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nehmen (CSR) oder die Initiative Neue
Qualität der Arbeit nicht als Gegenstück
oder Ersatz zur Gesetzgebung. Vielmehr
seien sie eine Ergänzung, umdie Arbeits-
welt jenseits von „Befehl und Gehorsam“
positiv zu gestalten. Dabei zeigt Schle-
gel ein in Behörden nicht unbedingt er-
wartetes Talent, nämlich zu überzeugen:
„Wir bilden uns nicht ein, die besseren
Manager oder die besseren Personallei-
ter zu sein. Wir wollen niemandem et-
was überstülpen, sondern mit unseren
Angeboten überzeugen. Dazu wiederum
braucht man gute Argumente oder Resul-
tate, Best-Practice-Beispiele, die andere
bereits erzielt haben.“
Gute Rechtsetzung braucht Praxisnähe
Das Arbeiten mit Argumenten bringt
Schlegel aus seiner bisherigen Berufs-
laufbahn als Richter, zuletzt als Vorsit-
zender Richter am Bundessozialgericht,
mit. Dort war es selbstverständlich, die
Kollegen des Senats in Diskussionen
auf gleicher Augenhöhe mit sachlichen
Argumenten von der eigenen Meinung
überzeugen zu müssen. An dieser Ar-
beitsweise möchte Schlegel – wo immer
es geht – auch als Abteilungsleiter eines
Ministeriums festhalten. Die politischen
Ziele sind zwar letztlich von der Haus-
leitung vorgegeben, bei ihrer Umsetzung
würden aber Diskussionen nicht nur mit
den hoch kompetenten Mitarbeitern der
eigenen Abteilung, sondern in aller Re-
gel auch mit den Betroffenen, vor allem
mit Gewerkschaften und der Wirtschaft
geführt, sagt Schlegel. Nur so erhalte
seine Abteilung die für solide Gesetzge-
bung und Gestaltung unverzichtbaren
Informationen über die tatsächlichen
Verhältnisse, die jeweiligen Interessen
und Rahmenbedingungen und Reakti-
onen, um gangbare Wege zu finden.
Praxiskontakt ist für Schlegel Grund-
voraussetzung für eine qualitativ gute
Rechtssetzung. Zwar müssten Gesetze
und Verordnungen „kraft Befehls“ einge-
halten werden. Sie würden aber, so Schle-
gel, umso eher akzeptiert und umgesetzt,
je transparenter, nachvollziehbarer und
plausibler ihr Inhalt sei. Die Vorschriften
des Arbeitsrechts und Arbeitsschutzes
sollten seiner Meinung nach so ausge-
staltet sein, dass sie in den Betrieben
von den Arbeitgebern leicht umgesetzt
werden können und überflüssiger büro-
kratischer Aufwand vermieden wird. Die
Normadressaten sollten zudem erken-
nen, dass sie selbst einen Nutzen aus der
Anwendung des Rechts ziehen. Als Bei-
spiel nennt Schlegel den Nachweis, dass
sich moderner Arbeitsschutz finanziell
auch auszahlt.
Doch ein Gesetz, das alle Interessen
vereint, ist kaum zu schaffen - dass Kon-
flikte nicht ausbleiben, gibt Schlegel zu.
Auch hier leitet ihn die Idealvorstellung
der Rechtsordnung als Basis: „Alle Betei-
ligten haben ein ureigenes Interesse an
einer verlässlichen Arbeits- und Sozial-
ordnung, die gute Arbeitsbedingungen
schafft. Insofern sind die Interessen in
vielen Bereichen deckungsgleich.“ Laufe
es gut, zögen doch alle an einem Strang.
Rahmen schaffen, positiv bleiben
Dass das so bleibt, hofft er auch beim
Blick in die Zukunft: „Ich hoffe, dass das
Ministerium auch in zehn Jahren noch
die Aufgabe hat, an einem wirtschaftlich
florierenden Industriestandort Deutsch-
land die Arbeits- und Sozialordnung zu
gestalten.“ Dazu wird es weiterhin die
Rahmenbedingungen schaffen, sowohl in
derVorbereitung für dieGesetzgebungals
auch imDialog mit den Unternehmen. Ob
er das noch aktiv mitgestalten wird, weiß
er nicht. Die berufliche Zukunft eines Ab-
teilungsleiters als politischem Beamten
hänge letztlich von der politischen Lei-
tung des Hauses ab: „Ich sehe dem gelas-
sen und positiv entgegen. Mein Wechsel
vom Gericht in ein Ministerium war für
mich gewinnbringend, ich kann mich
auch auf weitere Wagnisse einlassen.“
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