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Titel
_Auslandsentsendung
Arzt- und Krankenhauskosten des (ge-
setzlich krankenversicherten) Auslands-
mitarbeiters in voller Höhe zuständig
und haftbar. Das regelt § 17 des fünften
Sozialgesetzbuchs (SGB V.), in dem auch
vermerkt ist, dass sich diese Pflicht des
Arbeitgebers auch auf die mitversicher-
ten Angehörigen ausdehnt.
Allerdings erstattet die Krankenkas-
se Kosten maximal bis zu der Höhe, die
dem Mitarbeiter im Inland zusteht – in
der Regel eher auf dem Niveau des Gast-
landes. Zudem gilt der Anspruch auf
Leistungen der Krankenversicherung
lediglich für den Zeitraum von 24 Mona-
ten, und das auch nur in jenen Ländern,
mit denen Deutschland ein Abkommen
geschlossen hat: Neben den EU-Staaten
sowie der Schweiz, Liechtenstein, Island
und Norwegen auch Bosnien-Herzegovi-
na, Israel, Kroatien, Marokko, Mazedo-
nien, Montenegro, Serbien, Türkei und
Tunesien. Reist der Mitarbeiter in ein an-
deres Land, ist mit weiteren Einschrän-
kungen zu rechnen. Deshalb schließen
die meisten Arbeitgeber für Auslands-
mitarbeiter, die Mitglied der gesetz-
lichen Krankenversicherung bleiben,
eine private Zusatz- oder Ergänzungs-
versicherung ab.
Privat Krankenversicherte benötigen
einen Wohnsitz in Deutschland, denn
ohne deutsche Kontaktadresse endet
das Versicherungsverhältnis. Es lassen
sich jedoch immer gesonderte Vereinba-
rungen aushandeln. Außerhalb der EU
kann der Versicherer einen Beitragszu-
schlag verlangen. Kann die private Kran-
kenversicherung nicht weitergeführt
werden, sollten Expatriates für die Zeit
der Abwesenheit eine Anwartschafts-
versicherung abschließen. Sie gewähr-
leistet, dass man nach seiner Rückkehr
zu den ursprünglichen Bedingungen
wieder in seinen alten Versicherungsta-
rif einsteigen kann.
Unterstützung auch bei Unruhen
Doch die Fürsorgepflicht des Arbeitge-
bers gegenüber seinen im Ausland täti-
gen Mitarbeitern beschränkt sich nicht
auf den Erkrankungsfall im engeren
Sinne. Auch für psychische Probleme
im Berufsalltag muss der Arbeitgeber
hinreichend Vorsorge treffen. Employee
Assistance Programs (EAP), die Versi-
cherungspakete ergänzen, können viel
abfangen und bei Mobbing, Depression
oder einem drohenden Burnout eine
wertvolle Hilfe sein. Besonders wertvoll
sind sie, wenn sie über krankenversiche-
rungsrelevante Aspekte hinausgehen
und auch bei Sicherheitsrisiken greifen.
So können zum Beispiel bei Unruhen
schnellstmöglich Maßnahmen einge-
leitet werden, um die Mitarbeiter und
deren Angehörige zu evakuieren oder
in anderer Weise für ihre Sicherheit zu
sorgen.
Auf die Praxis, in der Auslandsent-
sandte auch an Leib und Leben bedroht
sein können, sind Versicherer, ihre
Kunden und insbesondere Personaler,
die meist für das Expat-Management
verantwortlich zeichnen, oft nicht hin-
reichend vorbereitet. Von Glück reden
konnte Architektin Petra W., als sie im
Frühjahr 2002 nach dem Anschlag auf
Bali letztlich unversehrt nach Hause
kam, nachdem vom Arbeitgeber keine
Hilfe gekommen war.
Notfallpläne, die bei konkretem An-
lass reibungslos funktionieren, können
sich Mittelständler von Konzernen ab-
schauen. Wählt man die Notrufnummer
eines deutschen Chemieunternehmens,
setzt das eine minutiös vorbereitete Ret-
tungsaktion in Gang. Wird ein Mitarbei-
ter Opfer eines Überfalls und benötigt
dringend medizinische Hilfe, informiert
die Niederlassung vor Ort die Klinik,
dass alle Behandlungskosten komplett
übernommen werden. Als im März 2011
ein Tsunami Japan heimsuchte, gelang
es dem Konzern nicht nur, alle Mitar-
beiter auf demWeg dorthin aufzuhalten.
Dank Kooperation mit einem speziali-
sierten Dienstleister wurden auch alle
in Japan Beschäftigten schnell in Sicher-
heit gebracht.
Leider ist dieses Beispiel nicht reprä-
sentativ für die deutscheWirtschaft. Laut
einer Benchmarking-Studie von Interna-
tional SOS, die rund 600 Unternehmen
weltweit untersuchte, haben deutsche
Firmen zwar ein stark ausgeprägtes
Bewusstsein ihrer Fürsorgepflicht. Al-
lerdings mangelt es häufig an der prak-
tischen Umsetzung. Zwar werden gute
Richtlinien und Abläufe entwickelt. Da-
für gibt es erhebliche Defizite bei der
Bewertung von Risiken, der praktischen
Vorbereitung Reisender sowie beim
Schutz der Mitarbeiter während des Aus-
landsaufenthalts. Hier besteht großer
Nachholbedarf.
Private Krankenversicherungen für Expats sind inzwischen fast Standard. Doch Unter-
schiede in der medizinischen Versorgung belasten das Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Helfen können internationale medizinische Versorgungspläne. Doch auch hier drohen
erhöhte Kosten: Nach einer Studie von Mercer lagen für 20 Prozent der Unternehmen
die Kostensteigerungen zwischen elf und 15 Prozent. Grund ist neben der komplexen
Administration die Inflation bei der medizinischen Versorgung, insbesondere im Nahen
Osten, in Indien und China sowie in Lateinamerika.
(ks)
Kosten bei Versorgungsplänen steigen
Checkliste
Vorbereitung, Betreuung im
Ausland und Reintegration (HI547930)
Die Arbeitshilfe finden Sie im Haufe Perso-
nal Office (HPO). Internetzugriff:
ARBEITSHILFE
HPO
Kaveh Tarbiat
ist Advisor
für International Private
Medical Insurance bei April
Medibroker.
Studie