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Kai Anderson, Christian Bennefeld, Winfried Gertz, Ilse Goldschmid, Heike Gorges,
Julia Haase, Frank Hauser, Prof. Dr. Robert S. Kaplan, Andreas König, Dr. Asmus Komm,
Dr. Hans-Peter Löw, Peter Pächnatz, Uli Pesch, Bärbel Schwertfeger, Dr. Jan Vetter
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Melanie Probst
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Monatlich, in der Regel am letzten Freitag eines Monats, 14. Jahrgang
Druck
FIRMENGRUPPE APPL, echter druck GmbH, Delpstraße 15, 97084 Würzburg
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Wir behalten uns vor, Leserbriefe zu kürzen.
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Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikations­nummer:
DE 812398835
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwal-
tungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht
Freiburg, HRB 5557, Martin Laqua
Geschäftsführung: Isabel Blank, Markus
Dränert, Jörg Frey, Birte Hackenjos,
Rewe nutzt Reiss-Profil nicht mehr
Barlohnumwandlung
Personalmagazin 6/2012, Seite 42
Im Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ wird die Rewe Gruppe als einer der
Nutzer von Reiss-Profilen genannt. Diese Information hatte unsere
Autorin der zum Zeitpunkt der Artikelerstellung aktuellen Refenrenz-
liste auf der Website der Reiss Profile Germany GmbH entnommen.
Hiervon möchte sich die Rewe Group distanzieren.
Personalmagazin 7/2012, Spezial Entgelt, Seite 58
Die Vorteile der Umwandlung von Barlohn in den Sachlohn „Dienstwa-
gen“ stellten wir im Artikel „Freie Fahrt für kreative Lösungen“ vor.
Eine Leserin hatte dazu weitere Fragen.
„Frau Schwertfeger stellt – unter Berufung auf die Homepage des Testan-
bieters – die Behauptung auf, die REWE Group nutze das Reiss-Profil. Dies
entspricht nicht den Tatsachen: Bereits seit Mitte vergangenen Jahres wird
das Reiss-Profil nicht mehr angewandt. Wir haben nun mit dem Testanbieter
Kontakt aufgenommen, um seine Homepage entsprechend zu ändern.“
Andreas Krämer, Rewe Group
„Ist eine Barlohnumwandlung auch dann möglich, wenn der Arbeitgeber bei
der Dienstwagenüberlassung schriftlich ein Nutzungsverbot für Privatfahrten
erteilt? Der geldwerte Vorteil beläuft sich in diesen Fällen nur auf die Stre-
cke zwischen Wohn- und Arbeitsstätte.“
Cornelia Wollgast, Steuerbüro Heike Dockhorn
Antwort der Redaktion:
Eine Barlohnumwandlung müsste auch dann
möglich sein, wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen ausschließlich
für dienstliche Fahrten und die Fahrt von der Wohnung zur Arbeits-
stätte und zurück überlässt, da die Finanzverwaltung keine Einschrän-
kung bezüglich der Art des jeweiligen Entgeltbestandteils vorsieht.
Berichtigungen
Personalmagazin 5/2012, Seite 52 und Seite 42
In Heft 5/2012 sind uns gleich zwei Tippfehler unterlaufen: Im „Spe-
zial Personaldienstleister“, Seite 52, lautet die korrekte Anzahl der
Personaldienstleister, die Dr. Dieter Traub in seinem Statement zum
Mindestlohn nennt, 16.000 statt 6.000.
Im Beitrag „Auslandseinsätze effizient regeln“ berichteten wir unter
anderem auch über eine Firma, die ihren Mitarbeitern eine monatliche
Besuchsreise „interkontinental“ anbiete. Tasächlich erlaubt die Firma
diese Reisen intrakontinental. Wir bitten um Entschuldigung.