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Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Zeit für Arbeit, Zeit für Pflege
pRAXIS.
Das Familienpflegezeitgesetz bietet eine bedarfsgerechte Lösung für familiäre
Pflegefälle von Mitarbeitern. Die EADS hat diese Möglichkeiten beispielhaft umgesetzt.
Unternehmen aber bewusst war, dass ge-
rade Pflegefälle oft plötzlich auftreten,
ist für den Fall der kurzfristigen Pflege
das Recht der sofortigen Arbeitsfreistel-
lung nach § 2 des Pflegezeitgesetzes für
einen Zeitraum von bis zu zehn Arbeits-
tagen eingeräumt.
Im Antrag ist anzugeben, für wel-
chen Zeitraum (maximal 24 Monate)
die vertragliche Arbeitszeit reduziert
werden soll und wie die verbleibende
Arbeitszeit zu verteilen ist. Dabei sieht
die Konzernbetriebsvereinbarung vor,
dass die vertraglich vereinbarte Ar-
beitszeit grundsätzlich um 50 Prozent
reduziert wird. Die dann vertraglich ver-
ringerte Arbeitszeit muss wöchentlich
mindestens 15 Stunden betragen; bei
unterschiedlichen wöchentlichen Ar-
beitszeiten oder einer unterschiedlichen
Verteilung der wöchentlichen Arbeits-
zeit darf diese Untergrenze im Durch-
schnitt eines Zeitraums von bis zu einem
Jahr wöchentlich 15 Stunden nicht unter-
schreiten. Wichtig für die Mitarbeiter ist,
dass die Konzernbetriebsvereinbarung
die Regelung beinhaltet, dass während
der Familienpflegezeit keine Mehrarbeit
angeordnet werden kann.
Bei der Verteilung der noch verblei-
benden Arbeitszeit sind Mitarbeiter und
Vorgesetzter gefragt, eine passende Lö-
Von
Frank Meyer
und
Katrin Kümmerle
D
ie EADS-Gruppe, globaler
Marktführer in den Bereichen
Luft- und Raumfahrt und Vertei-
digung, beschäftigt in Deutsch-
land mehr als 47.000 Mitarbeiter. Gerade
hier zeigten sowohl Mitarbeiter als auch
Bewerber großes Interesse an einer prak-
tischen Lösung für das Thema „Pflege“. So
wurde eine Lösung zur Pflege von Fami-
lienangehörigen der Mitarbeiter bereits
2011, zu einem Zeitpunkt, als das Famili-
enpflegezeitgesetz erst im Entwurf vorlag.
im Konzern Deutschland auf Initiative
der Abteilung „Personalpolitik“ auf den
Weg gebracht. Wichtig war dabei, dass
mit Beginn der Verhandlungen auch der
Betriebsrat und die betroffenen Fachabtei-
lungen, unter anderem die Gehaltsabrech-
nung, am Projekt beteiligt waren.
Das Ergebnis der Verhandlungen fin-
det sich in der Konzernbetriebsverein-
barung „Care for Life“ wieder, deren
wichtigste Regelungspunkte nunmehr
erläutert werden. Bei der Ausgestaltung
der Konzernbetriebsvereinbarung wur-
den neben den Verfahrensfragen alle
arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus-
führlich erörtert und entsprechend gere-
gelt, um spätere Missverständnisse und
Unklarheiten zu vermeiden.
Antrag und Arbeitsverteilung sind in
der Betriebsvereinbarung geregelt
Grundsätzlich sieht die Konzernbetriebs-
vereinbarung vor, dass der Antrag auf Fa-
milienpflegezeit vom EADS-­Mitarbeiter
schriftlich spätestens zehn Arbeitstage
vor deren Beginn zu stellen ist. Da dem
Pflegefälle in der Familie können weder über Teilzeit noch nach dem Pflegezeitgesetz
zufriedenstellend versorgt werden. Das Familienpflegezeitgesetz schließt diese Lücke.
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Organisation
_Familienpflegezeit