Seite 73 - personalmagazin_2012_09

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Automatische Lohnerhöhung?
Zusammenfassung
Besteht keine direkte Tarifbin-
dung, kann sich eine regelmäßige Anpassung an eine
Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der
jeweiligen Tarifentwicklung zwar im Einzelfall durch
betriebliche Übung ergeben. Daran sind jedoch strenge
Anforderungen zu stellen.
relevanz
Das Urteil ist für alle nicht tarifgebundenen
Arbeitgeber wichtig, die einerseits auf einen Tarifvertrag
einzelvertraglich Bezug nehmen, sich aber andererseits
vorbehalten wollen, tarifliche Lohnerhöhungen nicht au-
tomatisch nachzuvollziehen. Dazu hat das LAG zugunsten
des Arbeitgebers unter anderem Folgendes ausgeführt:
„Die nicht vorhersehbare Dynamik der Lohnentwicklung
und die hierdurch verursachten Personalkosten sprechen
grundsätzlich gegen einen objektiv erkennbaren rechts-
geschäftlichen Willen des Arbeitgebers, für eine dauer-
hafte Entgeltanhebung entsprechend der Tarifentwicklung
in einem bestimmten Tarifgebiet vorgehen zu wollen“.
Mehrarbeitsvergütung
Zusammenfassung
Eine arbeitsvertragliche Regelung,
nach der Arbeitnehmer für Über- und Mehrarbeit, zu
der er gemäß seines Arbeitsvertrags bei betrieblicher
Erfordernis verpflichtet ist, keine gesonderte Vergütung
erhält, ist nicht klar und verständlich im Sinne des § 307
Abs. 1 Satz 2 BGB und daher unwirksam.
relevanz
Die sogenannte „AGB Kontrolle“ von Arbeits-
verträgen ist durch dieses Urteil noch einmal zulasten
der Arbeitgeber verschärft worden. Das Bundesarbeits-
gericht strapaziert dabei weiter seine in vielen Urteilen
zitierte Auffassung, dass „der Arbeitnehmer bereits
bei Vertragsschluss erkennen müsse, was gegebenen-
falls auf ihn zukommt und welche Leistung er für die
vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss“. Es ist
daher dringend anzuraten, bei Abgeltungsklauseln für
Überstunden die genaue Anzahl von Arbeitsstunden
anzugeben, die von dieser Klausel erfasst werden soll.
Quelle
BAG, Urteil vom 22.2.2012, 5 AZR 765/10
Zum Thema ...
Personalmagazin 6/2012, Seite 70
Quelle
LAG Hamm, Urteil vom 16.5.2012, ­
10 SA 974/11
Zum Thema ...
Personalmagazin 1/2011, Seite 68
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