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Recht
_gesetzesänderung
Der Einmarsch der Mediatoren
Streitkultur.
Im anhängigen Gerichtsverfahren auf ein Mediationsverfahren um­
schalten: Darauf zielt die neue Möglichkeit zur gerichtsnahen Mediation.
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
B
esser man einigt sich, als dass
man auf ein Urteil wartet. Diese
Binsenweisheit führt im Perso­
nalbereich schon heute dazu,
dass der Löwenanteil an Auseinander­
setzungen nicht durch richterliche
Entscheidung, sondern durch einver­
nehmlichen Vergleich endet.
Jetzt möchte der Gesetzgeber durch
die Aufwertung eines neuen Berufs­
zweigs dem Streitvermeidungsgedan­
ken eine zusätzliche Dimension geben.
Das Zauberwort heißt „Mediationsge­
setz“. Um es vorwegzunehmen: Media­
tion ist keine neue Erfindung, sondern
eine schon seit Jahrzehnten bestehende
Methode zur einvernehmlichen Beendi­
gung von Streitigkeiten. Insbesondere
im Bereich der familienrechtlichen Aus­
einandersetzung gilt Mediation als sehr
erfolgreiches Modell.
Neu: Die gerichtsnahe Mediation
Wenn jetzt die Mediation erstmals in
einem Gesetz beschrieben wird, so hat
dies zwei Gründe: Zum einem hat man
die Anforderungen an das Berufsbild
eines Mediators gesetzlich definiert.
Zumanderenwill man in den Bereich der
„gerichtsnahen Mediation“ vorstoßen.
Dies mit dem Ziel, auch Streitigkeiten,
die schon die Schwelle der Gerichte
übertreten haben, alternativ zu den her­
kömmlichen „Vergleichsmethoden“ zu
beenden. Ein durchaus erprobtes Ver­
fahren, denn an einigen Gerichten wur­
de dies schon erfolgreich eingesetzt. So
beispielsweise am LG Rostock, wo dem
Richter und Mediator Jochen Apprich
seit 2005 Hunderte von Verfahren aus
streitigen Verhandlungen übertragen
wurden. Dies mit einer hohen positiven
Abschlussquote, so Apprich, der vor
allem die „Nachhaltigkeit“ der Media­tion
ins Feld führt. Bei guter Vorbereitung
könnten nach Ansicht des Rostocker
Vorzeigemediators Erfolge erzielt wer­
den, für die man bei einer herkömm­
lichen Streitlösung durch Urteil oder
mühsamen gerichtlichen Vergleich ein
Vielfaches an Zeit hätte aufwenden müs­
sen – von den Kosten ganz zu schweigen.
Aber lässt sich ein solches Erfolgsmodell
auf den speziellen arbeitsgerichtlichen
Prozess übertragen? Darüber hat sich
in der Praxis eine rege Diskussion ent­
wickelt. Man darf gespannt sein, ob der
Einmarsch der Mediatoren bei den Ar­
beitsgerichten zu einer Veränderung der
Streitkultur führen wird.
Workshop statt Gerichtssaal: Der Mediator setzt auf Eigenverantwortung der Parteien.
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Netzstimmen
Die rege Teilnahme aus der Praxis an
der Diskussion über den Sinn einer
Mediation hat uns überrascht. So ver-
folgten wir mit Interesse einen Dialog
auf der Internet-Plattform XING, bei der
die Mitglieder der exklusiven Gruppe
„Expertenforum Arbeitsrecht“ inte-
ressante Einblicke in den praktischen
Wert einer Mediation geben. Auch wir
werden über das Thema „Mediation
im Arbeitsrecht“ weiter berichten und
freuen uns über Ihre Zuschriften.
(tm)