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Minijob-Grenze wird angehoben
D
ie Änderung der Minijob-Grenze kommt und ist zunächst einfach
zu formulieren. Ansteigen soll das bisherige Höchstentgelt von 400
Euro auf 450 Euro. Aber wer den Gesetzgeber kennt, der weiß, dass
der Teufel im Detail liegt. So auch hier, denn das Änderungsgesetz strotzt
geradezu von Ausnahme- und Übergangsregelungen. Die wichtigste ist:
Bestehende Vertragsverhältnisse mit Minijobbern werden noch nach den
bisherigen Rechtsvorschriften abgerechnet, jedenfalls so lange, wie diese
nicht über die bisherige Grenze von 400 Euro angehoben werden. Wer da-
gegen seine bisherigen Minijobber ab 2013 über 400 Euro hinaus bezahlen
möchte, der muss sich an das neue Recht halten. Die wichtigste Verän-
derung dabei: Es besteht dann grundsätzlich eine Beitragspflicht in der
Rentenversicherung. Richtig kompliziert wird es für Arbeitgeber mit Mit-
arbeitern, welche bisher zwischen 400 und 450 Euro verdient haben. Hier
gelten für eine zweijährige Übergangsfrist komplizierte Sonderregelungen,
die unter anderem zur Folge haben können, dass Doppelanmeldungen für
diese Mitarbeiter bei der Einzugsstelle und der Minijob-Zentrale abgegeben
werden. Hinweis: In unserem „Entgelt Spezial“ werden wir in der nächsten
Ausgabe über die Auswirkungen der neuen Rechtslage berichten.
Der Umlagesatz beträgt künftig 0,15 Prozent.
Minijobber: Ab 2013 gelten 450 Euro als Höchstentgelt.
Die lange Bank wird
immer länger
D
as im Jahr 2010 spektakulär angekün-
digte neue Beschäftigtendatenschutz-
gesetz hat es bis heute nicht über die
parlamentarischen Hürden geschafft, und
der Entwurf wurde immer wieder auf die lan-
ge Bank geschoben. Jetzt wurde die Bundes­
regierung über eine parlamen­tarische
Anfrage aufgefordert, endlich Farbe zu be-
kennen, ob und gegebenenfalls wann mit
einer Realisierung dieses für die Praxis sehr
wichtigen Gesetzes zu rechnen ist. Hinsicht-
lich des „Ob“ beteuerte die Bundesregierung
in ihrer Antwort, dass sie weiterhin am Ge-
setzesentwurf festhalten werde. Hinsichtlich
des „Wann“ führt die Regierung aus: „Der Ge-
setzentwurf liegt nunmehr dem Deutschen
Bundestag zur Beratung vor. Inwieweit dort
Änderungen erfolgen werden, liegt in der
Entscheidungsbefugnis des Deutschen Bun-
destages.“ All das deutet darauf hin, dass mit
einer Realisierung des Gesetzes vor den Bun-
destagswahlen im Herbst 2013 wohl nicht
mehr zu rechnen ist.
Insolvenzgeldumlage steigt 2013
A
b dem 1. Januar 2013 wird die Umlage zur Finanzierung des Insol-
venzgelds für Arbeitgeber erheblich teurer. Der Umlagesatz beträgt
künftig 0,15 Prozent. Bis 31. Dezember 2012 sind es noch 0,04 Prozent.
Der deutliche Anstieg resultiert daraus, dass in den Jahren 2011 und 2012
aufgelaufene Reserven der Insolvenzgeldumlage abgebaut werden mussten.
Berücksichtigt man die Überschüsse nicht, so hätte sich bereits 2011 und 2012
ein Umlagesatz von 0,1 Prozent errechnet.
Der nun festgelegte Umlagesatz entspricht dem durchschnittlichen Umla-
gesatz seit der Begrenzung auf das Bemessungsentgelt im Jahr 2005. Künftig
wird die Insolvenzgeldumlage im Gesetz festgeschrieben. Die Norm schafft
eine Art Finanzkorridor, innerhalb dessen der Umlagesatz konstant bleiben
und den Finanzbedarf bei normalen konjunkturellen Schwankungen ohne
Anpassung des Umlagesatzes abdecken soll.
Der Bundestag hat das Gesetz Ende Oktober verabschiedet. Der Bundesrat
wird das Gesetz voraussichtlich Ende November abschließend beraten.
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