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LEBENSPHASENORIENTIERUNG
TITEL
04 / 12 personalmagazin
Diese lassen Mitarbeitern mehr Spiel-
raum bei der Gestaltung. Dazu zählen
vor allem die Wahl zwischen unter-
schiedlichen Versicherungsarten, wie
etwa Krankenversicherung, Zahnarzt-
versicherung oder Altersvorsorge sowie
eine Ausdehnung auf die Verrechnung
von Urlaubstagen, Arbeitszeiten, ande-
ren Sozialleistungen und Direktentgelt.
Zudem können bestimmte Vergütungs-
bestandteile in die betriebliche Alters-
versorgung eingestellt werden.
Je mehr Entscheidungsfreiheit den
Mitarbeitern bei der Wahl der Optionen
gewährt wird, desto attraktiver stellt sich
das Entgeltsystem für die Beschäftigten
dar und desto lebensphasenorientierter
sowie altersgerechter kann es genutzt
werden. Allerdings steigt natürlich der
entsprechende administrative Aufwand
mit dem höheren Grad an Individuali-
tät. Der organisatorische Aufwand ist
nicht unerheblich, sodass darin sicher-
lich einer der Hauptgründe zu sehen ist,
weshalb Unternehmen eher auf die Pa-
ketlösungen zurückgreifen.
Materielle und immaterielle Vergütung
sollten verbunden werden
Bei allen Modellvarianten gilt es, mate-
rielle und immaterielle Komponenten
systematisch zu verbinden. Demnach
könnte ein Beschäftigter zum Beispiel
darüber entscheiden, ob er anstatt zwei
Tagen Sonderurlaub anlässlich einer
Eheschließung — von denen er eventu-
ell nur einen Tag wirklich benötigt —
zu einem anderen Termin den rest-
lichen Urlaubstag nehmen möchte, oder
ob er sich anstelle einer Entgeltprä-
mie steuerbegünstigt Beiträge zu einer
Direktversicherung vom Unternehmen
einzahlen lässt.
In manchen Unternehmen können
Führungskräfte zum Beispiel zwischen
einem Auto wählen oder sich die mo-
natliche Leasingrate auszahlen lassen,
alternativ lässt sich der Betrag außer-
dem als zusätzliche Altersversorgung
im Rahmen einer aufgeschobenen Ver-
gütung anlegen. Dadurch wird – neben
der Lebensphasenorientierung und
Altersgerechtigheit – gleichzeitig der
wahre Wert bestimmter Leistungen für
die Mitarbeiter transparent. Nicht selten
tritt dadurch auch der Effekt ein, dass sie
auch deutlich mehr geschätzt werden.
Befragungen machen deutlich, dass
sich Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber
finanzielle Anreize ebenso wünschen
wie die Wertschätzung ihrer Tätigkeit,
herausfordernde Aufgaben und die Mög-
lichkeit, Lebensphasen und Berufspha-
sen zu vereinbaren. Aus den vielfältigen
Möglichkeiten, die sich im Bereich der
Vergütungssysteme bieten, gilt es, die
für das Unternehmen in seiner aktu-
ellen Situation passendsten Instrumente
auszuwählen. Die lebensphasenorien-
tierte Gestaltung der Vergütung wird
in Zukunft zu einer professionellen Be-
gleitung des demografischen Wandels
zwangsläufig dazugehören. Zudem ist
das Entgeltmanagement zielgruppen-
spezifisch auszurichten und darauf zu
achten, inwiefern die Maßnahmen be-
stimmte Altersgruppen in besonderem
Maß ansprechen, damit der demogra-
fische Transformationsprozess im HR-
Management erfolgreich verläuft.
RECHTSTIPP
Das Abgabenrecht nicht vergessen
Institut für Beschäftigung und
Employability IBE, FH Ludwigshafen
Gaby Wilms
Institut für Beschäftigung und
Employability IBE, FH Ludwigshafen
Sibylle Groh
Der Anreiz, statt Entgelt Sachleistungen zu wählen, ist dann besonders attraktiv, wenn
die Sachleistungen abgabenrechtlich privilegiert sind. Ein Beispiel dafür: In einem
Cafeteria-System besteht die Möglichkeit, statt Entgelt auch die Übernahme der Kosten
für eine Kinderbetreuungseinrichtung zu wählen. Ältere Kollegen werden dagegen eher
die Möglichkeit wählen, einmal jährlich in einem Vertragshotel des Unternehmens einen
Wellnessurlaub zu genießen. Der Vorteil daran: Zahlungen für die Betreuung von noch
nicht schulpflichtigen Kindern kann der Arbeitgeber (ohne Obergrenze) steuer- und
sozialversicherungsfrei gewähren. Die für die Wellnessreise anfallende Steuerschuld kann
der Arbeitgeber durch die Zahlung einer Pauschale (§ 37 b EStG) übernehmen.
Achtung: Das Ganze funktioniert nur, wenn die Sachbezüge zusätzlich zu der ursprünglich
vereinbarten (oder tariflichen) Vergütung gewährt werden. Sofern über ein Cafeteria-
System der Arbeitnehmer lebensalter- oder situationsbezogen von Barlohn auf einen
Sachbezug umsteigt, ist der Weg zu einer Abgabenersparnis versperrt. Die Sachbezugsko-
sten würden in voller Höhe als zu versteuernder geldwerter Vorteil auf der Lohnabrech-
nung des Mitarbeiters erscheinen und der Anreiz der Wahlmöglichkeit ginge verloren.
Das heißt: Sofern abgabenprivilegierte Sachbezüge in einem Cafeteria-System erschei-
nen, sollten diese immer nur für Fälle als Zusatz vorgedacht werden, die nicht zuvor
schon als Entgeltanspruch entstanden sind.
Von
Thomas Muschiol
(Red.)