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personalmagazin 07 / 12
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SPEZIAL
_ENTGELT
Mehr Spielraum bei Rentnerjobs
GESETZESENTWURF.
In Sachen Rente tut sich etwas – mit Auswirkungen auch für
Unternehmen. Denn es soll großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten geben.
ist nicht als neue eigenständige Renten-
leistung konzipiert. Vielmehr sollen in
der Rente aus der gesetzlichen Renten-
versicherung auf Antrag Beitragszeiten
ab 1992 fiktiv so hochgewertet werden
bis ein Rentenbetrag von maximal 850
Euro erreicht ist. Die Zuschussrente soll
erhalten, wer mindestens 45 Jahre mit
rentenrechtlichen Zeiten (bis 2022: 40
Jahre), davon mindestens 35 Jahre mit
Pflichtbeitragszeiten oder Berücksich-
tigungszeiten wegen Kindererziehung
oder Pflege (bis 2022: 30 Jahre) zurück-
gelegt und außerdem mindestens 35
Jahre eine zusätzliche Altersversorgung
aufgebaut hat. Hinsichtlich der zusätz-
lichen Altersvorsorge soll bis zu einem
Rentenbeginn im Jahr 2048 folgende
Übergangsregelung gelten: Bis 2018 soll
eine zusätzliche Altersversorgung nicht
erforderlich sein, ab 2019 steigen dann
die Anforderungen an den zeitlichen
Umfang der zusätzlichen Altersvorsorge
von fünf Jahren auf bis zu 35 Jahre im
Jahr 2048.
Erzielt der Berechtigte neben der Zu-
schussrente Einkommen, das zusammen
mit der Zuschussrente den Freibetrag
von derzeit 850 Euro brutto übersteigt,
erfolgt eine Einkommensanrechnung,
bei der allerdings Leistungen aus der zu-
sätzlichen Altersvorsorge nicht berück-
sichtigt werden.
Freiwillige Beiträge durch Arbeitgeber
Arbeitgeber sollen ab dem 1. Januar
2013 die Möglichkeit haben, zusätzliche
Rentenversicherungsbeiträge für die bei
ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zu
zahlen und damit deren Leistungsan-
spruch zu erhöhen. Der Referentenent-
wurf sieht vor, dass die Beiträge mit dem
vollen Beitragssatz aus einem fiktiven
zusätzlichen Entgelt errechnet werden
sollen, das maximal die Hälfte des tat-
sächlichen Entgelts beträgt. Im Ergebnis
darf die Summe aus tatsächlichem und
fiktivem Arbeitsentgelt die Beitragsbe-
messungsgrenze nicht überschreiten.
Das Kombirentenmodell
Mit dem neuartigen Kombirentenmodell
soll Personen, die die Altersgrenze für
einen vorgezogenen Rentenbeginn er-
reicht haben, die Möglichkeit gegeben
werden, Rentenbezug und Teilzeitarbeit
zu kombinieren. Das Kombirentenmo-
Von
Antje Hausadel
D
as Bundesministerium für Ar-
beit und Soziales hat in einem
Referentenentwurf die Vorlage
für das „Gesetz zur Anerken-
nung der Lebensleistung in der Renten-
versicherung“ geliefert. Es soll zunächst
dem Umstand Rechnung tragen, dass
es zunehmend Versicherte gibt, die bei
niedrigem Einkommen gearbeitet und
zusätzlich für das Alter vorgesorgt ha-
ben, gleichwohl im Alter aber schlechter
dastehen können als Menschen, die we-
nig oder nicht gearbeitet und nicht vorge-
sorgt haben. Als soziale Brücke soll hier
die neue Zuschussrente fungieren. Diese
Mit individuellen Hinzuverdienst trotz Rente den bisherigen Nettolohn erhalten.