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SPEZIAL
RECHTSBERATUNG
HONORAR
erkennbar, nicht nur bei Großkanzleien.
Zumal der Konkurrenzdruck auch künf-
tig weiter zunehmen wird. So schließt
Professor Wolfgang Ewer im Interview
mit dem Anwaltsblatt nicht aus, dass
künftig auch freie Wirtschaftsjuristen
mit Bachelor und Master als Rechts-
dienstleister auf dem Markt auftreten.
Zudem kann sich der Präsident des Deut-
schen Anwaltsvereins (DAV) vorstellen,
„dass aufgrund von Entwicklungen aus
der europäischen Union das Rechtsan-
waltsmonopol nicht auf Dauer zu halten
sein wird“. Das Beispiel der Anwalts-
Flatrate zeigt aber auch die Kehrseite
der Entwicklung. So wird eine genauere
Prüfung der Angebote im Anwaltsmarkt
unerlässlich.
bestimmten Streitwert im Namen der
Bank zu führen. Das Besondere: Abge-
rechnet wird nicht auf Stundenbasis,
sondern nach RVG. Eine Milliarde Euro
möchte die Bank einsparen, wie die FAZ
berichtete. „Auch in der Rechtsabteilung
müssen wir uns ansehen, wie wir effizi-
enter und kostengünstiger arbeiten kön-
nen“, sagte der Chefjurist der Deutschen
Bank,ArneWittig,gegenüberderZeitung.
Wettbewerb spitzt sich zu
Vielleicht ist dieser Einzelfall nicht eins
zu eins auf alle Rechtsdienstleistungen
und -bereiche, wie etwa das Arbeitsrecht
übertragbar. Dennoch: Eine Tendenz im
Markt hin zu einem preisbewussten
Umgang mit Rechtsdienstleistungen ist
Unternehmen aber gelernt zu haben,
auch bei Rechtsdienstleistungen die Ko-
sten im Blick zu haben. Daher ist das
große Feilschen umdie Anwaltshonorare
in vollem Gange. „Auch die Abrechnung
auf Zeit gerät unter Druck“, sagt Har-
tung. „Mandanten erwarten Preisdecke-
lungen und Nachlässe, Pauschalen und
alle möglichen anderen so genannten
‚alternative fee arrangements‘.“
Dass Unternehmen damit liebäugeln,
von den Stundenhonoraren wegzukom-
men, zeigt auch das Beispiel der Deut-
schen Bank. Seit Jahresanfang hat das
Geldinstitut einer großen deutschen
Wirtschaftskanzlei die Aufgabe über-
geben, alle Rechtsstreitigkeiten im Pri-
vatkundenbereich und bis zu einem
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