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personalmagazin 11 / 12
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recht
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch
der Begriff „Unzeit“ wohl nur noch höchst
selten angewandt werden dürfte, müssen
Personalverantwortliche in arbeitsrecht-
lichen Auseinandersetzungen durchaus
mit ihm rechnen. Ausgegraben wird dieser
altertümliche Begriff immer wieder dann,
wenn es um Kündigungen geht, die nach
Auffassung des Arbeitnehmers – oder besser
seines Anwalts – zur Unzeit erklärt wurden.
Gestützt wird sich dabei auf die Rechtspre-
chung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das
vor längerer Zeit bereits eine Kündigung
zur Unzeit als treuwidrig und damit für
unwirksam erklärte. Wie aber unterscheidet
sich eigentlich die Unzeit von einer „Nicht-
Unzeit“? Während man in der Vergangenheit
versucht hat, die Beispiele für Unzeiten
anhand eines Katalogs zu ­bestimmen, in
dem beispielsweise Kündigungen am Hei-
ligabend als unwirksam bezeichnet wurden,
richtet sich der zu prüfende Umfang für die
Unzeit laut BAG jetzt zusätzlich auf weitere
Umstände. Es müsse stets ermittelt werden,
ob der Arbeitgeber absichtlich oder infolge
einer Gedankenlosigkeit die persönlichen Be-
lange des Empfängers missachtet und einen
besonders belas­tenden Zugangszeitpunkt
gewählt hat.
Machen Sie es nicht zur Unzeit
Das Ende der Friedenswahlen naht
D
ie Mitbestimmung von Arbeitgebern und Versicherten soll durch die
sogenannten Selbstverwaltungsorgane der einzelnen Sozialversiche-
rungsträger gewährleistet sein. Wer die unterschiedlich ausgeprägten
Aufgaben konkret wahrnimmt, wird von allen Beteiligten bei den regelmäßig
stattfindenden Sozialwahlen ermittelt. Dies mit einer Besonderheit, die es nur
in der Sozialversicherung gibt. Entschieden wird fast immer über sogenannte
Friedenswahlen. Dabei werden im Ergebnis ohne Wahlhandlung und ohne
Wähler lediglich die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane benannt – und
zwar durch vorschlagsberechtigte Organisationen, die sich auf eine gemein-
same Liste einigen. Nach den Vorstellungen des Bundeswahlbeauftragten zu
den Sozialwahlen, Gerald Weiss, soll mit dieser demokratisch höchst fragwür-
digen Legitimierung einer „Wahl ohne Wahlhandlung“ bald Schluss sein. Er
schlägt vor, dass in Zukunft eine echte Wahl in Form einer Auswahl zwischen
unterschiedlichen Vorschlagslisten durchgeführt wird. Und nicht nur das:
Ganz zeitgemäß soll auch eine verpflichtende Frauenquote in den Gremien
der Sozialversicherung eingeführt werden.
Kein Versicherungsschutz für Abendveranstaltung
Ist die Teilnahme an einer Schulung verpflichtend, besteht für eine in
diesem Zusammenhang stattfindende Abendveranstaltung kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, so ein aktuelles Urteil.
Zu viele Minijobs sind kontraproduktiv
Diese These vertritt jedenfalls die Bertelsmann-Stiftung und warnt vor einer Ausdeh-
nung dieser Beschäftigungsform. Im Ergebnis würden Minijobs eine hohe Hürde für den Wiedereinstieg von Müttern darstellen.
News des Monats
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Freibeträge beantragen
Die Lohnsteuerkarte soll endgültig der Vergangenheit angehören. Anträge auf Freibeträge sollten daher
rechtzeitig bei der Finanzverwaltung gestellt werden, damit sie pünktlich zum Abrechnungsmonat Januar berücksichtigt werden können.
Aus Elena ist OMS geworden
Ein „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ soll das gescheiterte Projekt „Elena“
vergessen lassen. Schwerpunkt ist dabei ein neues DEÜV-Meldeverfahren und Beitragsnachweisverfahren.
Leiharbeitnehmer sind immer auf Dienstreise
Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Selbst bei längerfris­
tigen Einsätzen bleibe ihr künftiger Beschäftigungsort ungewiss (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.5.2012, Az. 3 K 1226/11).
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