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Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an relevanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgeber, die Menschen mit Behin-
derung beschäftigen. Nicht nur die Fördermöglichkeiten selbst, sondern auch wichtige Voraussetzungen dafür sind gelistet.
Auszubildende mit Behinderung
Die Agentur für Arbeit gewährt pro Auszu­
bildenden mit Schwerbehinderung 5.200
Euro im ersten, 6.500 Euro im zweiten und
7.800 Euro im dritten Lehrjahr. Einen um 30
Prozent erhöhten Zuschuss kann erlangen,
wer einem Jugendlichen mit Handicap, der
bereits seit einem Jahr eine Ausbildungsstel­
le sucht, eine Lehrstelle gibt. Hat ein Schwer­
behinderter seine Ausbildung abgeschlossen
und soll er in ein Arbeitsverhältnis übernom­
men werden, übernimmt die Agentur für ein
Jahr 70 Prozent des Arbeitsentgelts.
Ausbildungskooperation
Die Berufsbildungswerke (BBW) und ihre
Bundesarbeitsgemeinschaft haben die als
Pilotprojekt gestartete verzahnte Ausbildung
(VAMB) 2009 als festes Angebot etabliert. In
Kooperation zwischen Unternehmen und ein­
zelnen BBW vor Ort werden 14 Ausbildungs­
berufe gefördert, darunter Verkäufer, Köchin,
Gärtner und Hauswirtschafterin. Neben der
finanziellen Förderung aus staatlichen Töpfen
erwartet die Partnerunternehmen fachliche
Unterstützung durch Mitarbeiter der Berufs­
bildungswerke. Ein Teil der Ausbildung findet
in deren Einrichtung statt, den berufsprak­
tischen Teil leisten die Firmen.
Eingliederungszuschuss
Damit Menschen mit Behinderung, die sich
bei der Agentur für Arbeit melden, leichter
vermittelt werden, zahlt die Agentur für Ar­
beit für zwölf Monate bis zu 50 Prozent des
Arbeitsentgelts als Eingliederungszuschuss.
Diese Förderung gilt für schwer vermittelbare
Arbeitnehmer und schließt Menschen mit
Handicap ein. Sie kann auf 24 Monate ver­
längert werden, bei älteren Arbeitnehmern
mit Behinderung sogar auf bis zu 60 Monate.
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ)
Betriebliche Langzeitpraktika zwischen sechs
und zwölf Monaten sollen die berufliche
Handlungsfähigkeit von jungen Menschen
fördern. Einbezogen werden Jugendliche,
die aus unterschiedlichen Gründen den
Diese Fördermöglichkeiten gibt es
Praxisbeispiel
Übersicht
Quelle: Ruth Lemmer
Umstieg von der Schule ins Arbeitsleben
nicht g­eschafft haben – darunter auch
Menschen mit Behinderung. Die betriebliche
Einstiegsqualifizierung (EQ) verläuft über
eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
­Arbeitgeber erhalten monatlich bis zu 216
Euro Zuschuss zur Vergütung und zudem
einen pauschalierten Anteil des durchschnitt­
lichen Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Existenzgründer
Junge Unternehmen mit weniger als sechs
Beschäftigten können in besonderer Weise
von der Förderung von Menschen mit
Behinderung profitieren. Für maximal zwei
Mitarbeiter mit Schwerbehinderung gibt es
einen erhöhten Eingliederungszuschuss von
bis zu 50 Prozent für höchstens ein Jahr. Die
Gründung darf nicht länger als zwei Jahre her
sein. Auch Zuschüsse zur Ausbildungsvergü­
tung – bis zu 80 Prozent – und zur Weiterbil­
dung sind möglich.
Hilfsmittel
Je nach Art der Behinderung muss der Ar­
beitsplatz an die Bedürfnisse des Menschen
mit Behinderung angepasst werden: Blinde
Menschen benötigen einen Computerar­
beitsplatz mit einer Braillezeile, gehörlo­
sen Werkern hilft eine Lichtsignalanlage
an Maschinen, Rollstuhlfahrer benötigen
höhenverstellbares Mobiliar. Alle Mitarbeiter
mit Behinderung sollen barrierefrei an ihren
Arbeitsplatz kommen. Möglicherweise ist es
nützlich, Organisationsabläufe zu verändern.
Alle konkreten Umbaupläne können mit
technischen Beratern der Arbeitsagenturen
diskutiert werden.
Integrationsamt
Nah dran an der Problematik, Arbeits- und
Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwer­
behinderung zu schaffen oder zu erhalten,
sind die Integrationsämter in den Regio­
nen. Sie bieten zusätzliche Förderung und
Beratung – sowohl zur Einrichtung als auch
bei der behindertengerechten Ausstattung
vorhandener Arbeitsplätze.
Integrationsunternehmen
An die Gründung eines Integrationsunter­
nehmens, wie sie etliche Werkstätten für
Menschen mit Behinderung inzwischen
betreiben, sind hohe Maßstäbe gekoppelt.
Es werden zu 25 bis 50 Prozent anerkannte
Menschen mit Schwerbehinderung als Be­
schäftigte eingestellt. Sie kommen auf den
ersten Arbeitsmarkt – inklusive Tarifentgelt.
Job 4000
Noch bis Ende 2013 fördert das BMAS mit
Unterstützung des Europäischen Sozialfonds
(ESF) finanziell die Schaffung neuer Arbeits­
plätze für Menschen mit Schwerbehinderung.
Die Höhe der Zuschüsse und die Dauer der
Förderung werden im Einzelfall festgelegt.
Möglich sind je Arbeitsplatz bis zu 600 Euro
pro Monat für bis zu fünf Jahre. Neue Aus­
bildungsplätze können mit bis zu 3.000 Euro
pro Platz zu Beginn der Ausbildung und bis
zu 5.000 Euro nach Abschluss der Ausbildung
und Übernahme in ein unbefristetes sozial­
versicherungspflichtiges Beschäftigungsver­
hältnis gefördert werden.
Probearbeit
Arbeitgeber und ein Beschäftigter mit Be­
hinderung können eine Probebeschäftigung
vereinbaren. Die Personalkosten werden drei
Monate lang in voller Höhe übernommen.
Reguläre Arbeitsverhältnisse
Wird ein Arbeitsverhältnis mit Langzeitar­
beitslosen vereinbart, die Vermittlungs­
hemmnisse durch Behinderung nachweisen,
kann bis zu 75 Prozent des Entgelts sowie
der pauschalierte Arbeitgeberanteil am Sozi­
alversicherungsbeitrag als Zuschuss gewährt
werden. Der Beitrag zur Arbeitsförderung
wird abgezogen. Die (strengen) Vorga­
ben: Der Arbeitnehmer muss bereits sechs
Monate Leistungen der Agentur erhalten
haben, verstärkte Vermittlungsbemühungen,
inklusive anderer Eingliederungsleistungen,
sind gescheitert. Und, perspektivisch muss
es als unmöglich gelten, dass er ohne die
Förderung einen Job auf dem ersten Arbeits­
markt erlangt.