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TARIFRECHT
Spartengewerkschaft ausgebremst
ANALYSE. Auch nach dem Ende der Tarifeinheit gibt es noch gute Argumente,
die ein Gericht überzeugen, Streiks von Spartengewerkschaften zu untersagen.
Flughafen Frankfurt: Einzelne Berufsgruppen können mit wenig Aufwand den Flugbetrieb lahmlegen.
keit für Spartengewerkschaften einzu-
wenden. Fachleute verweisen auf den
Gesetzgeber, der die Aufgabe habe, die
nun weggefallenen richterlichen Spiel-
regeln des Streikrechts durch ein Gesetz
neu zu regeln. Bis heute existiert aber
nicht einmal ein Regierungsentwurf.
Angesichts der drohenden Folgeschä-
den des Flughafenstreiks blieb den be-
streikten Arbeitgebern nichts anderes
übrig, als mit Unterstützung des „Streik-
anwalts“ Thomas Ubber zu versuchen,
den Strategien der Spartengewerkschaft
vor Gericht entgegenzutreten – auch
wenn seit dem Ende der Tarifeinheit ei-
ne eindeutige Rechtsprechung zum The-
menkomplex „Arbeitskampfrecht“ noch
nicht besteht. Daher verwiesen viele Ex-
perten mit skeptischen Blicken darauf,
dass es Ubber im Lokführerstreik trotz
einiger erfolgreicher Abwehrmaßnah-
men letztlich nicht gelungen war, den
Gedanken der Tarifeinheit zu retten.
Erfreut und erstaunt zugleich erfuhr
die Fachwelt aber nach kurzer Verhand-
lungsdauer, dass es Ubber geschafft hat-
te, das Gericht mit anderen Argumenten
als die einer Reanimation der Tarifein-
heit vom rechtswidrigen Vorgehen der
Spartengewerkschaften zu überzeugen
(siehe Interview auf Seite 75).
Die Reaktion der Gewerkschaftsseite:
Verdi kündigte einen Warnstreik auf
demBerliner Flughafen an.Wohlgemerkt
einen klassischen Streik unter Verzicht
auf das Vorpreschen der Spartengewerk-
schaft GDF. Diese, so meldete die Nach-
richtenagentur DPA, habe sich in Sachen
Streikrecht ordentlich „verzockt“.
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
M
it kleiner Mannschaft eine
große Wirkung erzielen,
dies ist mit der Abschaf-
fung der sogenannten Tarif-
einheit (siehe Kasten) grundsätzlich
möglich geworden. Was als Folge dieser
neuen Rechtslage eintreten kann, das
wurde beim Frankfurter Flughafenstreik
deutlich. Hier war es die Gewerkschaft
der Flugsicherung (GDF), die als Mini-
gewerkschaft mit wenig Aufwand große
Teile des Flugbetriebs am Frankfurter
Flughafen lahmlegte.
Nach dem Ende der Tarifeinheit ist es
aber schwierig, juristische Argumente
gegen die grundsätzliche Streikmöglich-
TARIFVIELFALT
Hinter dem Grundsatz der Tarifein-
heit verbirgt sich die Auffassung,
dass in einem Betrieb nur ein
Tarifvertrag anwendbar sein soll.
Um das zu gewährleisten, hatte das
BAG früher Kollisionsregeln aufge-
stellt, die bestimmten, welcher von
mehreren Tarifverträgen zu gelten
hatte. Von dieser Rechtsprechung
rückte das BAG ab. Jetzt gilt, dass
in einem Betrieb durchaus mehrere
Tarifverträge nebeneinander
Gültigkeit haben können.