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Recht
_gesetzesänderung
Der Einmarsch der Mediatoren
Streitkultur.
Im anhängigen Gerichtsverfahren auf ein Mediationsverfahren um
schalten: Darauf zielt die neue Möglichkeit zur gerichtsnahen Mediation.
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
B
esser man einigt sich, als dass
man auf ein Urteil wartet. Diese
Binsenweisheit führt im Perso
nalbereich schon heute dazu,
dass der Löwenanteil an Auseinander
setzungen nicht durch richterliche
Entscheidung, sondern durch einver
nehmlichen Vergleich endet.
Jetzt möchte der Gesetzgeber durch
die Aufwertung eines neuen Berufs
zweigs dem Streitvermeidungsgedan
ken eine zusätzliche Dimension geben.
Das Zauberwort heißt „Mediationsge
setz“. Um es vorwegzunehmen: Media
tion ist keine neue Erfindung, sondern
eine schon seit Jahrzehnten bestehende
Methode zur einvernehmlichen Beendi
gung von Streitigkeiten. Insbesondere
im Bereich der familienrechtlichen Aus
einandersetzung gilt Mediation als sehr
erfolgreiches Modell.
Neu: Die gerichtsnahe Mediation
Wenn jetzt die Mediation erstmals in
einem Gesetz beschrieben wird, so hat
dies zwei Gründe: Zum einem hat man
die Anforderungen an das Berufsbild
eines Mediators gesetzlich definiert.
Zumanderenwill man in den Bereich der
„gerichtsnahen Mediation“ vorstoßen.
Dies mit dem Ziel, auch Streitigkeiten,
die schon die Schwelle der Gerichte
übertreten haben, alternativ zu den her
kömmlichen „Vergleichsmethoden“ zu
beenden. Ein durchaus erprobtes Ver
fahren, denn an einigen Gerichten wur
de dies schon erfolgreich eingesetzt. So
beispielsweise am LG Rostock, wo dem
Richter und Mediator Jochen Apprich
seit 2005 Hunderte von Verfahren aus
streitigen Verhandlungen übertragen
wurden. Dies mit einer hohen positiven
Abschlussquote, so Apprich, der vor
allem die „Nachhaltigkeit“ der Mediation
ins Feld führt. Bei guter Vorbereitung
könnten nach Ansicht des Rostocker
Vorzeigemediators Erfolge erzielt wer
den, für die man bei einer herkömm
lichen Streitlösung durch Urteil oder
mühsamen gerichtlichen Vergleich ein
Vielfaches an Zeit hätte aufwenden müs
sen – von den Kosten ganz zu schweigen.
Aber lässt sich ein solches Erfolgsmodell
auf den speziellen arbeitsgerichtlichen
Prozess übertragen? Darüber hat sich
in der Praxis eine rege Diskussion ent
wickelt. Man darf gespannt sein, ob der
Einmarsch der Mediatoren bei den Ar
beitsgerichten zu einer Veränderung der
Streitkultur führen wird.
Workshop statt Gerichtssaal: Der Mediator setzt auf Eigenverantwortung der Parteien.
personalmagazin 12 / 12
Netzstimmen
Die rege Teilnahme aus der Praxis an
der Diskussion über den Sinn einer
Mediation hat uns überrascht. So ver-
folgten wir mit Interesse einen Dialog
auf der Internet-Plattform XING, bei der
die Mitglieder der exklusiven Gruppe
„Expertenforum Arbeitsrecht“ inte-
ressante Einblicke in den praktischen
Wert einer Mediation geben. Auch wir
werden über das Thema „Mediation
im Arbeitsrecht“ weiter berichten und
freuen uns über Ihre Zuschriften.
(tm)