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Elektrofahrzeuge als Dienstwagen sind wegen des hohen Anschaffungswerts für den Arbeit-
nehmer steuerlich noch ein teures Vergnügen. Ein neues Gesetz soll hier Abhilfe schaffen
Rabatt für den Elektroantrieb
PRAXISBEISPIEL
GESETZESÄND RUNG
Noch sind es nur wenige Tausend Elektroautos, die auf unseren Straßen zu finden
sind. Nach dem Willen der Politik sollen bis 2020 bereits eine Million Elektrofahrzeuge
die Straßen ohne den klimaschädlichen CO
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-Ausstoß beleben. Dazu beitragen sollen
die Unternehmen, die ab 2013 ihren Arbeitnehmern die Auswahl eines elektro-
betriebenen Dienstfahrzeugs durch einen Rabatt schmackhaft machen können.
Batteriekosten sollen unberücksichtigt bleiben
Der hohe Preis von Elektroautos hat seine Ursache im Wesentlichen in den Zusatz-
kosten, die für die Stromspeicherung ausgegeben werden müssen. Zurzeit sind
dies inklusive der Regelelektronik rund 10.000 Euro für eine gängige Batterie-
kapazität. Die Folge ist ein höherer Bruttolistenpreis, der sich nachteilig auf die
Dienstwagenbesteuerung auswirkt. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013
sieht hier Abhilfe vor: Der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines Elektroautos
als Dienstwagen soll sich dann aus dem Bruttolistenpreis ohne die darin enthal-
tenen Kosten für den Akkumulator berechnen. Für die Kürzung ist ein Abschlag
von 500 Euro pro kWh der Batteriekapazität vorgesehen. Die Kürzung ist auf einen
Maximalbetrag von 10.000 Euro begrenzt.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter bekommt ab Januar 2013 ein neu angeschafftes Elektroau-
to als Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis beträgt
32.000 Euro, Inklusive 7.000 Euro für den Akkumulator mit einer Batteriekapazität
von 14 kWh. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 20 km.
Der monatliche geldwerte Vorteil nach der Ein-Prozent-Methode berechnet sich für
Elektroautos wie folgt:
Bruttolistenpreis nach Abzug Kosten Akkumulator:
25.000 Euro
Privatfahrten: Ein Prozent aus 25.000 Euro =
250 Euro
Fahrten in Firma: 0,03 Prozent aus 25.000 Euro × 20 km = 150 Euro
Monatlicher Sachbezug Firmenwagen 2013:
400 Euro
Die Regelung soll zeitlich beschränkt für Elektrofahrzeuge gelten, die bis zum 31.
Dezember 2022 angeschafft werden. Der Abschlag vermindert sich ab 2014 jähr-
lich um 50 Euro pro kWh Speicherkapazität. Die Minderung des Bruttolistenpreises
ist nur dort zulässig, wo der Kaufpreis auch die Batterie umfasst. Modelle, bei denen
die Akkumulatoren nur mietweise überlassen werden, der Kaufpreis also nur die
Elektrofahrzeuge umfasst, sind von der neuen Sonderregelung nicht betroffen.
Batterie und Fahrtenbuchmethode
Wird ein Fahrtenbuch geführt, erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der
Abschreibung den Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen
geldwerten Vorteil. Entsprechend der Systematik bei der Ein-Prozent-Regelung
bleibt nach der geplanten Gesetzesfassung der Kaufpreisanteil für den Akkumulator
bei der Ermittlung des Kilometersatzes außer Ansatz.
Von RAINER HARTMANN, Oberamtsrat und Fachautor