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personalmagazin 07 / 12
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SPEZIAL
_ENTGELT
Dazu ein Beispiel: Der Mitarbeiter
möchte eine Komfortausstattung, die
der Arbeitgeber nicht übernimmt. Der
Bruttolistenpreis des Dienstwagens liegt
bei 39.670 Euro, der Arbeitgeber hätte
nur ein Fahrzeug mit einem Bruttolisten-
preis von 37.000 Euro akzeptiert. In der
Lohnabrechnung wird der geldwerte
Vorteil aus dem tatsächlichen Brutto-
listenpreis von 39.600 Euro (abgerundet
auf volle 100 Euro) berechnet. Für die
Privatnutzung ergibt sich ein Monats-
wert von 396 Euro, gegebenenfalls ergibt
sich ein Zuschlag für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte. Die Fahrer-
beteiligung in Höhe von 150 Euro wird
vom geldwerten Vorteil abgezogen.
Barlohnumwandlung kann sich lohnen
Steuerlich vorteilhaft ist ein Dienstwagen
insbesondere dann, wenn der geldwerte
Vorteil pauschal mit einem Prozent des
Bruttolistenpreises (Privatfahrten) und
gegebenenfalls dem Zuschlag von 0,03
Prozent für die arbeitstäglichen Fahrten
zum Arbeitsort angesetzt wird. Für Steu-
ergestaltungen interessant sind Full-
Service-Verträge, die Dienstleister im
Bereich des professionellen Fuhrpark-
managements anbieten. Dabei können
die monatlichen Vollkosten des Fahr-
zeugs, die bekannt sind, in voller Höhe
demArbeitnehmer als Zuzahlung weiter-
berechnet werden. Allerdings sind diese
Vollkosten häufig höher als der entspre-
chende geldwerte Vorteil, der steuerlich
anzusetzen ist. Da eine Verrechnung der
Zuzahlung des Mitarbeiters nur bis zu
einem maximalen Betrag von 0 Euro zu-
lässig ist, wäre ohne Gestaltung ein Teil
der Eigenleistung des Arbeitnehmers
verloren. Die Lösung liegt in der Barlohn-
umwandlung: Statt einer Zuzahlung in
Höhe der Full-Service-Kosten wird eine
Minderung des Arbeitslohns vereinbart.
Was dabei gespart werden kann, ist dem
nebenstehenden Kasten zu entnehmen.
Damit derartige Modelle auch von den
Arbeitnehmern als Erfolg gesehen wer-
den, ist eine Vergleichsberechnung mit
den „privat“ eingesparten Kfz-Kosten
Rahmens kann der Mitarbeiter seinen
Dienstwagen nach eigenen Wünschen
anhand von Onlinetools selbst aussu-
chen (User-Chooser-Modell). Laut Lease-
plan, einem der größten Anbieter für
professionelles Fuhrparkmanagement,
konfigurieren Mitarbeiter durchschnitt-
lich 40 Angebote, bevor sie sich für ein
Modell entscheiden. Die Auswahl eines
höherwertigen Fahrzeugs ist im Rahmen
der Vorgaben des Arbeitgebers mög-
lich – finanziert wird der Mehraufwand
durch eine Fahrerbeteiligung. Dieser
vom Dienstleister ermittelte Zuzahlungs-
betrag wird in der Regel monatlich vom
Nettolohn einbehalten. Steuerlich han-
delt es sich um eine Zuzahlung des
Arbeitnehmers, die den geldwerten
Vorteil aus der Dienstwagennutzung
entsprechend mindert (R 8.1 (9) LStR).
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Die Umwandlung von Barlohn in den Sachlohn „Dienstwagen“ ist steuerlich schon
lange möglich. Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht
dieser Möglichkeit auch aus Sicht der Sozialversicherung nichts mehr im Wege.
Im Rahmen eines „Full-Service“-Vertrags werden einem Mitarbeiter (Bruttolohn 4.000
Euro) für seinen Dienstwagen (Brutto-Listenpreis 24.000 Euro) Kosten von 450 Euro
weiterberechnet. Der Mitarbeiter nutzt das Fahrzeug für die tägliche Fahrt zur Arbeit
(15 km). Laut ADAC liegen die monatlichen Kosten für das Fahrzeug einer Privatperson
bei 486 Euro.
Wie die untenstehende Rechnung zeigt, bringt die Barlohnumwandlung insgesamt
eine Entlastung von 41,94 Euro (LSt: 30,41 Euro, SV: 11,53 Euro). Damit verbleibt dem
Arbeitnehmer eine wirtschaftliche Monatsbelastung von 408,06 Euro. Hält man hier die
private Ersparnis der monatlichen Aufwendungen von 486 Euro dagegen, ergibt sich
unterm Strich ein Lohnplus von 77,94 Euro.
Barlohnumwandlung lohnt sich
Ohne
Barlohnumwandlung
Mit
Barlohnumwandlung
Bruttolohn
4.000,00 Euro
3.550,00 Euro
Dienstwagen
Ein Prozent aus 24.000 Euro
0,03 Prozent aus 24.000 Euro x 15 km
Summe
abzüglich Zuzahlung
verbleibt
240,00 Euro
108,00 Euro
348,00 Euro
-450,00 Euro
0,00 Euro
240,00 Euro
108,00 Euro
348,00 Euro
348,00 Euro
Steuerbrutto/SV-Brutto
4.000,00 Euro
3.898,00 Euro
Lohnsteuerabzüge (ohne KiSt)
489,86 Euro
459,45 Euro
Sozialversicherung (AN-Anteil)
812,51 Euro
800,98 Euro
Sozialversicherung (AG-Anteil)
768,52 Euro
756,99 Euro
RECHENBEISPIEL