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RECHT
_ARBEITSZEITKONTO
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Der Umgang mit Minusstunden
RECHTSPRECHUNG.
Arbeitszeitkonten sind zum vertraglichen Regelfall geworden.
Es sollte jedoch geregelt werden, wie mit Minusstunden zu verfahren ist.
arbeitszeit – die flexible Arbeit kennt
die unterschiedlichsten Erscheinungs-
formen. Das am weitesten verbreitete
Arbeitszeitmodell ist jedoch mittlerwei-
le das Arbeitszeitkonto. Statistisch ge-
sehen verfügt jeder zweite Beschäftigte
darüber, so das Ergebnis einer Untersu-
chung des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB). Dabei wird
die tatsächlich geleistete Arbeit des
Mitarbeiters dokumentiert und mit der
arbeits- oder tarifvertraglich zu leisten-
den Arbeitszeit verrechnet. So können
Zeitguthaben und Zeitschulden gebildet
werden, die innerhalb eines bestimmten
Zeitraums ausgeglichen werden müs-
sen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ar-
beitgeber können flexibel auf saisonale
oder konjunkturelle Schwankungen im
Arbeitsaufkommen reagieren und insge-
samt produktiver und kosteneffizienter
arbeiten. Arbeitnehmer sind autonomer
in ihrer Zeiteinteilung und können ihre
Arbeitszeit individuell gestalten.
Der Einsatz eines Arbeitszeitkontos
hat jedoch auch immer Fragen aufgewor-
fen und Rechtsstreitigkeiten hervorgeru-
fen. Kann aufgrund von Minusstunden
Lohn einbehalten werden? Darf das Ar-
beitszeitguthaben zu einem bestimmten
Jahresstichtag gekappt werden? Nach
welchen Regeln müssen Auf- und Abbau
eines Arbeitszeitkontos erfolgen?
Wann darf der Arbeitgeber kürzen?
Nunmehr hatte das BAG darüber zu befin-
den, unter welchen Voraussetzungen der
Arbeitgeber vorhandenes Zeitguthaben
kürzen darf. Mit Urteil vom21. März 2012
(Az. 5 AZR 676/11) entschied das Gericht,
dass der Arbeitgeber Zeitguthaben des
Arbeitnehmers auf dessen Arbeitszeit-
konto nur dann kürzen darf, wenn die
Vereinbarung, die der Arbeitszeitkonto-
führung zugrunde liegt, ausdrücklich die
Möglichkeit hierzu eröffnet.
Der Entscheidung lag folgender Sach-
verhalt zugrunde: Die Klägerin arbeitete
als Briefzustellerin. Auf ihr Arbeitsver-
hältnis fand ein TarifvertragAnwendung.
Dieser sah unter anderem vor, dass den
Arbeitnehmern innerhalb ihrer Arbeits-
Von
Christian Schielke
B
ei uns wird Montag bis Frei-
tag von 9 bis 17 Uhr gearbei-
tet. Eine solche Aussage wird
man nur noch selten antreffen,
denn die traditionelle Arbeitswoche hat
weitgehend ausgedient. Anstelle starrer
Präsenzzeiten sind vielmehr flexible
Arbeitszeitmodelle zum Regelfall gewor-
den. Ob Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit,
reduzierte Tages-, Wochen- oder Monats-
Die genaue Präsenzzeit spielt in Arbeitsverträgen immer weniger eine Rolle.