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HONORAR
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der außergerichtlichen
Beratung die Lockerung
des Rechtsberatungsmo-
nopols durch das Rechts-
dienstleistungsgesetz.
Konkurrenz belebt be-
kanntlich das Geschäft
und daher lässt das
(Über-)Angebot geringe
Preise für nachgefragte
Rechtsdienstleistungen
erwarten. Tatsächlich
existieren im Internet be-
reits vereinzelt Angebote,
die etwa eine Anwalts-
Flatrate für Unternehmen
offerieren. Zu einem (sehr
geringen) monatlichen
Festpreis möchten diese
Anwälte sämtliche anfal-
lenden Dienstleistungen
für Betriebe erbringen.
Auf den Wettbewerb reagierten und rea-
gieren die Anwälte mit Spezialisierung,
vor allem mithilfe des Fachanwaltstitels,
beispielsweise jener für Arbeitsrecht.
Hatte Anfang 2000 etwa jeder zehnte
Anwalt diese Zusatzausbildung, sind es
heute etwa 23 Prozent, Tendenz steigend.
Und tatsächlich scheinen sich die 120
Stunden Lehrgang plus Klausuren nebst
einer bestimmten Anzahl an praktisch
bearbeiteten Fällen auch wirtschaftlich
auszuzahlen. In einer Studie des Soldan-
Instituts zur Fachanwaltschaft nannte
über die Hälfte der befragten Fachan-
wälte die Steigerung der Kanzleierträge
als wichtigste Folge des Fachanwaltsti-
tels. Im Arbeitsrecht scheint der Titel
besonders positiv zu wirken. Die Unter-
Das Gleichgewicht herstellen
ÜBERBLICK. Großkanzleien spüren seit Jahren, wie Unternehmen Rechtsbera-
tungskosten drücken wollen. Der Trend kann auch kleineren Betrieben helfen.
D
er deutsche Markt ist von Ge-
neralisten geprägt, zumindest
der deutsche Anwaltsmarkt.
Ein Blick auf das Zahlenwerk
der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt:
Im Januar 2011 waren deutschlandweit
155.679 Rechtsanwälte zugelassen, le-
diglich rund 35.800 davon haben sich
auf einen oder mehrere Fachanwaltstitel
spezialisiert. Stärkste Fraktion ist der
Bereich Arbeitsrecht mit 8.701 Fach-
anwälten. Allein die Menge und die
weiterhin steigenden Zulassungszahlen
lassen den hohen wirtschaftlichen und
Konkurrenzdruck vor allem für kleinere
Kanzleien erahnen. Dazu kommt bei
suchung ergab für einen Fachanwalt im
Arbeitsrecht die durchschnittliche Stei-
gerungsrate des persönlichen Honorar-
umsatzes um knapp 50 Prozent.
Ein Grund für diese Entwicklung ist
das gesteigerte Interesse von Mandanten
durch die größere Fachexpertise des
Anwalts. Zusätzlich scheint aber eine
andere Entwicklung ursächlich: Gerade
Fachanwälten, die alleine oder in klei-
nen Sozietäten tätig sind, fällt es leichter,
ein Stundenhonorar zu vereinbaren. So
hat das Soldan-Institut herausgefunden,
dass 36 Prozent der Fachanwälte selten
oder nie Stundenhonorare vereinbaren.
Unter den Nicht-Fachanwälten liegt die
Quote bei 46 Prozent. Stattdessen wird
nach den Vorgaben des Rechtsanwalts-
vergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet.
Durch die Spezialkenntnisse rechtfertigt
der Fachanwalt also eine für ihn günstige
Abrechnung auf Stundenbasis, während
das Gesetz zumindest teilweise nur Pau-
schalbeträge vorsieht.
Stundenhonorare üblich
Dagegen ist die Abrechnung auf Stun-
denbasis bei großen Wirtschaftskanz-
leien üblich. Zumindest war sie das bis
vor einigen Jahren. „Viele Unternehmen
haben lange Jahre für ihren gesamten
Beratungsbedarf immer dieselbe wirt-
schaftsberatende Kanzlei beauftragt
– auch wenn es um Fragen ging, die
kleinere und günstigere Kanzleien ge-
nausoguthättenerledigenkönnen“, sagte
Markus Hartung, Direktor des Bucerius
Center on the Legal Profession, im In-
terview auf dem Online-Portal „LTO.de“.
Spätestens in der letzten Krise scheinen
Von
Michael Miller
(Red.)
Verbundene Augen: Auch der Anwaltsmarkt ist intransparent.