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titel
_Menschen mit Behinderung
Zuschüsse als Starthilfe
Tipp.
Der Staat lässt es sich etwas kosten, die Menschen mit Behinderung in die
Arbeitswelt zu integrieren. Wir zeigen die wichtigsten Möglichkeiten für Arbeitgeber.
105 Euro monatlich für jeden unbesetz-
ten Pflichtarbeitsplatz fällig. Die Summe
steigt auf 180 Euro, wenn zwei bis knapp
unter drei Prozent besetzt sind, bei we-
niger als zwei Prozent werden 260 Euro
pro Platz und Monat fällig. Außer Mitar-
beitern im Unternehmen werden auch
Aufträge an Werkstätten für Menschen
mit Behinderung bei der Berechnung der
Ausgleichabgabe anerkannt.
Doch die Sozialgesetze schreiben
nicht nur fest, was Unternehmen, die
nicht mitziehen, bei der Unterstützung
von Menschen mit Behinderung zum
Ausgleich leisten müssen. Sie legen
auch die finanzielle Förderung der Pro-
gramme und Hilfsmittel fest, an der
Firmen partizipieren, die das Prinzip
der Teilhabe von Menschen mit einem
Handicap erst nehmen und umsetzen
wollen. Einen Überblick zu wichtigen
Unterstützungsmaßnahmen erhalten Sie
auf der folgenden Seite. Weitere Informa-
tionen für Unternehmen, die Menschen
mit Behinderung beschäftigen möchten,
bieten auch verschiedene Webseiten im
Internet (darunter auch jene des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales,
Öffentliche Einrichtungen als Förderer
Bund, Länder und Kommunen gewäh-
ren Unterstützung bei der Integration
einzelner Menschen mit Behinderung,
aber auch bei ganzen Gruppen. Or-
gane, die rund um die Arbeitswelt das
Reglement umsetzen, sind neben der
BundesagenturfürArbeitdieIntegration­s-
ämter sowie je nach Bundesland die
Landschaftsverbände und Integrations-
fachdienste. Hinzu kommen Einzelpro-
jekte etwa zur Förderung jugendlicher
Menschen mit Handicap durch die Minis­
terien und die Europäische Union.
Entscheidend ist in der Regel, dass der
Grad der Schwerbehinderung mit we-
nigstens 50 Prozent festgeschrieben ist
– nachzulesen im bundeseinheitlichen
Schwerbehindertenausweis.
Von
Ruth Lemmer
A
rbeitgeber sind in der Pflicht:
Bei mehr als 20 Beschäftigten
müssen sie fünf Prozent ihrer
Arbeitsplätze anMenschenmit
Schwerbehinderung vergeben. Wollen
oder können sie das nicht, müssen die
Unternehmen eine Ausgleichsabgabe an
das Integrationsamt zahlen. Verfehlen
Firmen die Fünf-Prozent-Quote im Jah-
resdurchschnitt und besetzen lediglich
drei bis knapp unter fünf Prozent, sind
Ruth Lemmer
ist freie Journalistin und
Fachautorin in Düsseldorf.
© Shutterstock .com / mezzotint
Beim Start ins Arbeitsleben
erfolgreich: Oft helfen Zu-
schüsse öffentlicher Einrich-
tungen dabei, Menschen
mit Behinderung in die
Arbeitswelt zu integrieren.