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RECHT
TARIFRECHT
„Versetzung als Abwehrmittel“
INTERVIEW. Über Ursachen und Folgen des Streiks am Flughafen Frankfurt
sprachen wir mit Rechtsanwalt Thomas Ubber.
personalmagazin:
War der Streik am Flug-
hafen Frankfurt voraussehbar?
Thomas Ubber:
Eindeutig ja, denn das
Machtpotenzial der Spartengewerk-
schaften, die sich nur für die Interessen
einzelner kampfstarker Berufsgruppen
wie Lokführer, Ärzte, Piloten, Flug- oder
Vorfeldlotsen einsetzen, wurde durch
die Entscheidung des BAG vom 7. Juli
2010 (4 AZR 549/08) zur Abschaf-
fung des Grundsatzes der Tarifeinheit
deutlich ausgeweitet. Es ist damit zu
rechnen, dass Spezialistenstreiks auch
künftig häufiger stattfinden.
personalmagazin:
Welche Reaktionsmög-
lichkeiten haben Unternehmen gerade
gegen Spartengewerkschaften?
Ubber:
Die herkömmlichen Kampfmit-
tel erweisen sich hier regelmäßig als
untaugliches Mittel. Zur zumindest teil-
weisen Aufrechterhaltung des Betriebs
bleibt dem bestreikten Unternehmen
häufig nichts anderes übrig, als arbeits-
willige Mitarbeiter aus einem eigenen,
nicht bestreikten Betrieb in den vom
Arbeitskampf betroffenen Betrieb zu
versetzen. Erfreulicherweise hat das
BAG kürzlich entschieden, dass es da-
bei einer Zustimmung des abgebenden
Betriebsrats nicht bedarf (Urteil vom
13.12.2011, Az. 1 ABR 2/10).
personalmagazin:
Wie schätzen Sie die
Aussichten ein, dass sich die Politik
dem Streikrecht zuwendet?
Ubber:
Bundeskanzlerin Angela Mer-
kel hatte auf dem Arbeitgebertag im
November 2010 erklärt, dass sie binnen
zwei Monaten eine Antwort geben
wolle. Bis heute ist wenig passiert, auch
wenn sich eine ministeriale Arbeits-
gruppe zeitweilig intensiv mit diesem
Thema beschäftigt hat. Bundesarbeits-
ministerin Ursula von der Leyen hat
nun erneut gefordert, die Macht kleiner
Gewerkschaften zu beschränken. Politi-
ker sowohl aus der Regierungskoalition
als auch aus der Opposition pflichten
ihr bei. Es bleibt nur zu hoffen, dass
sich das Kabinett diesmal des Themas
intensiv annimmt und seinen erneuten
Ankündigungen Taten folgen lässt. Zu
befürchten ist jedoch, dass man sich
mehrheitlich auf keinen der inzwischen
zahlreichen Regelungsvorschläge ver-
ständigen kann.
personalmagazin:
Muss sich Ihrer Mei-
nung nach die Rechtsprechung ändern?
Ubber:
Zur Herstellung der sogenannten
Arbeitskampfparität, also eines Kräfte-
gleichgewichts zwischen den Tarifpar-
teien, die nach der Rechtsprechung des
BAG gewährleistet sein muss, damit die
Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie
erhalten bleibt, sind Arbeitskampfmaß-
nahmen von Spartengewerkschaften
einer besonders kritischen Rechtsprü-
fung zu unterziehen. Das BAG hat hier
schon angedeutet, dass die Aufgabe der
Tarifeinheit Änderungen im Arbeits-
kampfrecht nach sich ziehen wird.
Solange der Gesetzgeber untätig bleibt,
sind die Gerichte dazu aufgerufen,
diese Änderungen umzusetzen.
Das Handwerkszeug hierfür haben die
Bundesrichter schon bereitgestellt,
denn der Grundsatz der Verhältnismä-
ßigkeit wird als zentraler Maßstab für
die Beurteilung der Rechtmäßigkeit
eines Arbeitskampfs angesehen. Die
entscheidende Frage lautet also, ob es
als angemessen angesehen werden
kann, wenn zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von rund 200
Arbeitnehmern tagtäglich Millionen-
schäden sowohl beim Arbeitgeber und
insbesondere bei Dritten verursacht
werden und zudem der im Interesse
der Allgemeinheit zu gewährleistende
Luftverkehr erheblich beeinträchtigt
wird. Auch unter Berücksichtigung des
hohen Stellenwerts des Streikrechts
wird man diese Frage klar verneinen
müssen.
ist Rechtsanwalt und Partner bei der
Kanzlei Allen & Overy und hat die
Arbeitgeberseite beim Streik der Ge-
werkschaft der Flugsicherung beraten.
Thomas Ubber
Das Interview führte
Thomas Muschiol.
04 / 12 personalmagazin