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Titel
_menschen mit behinderung
Was gilt für Schwerbehinderte?
Übersicht.
Wo sind die Rechtsgrundlagen zur Beschäftigung von Schwerbehinderten
geregelt? Schon diese Frage gestaltet sich schwierig, wie ein Überblick zeigt.
von den Fachabteilungen gefordert wird.
Oftmals endet die ganze Angelegenheit
dann mit folgendem Satz: „Ich wusste
gar nicht, dass man auch darauf achten
muss“ oder noch öfter mit dem Einge-
ständnis: „Im Gesetz habe ich nichts da-
von gefunden.“
An dieser Ausgangslage ist der Gesetz-
geber nicht ganz unschuldig, denn ein
Gesetzeswerk, in dem die Pflichten des
Arbeitgebers von A-Z nachzulesen sind,
existiert leider nicht. Die Recherche nach
den einschlägigen Vorschriften beginnt
auch heute noch mancher mit der Suche
nach dem „Schwerbehindertengesetz“,
bevor er dann frustriert feststellen muss,
dass es dieses Gesetzeswerk seit dem 1.
Juli 2001 gar nicht mehr gibt. Wer dann
herausbekommt, dass dieses frühere Ge-
setz jetzt im „Neunten Buch des Sozialge-
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
S
o hatte sich Michaela S. ihren
neuen Job als ­Personalreferentin
nicht vorgestellt, denn gleich
am ersten Arbeitstag ­erläuterte
der Personalchef ihre Aufgabe wie folgt:
„Unter anderem werden sie für alles zu-
ständig sein, was mit dem Thema ‚schwer-
behinderte Mitarbeiter‘ in unserem
Unternehmen zu tun hat. Ich brauche
endlich mal jemanden, der mir für diesen
Bereich schnell und zuverlässig schildern
kann, wozu wir eigentlich verpflichtet
sind.“ Und, so fügte der Personalleiter
fast entschuldigend hinzu: „Bei mir liegt
die Ausbildung ja schon lange zurück, sie
kommen frisch von der Fachhochschule,
und ich gehe davon aus, dass sie die Vor-
lesung über das Schwerbehindertenrecht
noch besser in Erinnerung haben als ich.“
Die frischgebackene Personalreferen-
tin hätte zwar am liebsten mit dem Satz
gekontert: „Ich erinnere mich auch nur
schwach an zwei Vorlesungsstunden im
ersten Semester“, verkniff sich aber aus
nachvollziehbaren Gründen diese Bemer-
kung, sondern antwortet mit engagiertem
Unterton: „Selbstverständlich, ich muss
mich nur wieder kurz einlesen.“
Die vergebliche Paragrafensuche
So wie Michaela S. geht es nicht nur
Berufsanfängern, sondern auch altge-
dienten Praktikern, die immer wieder
beklagen, dass sie in ihrer täglichen Per-
sonalarbeit mit dem Schwerbehinder-
tenrecht erst dann konfrontiert werden,
wenn ein konkreter Anlass besteht und
gleichwohl eine sofortige Entscheidung
Die Suche nach den passenden
Vorschriften ist gerade im
Schwerbehindertenrecht zu-
weilen mühsam.