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recht
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NEWS
Die genormte Lohnabrechnung
D
ass jedem Arbeitnehmer eine
Lohnabrechnung mit einem
bestimmten Mindest­inhalt
überreicht werden muss, ist allge-
mein bekannt. Weniger bekannt ist,
dass sich diese Pflicht aus § 108 Ge-
werbeordnung ergibt. Noch weniger
bekannt ist, dass das Bundesarbeits-
ministerium durch Absatz 3 dieser
Vorschrift Näheres zur Entgeltbe-
scheinigung, „die zu Zwecken nach
dem Sozialgesetzbuch verwendet
werden kann“, festlegen darf. Die
Form der Bescheinigung wurde bis-
her weder vomGesetzgeber noch von
den Software-Anbietern sonderlich
ernst genommen, was im Jahr 2013
anders werden soll. Erstmalig soll
es dann eine Rechtsverordnung ge-
ben, die die Details dieser Entgeltbe-
scheinigung regelt. Jetzt wird es an
den Software-Herstellern liegen, die
Ausgabe der Entgeltbescheinigung
zu implementieren und idealerweise
mit der herkömmlichen monatlichen
Lohnabrechnung zu verknüpfen.
Genauere Details über Entgeltarten müssen in Zukunft bescheinigt werden.
Anteile gegen Verzicht auf Kündigungsschutz
Die britische Regierung plant ein Gesetz, nach dem Arbeitnehmer unter
anderem auf ihre Kündigungsschutzrechte verzichten können und im Gegenzug Unternehmensanteile erhalten.
Krisen-Kurzarbeit (noch) kein Thema
Derzeit gibt es keine Indikationen, die das erneute Aufgreifen von Sonderregelungen in
der Kurzarbeit rechtfertigen würden. Das teilte das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage der Haufe Online-Redaktion mit.
News des Monats
+ + + A k t u e l l e N ews + + + H i n t e r g r ü n d e + + + t ä g l i c h u n t e r
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Beleidigung auf Facebook
Ein Auszubildender hatte seinen Chef als „Menschenschinder“ tituliert. Ein Kündigungsgrund, so das LAG
Hamm, da der Auszubildende nicht annehmen durfte, dass seine Facebook-Äußerungen keine Auswirkungen haben würden.
Umzugskosten-Pauschbeträge
Die Verwaltung hat neue Pauschbeträge für Umzugskosten veröffentlicht, die bereits rückwirkend
ab März 2012 anzuwenden sind. Die bisherigen Pauschbeträge sind nur noch für Umzüge bis einschließlich Februar 2012 anzuwenden.
Erstattungsanträge bei Entgeltfortzahlung
Zum Jahreswechsel gibt es Änderungen im elektronischen Erstattungsantrag bei
Entgeltfortzahlung. Künftig muss eine Abtretungserklärung abgegeben werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Dritte verschuldet wurde.
„Am besten machen wir es gleich schrift-
lich.“ Mit diesem Satz wird im Allgemeinen
ausgedrückt, dass man Wichtiges nicht ein-
fach mündlich und per Handschlag festlegen,
sondern zu späteren Beweiszwecken lieber
dokumentieren sollte. Wenn der Gesetzgeber
im Arbeitsrecht für bestimmte Fälle genau
dieses vorschreibt, spricht er jedoch nicht
etwa von „Schriftform“, sondern von „Text-
form“. Dabei kann dieser Text auch in einer
E-Mail oder einer sonstigen elektronischen
Form abgelegt sein.
Ist aber die „Schriftform“ angeordnet, so
geht es dem Gesetzgeber darum, dass für
bestimmte Rechtshandlungen ein schrift-
liches, vor allem aber ein unterzeichnetes
„Original“ vorliegen muss. Das ist der Grund,
warum beispielsweise befristete Arbeitsver-
träge nicht per E-Mail-Versand ausgetauscht
werden können. Die Schriftform ist hier aber
auch bei einer elektronischen Übermittlung
gewahrt, wenn sich die Vertragsparteien
einer „elektronischen Signatur“ bedienen,
was sich aus § 126 BGB für das gesamte
Vertragsrecht ergibt. Aber Achtung: Für
Kündigungen oder Aufhebungsverträge wird
die Möglichkeit einer elektronischen Signatur
durch § 623 BGB wiederum ausgeschlossen.
Textform oder Schriftform?
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