Seite 60 - personalmagazin_2011_12

Basic HTML-Version

NACHRICHTEN
Lohnsteuerkarte wird reanimiert
S
chon im laufenden Jahr 2011
galt sie als Übergangslösung:
Die papierene Lohnsteuerkarte
mit der Jahreszahl 2010. Jetzt hat sich
die Einführung der elektronischen
Lohnsteuerkarte noch einmal verzö-
gert. Die Finanzverwaltung musste
kleinlaut einräumen, dass das Ab-
rufverfahren der Lohnsteuerdaten
zum Starttermin 1. Januar 2012 noch
nicht funktionieren wird. Was bedeu-
tet dies für die Entgeltabrechnung?
Zunächst sollen die Unternehmen
sich an die Daten aus der Lohnsteuer-
karte 2010 halten. Liegt keine Lohn-
steuerkarte 2010 vor oder besteht der
Arbeitnehmer auf Lohnsteuerdaten,
die von der Angabe 2010 abweichen,
so ist er in der Pflicht, vomFinanzamt
eine Ersatzbescheinigung anzufor-
dern. Dies gilt auch dann, wenn der
Mitarbeiter mittlerweile ein persön-
liches Informationsschreiben (soge-
nanntes Elstam-Infoschreiben) vom
Finanzamt bekommen hat. Will der
Arbeitnehmer die darauf vermerk-
ten Daten als Grundlage für seine
Entgeltabrechnung haben, so muss
er gleichwohl eine Ersatzbescheini-
gung beim Finanzamt beantragen.
Weihnachtsgeld bleibt Streitthema
W
enn über das klassische Weihnachtsgeld gestritten wird, dann vor-
nehmlich um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Ar-
beitgeber derartige Sonderzahlungen kürzen oder sogar vollständig
einstellen kann. In diesem Zusammenhang ging ein Urteil des Landesarbeits-
gerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 7.4.2011, AZ 5 Sa 604/10) durch die Me-
dien, welches sich bei näherem Hinsehen im Kern nicht als so spektakulär
herausstellte, wie es in den Schlagzeilen erschien. Vielmehr wurde in dieser
Entscheidung die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur
sogenannten „umgekehrten betrieblichen Übung“ bestätigt. Der Arbeitgeber
kann sich also nicht darauf berufen,
dass der Mitarbeiter über längere Zeit
eine Freiwilligkeitserklärung wider-
spruchslos hingenommen hat.
Im vorliegenden Fall hatte sich der
Arbeitgeber allerdings die von ihm
beabsichtigten Einschränkungen
für die Zukunft jeweils durch eine
Unterschrift bestätigen lassen und
die Auffassung vertreten, dass mit
der Unterzeichnung eines (späteren)
Freiwilligkeitsvorbehalts der Arbeit-
nehmer einer Vertragsänderung
zugestimmt habe. Das Landesarbeits-
gericht sah in einer solchen Unter-
schrift keine vertragsbegründende
Bedeutung. Sie bedeute lediglich,
dass der Arbeitnehmer die vom Ar-
beitgeber gewünschten Modalitäten
zur Kenntnis genommen habe.
Weihnachten: ein Thema auch bei Gericht.
60
AKTUELLES
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
personalmagazin 12 / 11
Richter im Ruhestand
Der Vorsitzende Richter am BAG,
Professor Franz Josef Düwell, ist zum
31.Oktober 2011 in den Ruhestand
getreten. Düwell hat unter anderem die
Rechtsprechung des 9. Senats zu Ent-
schädigungsansprüchen schwerbehin-
derter Menschen maßgeblich geprägt.
Zwangsschließung der BKK
Die BKK für Heilberufe wird zum
Jahresende zwangsabgewickelt. Nach
der City BKK ist die Heilberufe-Kasse
die zweite Krankenkasse, die aus
finanziellen Gründen schließen muss.
Anders als nach der Schließung der City
BKK wollen die Verantwortlichen jetzt
sicherstellen, dass alle betroffenen
113.000 Versicherten reibungslos in
eine andere Krankenkasse wechseln
können.
Krankengeld nach Arbeitsende
Auch nach dem Ende der Beschäftigung
können Mitarbeiter einen Anspruch auf
Weiterzahlung von Krankengeld haben,
wenn ihre Krankschreibung am letzten
regulären Arbeitstag beginnt. Das
Landessozialgericht NRW hat sich damit
gegen die Auffassung der Spitzenver-
bände der Krankenkassen gestellt
(LSG NRW, Urteil vom 14.7.2011, L 16
Kr 73/10).
Paragrafenstreit
Der für europarechtswidrig erklärte
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB wird vorläufig
unangetastet bleiben. Ein entspre-
chender Gesetzesentwurf der Opposi-
tion hat jetzt die Ausschussberatung
passiert. Danach ist abzusehen, dass
eine Beschlussfassung im Bundestag
mangels Unterstützung durch die Bun-
desregierung mehr als unwahrscheinlich
ist.