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Recht
_Kolumne
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Liebe Personalexperten,
Weihnachten steht
vor der Tür und damit die Aufgabe für
die Personalabteilungen, sich mit der
Planung der traditionellen Weihnachts-
feier zu beschäftigen. Für Sie endlich
einmal eine Tätigkeit, die sich allein mit
den schönen Dingen des Lebens beschäf-
tigt und bei der man in gemütlichen Vor-
besprechungsrunden schon einmal das
für die Weihnachtsfeier vorgesehene
Gebäck ausprobieren kann.
Ich hatte kürzlich Gelegenheit, in ei-
ne solche Planungsrunde eingeladen zu
werden und freute mich schon darauf,
meine Ideen über die Menüabfolge und
vor allem zur endlich mal richtig guten
Weinauswahl vortragen zu dürfen. Aber
Sie ahnen es: Erst am Schluss erteilte
man mir das Wort, weil man angeblich
noch wissen wollte, worauf man bei ei-
ner Weihnachtsfeier „rechtlich so ach-
ten müsse“. Dass ich bei dieser Frage in
eine Runde feixender Kollegen schauen
musste, steigerte meine Enttäuschung
über die Ausgrenzung meines Beruf-
stands von den schönen Dingen im Le-
ben ins Unermessliche.
Eigentlich hätte ich die Runde unter
Protest verlassen müssen, besann mich
aber auf meine Fachehre und ging zum
Gegenangriff über: „Rechtsfragen zum
Thema Weihnachtsfest“, so begann ich
meinen 30-minütigen Vortrag, gäbe
es nicht nur unendlich viele, sondern
auch so wichtige, dass ich mich schon
wundere, wieso mir diese Frage erst
jetzt gestellt werde. Da müsse in der
Vergangenheit ja einiges schiefgelaufen
sein. Zum Beispiel habe man ja gerade
beschlossen, dass Mitarbeiter, die nicht
an der Weihnachtsfeier teilnehmen,
zeitgleich mit sinnlosen Lagerarbeiten
beschäftigt werden. Wenn das mal kein
AGG-Thema ist. Und was die Tombola
betrifft, so zeigte ich mich darüber ent-
setzt, in welcher lohnsteuerlichen Grau-
zone man sich bewege.
KOLUMNE.
Wer Arbeitsrechtler bei den schönen Dingen
des Lebens ausgrenzt, muss mit Gegenangriffen rechnen.
Juristen wollen nicht
nur vom Recht reden
Und dann gibt es ja noch Haftungs-
fragen! Wenn man schon fest damit
rechne, dass auch dieses Jahr wieder
eine Rauferei zwischen den Abteilungen
Versand und Buchhaltung stattfinden
werde, dann müsse man doch reagieren
und sicherstellen, dass jemand die Ver-
anstaltung für beendet erklärt bevor die
Fäuste fliegen.
Hier unterbrach mich der beim Wort
„Haftungsfragen“ sichtlich erblasste
Personalleiter mit den Worten: „Sie mei-
nen also, wir sollten es lieber ganz sein
lassen?“ Jetzt hatte ich es in der Hand!
Einen Satz noch und ich sehe schon den
Aushang am Schwarzen Brett vor mir:
„Die Weihnachtsfeier muss aus arbeits-
rechtlichen Gründen leider ausfallen.“
Gerettet wurde die Situation übrigens
vom Auszubildenden, der mir reaktions-
schnell die Getränkeliste in die Hand
drückte und mich unter Zustimmung
aller Anwesenden bat, die Auswahl der
richtigen Rotweinsorte vorzunehmen.
Ich wünsche auch Ihnen eine gelungene und
stressfreie Weihnachtsfeier ohne arbeitsrecht-
liche Begleiterscheinungen.
Thomas Muschiol
ist Leiter des Ressorts Recht
im Personalmagazin.
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Seien Sie wach-
sam, wenn Sie
die Weihnachtsfeier
planen. beachten
Sie auch Die
Eine oder Andere
arbeits-recht-
liche Frage.