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WIRTSCHAFTSKANZLEIEN
das Unternehmen, die eine Kündigung
rechtfertigen kann“, erläutert Leuchten.
Auch Jobst-Hubertus Bauer kann dem
Urteil des EuGH nur wenig Positives ab-
gewinnen: „Letztlich hat der EuGH vieles
geändert – ohne Vertrauensschutz oder
Übergangszeiten für die Unternehmen
zu gewähren. Aber auch das BAG hat in
den Folgeentscheidungen sofort nach-
gegeben und die Rechtsprechung ohne
nochmalige Nachfrage beim EuGH über-
nommen.“
In dieselbe Richtung zielt auch die
Aussage von Matthias Kast: „Ich war
überrascht, dass das BAG die Rechtspre-
chung einfach so übernommen hat. Da-
bei hätte das BAG durchaus dem EuGH
noch Folgefragen vorlegen und klären
können, etwa ob sich der Verfall des Ur-
laubs auf einen bestimmten Zeitpunkt
beschränkt.“ Auch Dietmar Heise warnt
davor, EuGH-Entscheidungen sklavisch
zu übernehmen. „Man muss berücksich-
tigen, dass beim EuGH nur wenige deut-
sche Richter tätig sind. Die europäischen
Richter kommen oft aus anderen Rechts-
systemen und betrachten das Deutsche
mit fremder Brille.“
EuGH wird wieder einschränken
Vielleicht sieht Hans-Peter Löw auch des-
halb die Position der Anwälte und Man-
danten im konkreten Fall kritisch. „Das
Urteil kann ich auch nicht nachvollzie-
hen. Dennoch stellt sich schon die Frage
an den Anwalt und Mandanten, ob man
im Einzelfall das Verfahren überhaupt
zum EuGH treibt oder ob man eher ver-
sucht, es bereits vorher zu erledigen.“
Zudem gibt Volker von Alvensleben zu
bedenken, dass es häufiger so ist, dass
der EuGH zunächst vorprescht, um sich
dann in nachfolgenden Entscheidungen
wieder einzuschränken. „Das wird auch
hier der Fall sein“, sagt von Alvensleben.
Davon gehen auch die übrigen Teilneh-
mer am Tisch aus. Schließlich liegt dem
EuGH momentan ein Fall zur Entschei-
dung vor, bei dem er den Zeitraum für
den angesammelten Urlaub auf die zu-
rückliegenden 18 Monate einschränken
kann. „Dennoch ist es natürlich vor allem
teuer für die Unternehmen. Denn bis der
EuGH eine solche Einschränkung vor-
nimmt, wie eventuell auch jetzt bei den
krankheitsbedingten Urlaubsansprü-
chen, vergehen meist einige Jahre“,
ergänzt von Alvensleben. Als konkrete
Reaktion auf diese Rechtsprechung, da-
rin ist sich die Runde einig, bleibt den
Unternehmen momentan nur, zwischen
gesetzlichem und vertraglichem Urlaub
zu differenzieren. So verfällt zumindest
der vertragliche Urlaub am Jahresende.
Neue Beratungsthemen in der Zukunft
Blicken die Anwälte am Tisch in die Zu-
kunft, so ergeben sich zusätzlich zur
zunehmenden rechtlichen Komplexität
durch Europa noch ganz andere Themen
und Anforderungen, auf die sich die
Kanzleien einstellen müssen. So rechnet
Jobst-Hubertus Bauer beispielsweise da-
mit, dass kurzfristig – in welcher Form
auch immer – eine Frauenquote ein-
geführt wird, mit den entsprechenden
rechtlichen Problemen. Weiterhin sieht
er die Tarifeinheit und die Arbeitszeit,
gerade in Verbindung mit europäischem
Recht, als kommende Herausforde-
rungen. „Auch Trends wie Compliance
und Social Media zählen künftig sicher-
lich zu den wichtigen Themen. Bereits
jetzt gilt es zunehmend, wichtige Fragen
auf diesen Feldern zu beantworten“, sagt
Hans-Peter Löw.
Demografie als Kanzleithema
Auchmit demThema demografische Ent-
wicklung werden sich die Kanzleien ver-
stärkt beschäftigen müssen – und zwar
in zweifacher Hinsicht. „Langfristig wird
es nicht mehr so sehr um den Kündi-
gungsschutz gehen, sondern umArbeits-
verhältnisse, die kreativ und attraktiv
für Mitarbeiter sind. Das wird auch eine
arbeitsrechtliche Herausforderung wer-
den, etwa mit ‚Incentive‘-Programmen
oder Altersabsicherungsregeln“, meint
Volker von Alvensleben.
Aber auch die Kanzleien selbst tun
sich schwer, qualifizierten Nachwuchs
zu rekrutieren. „Anwaltsarbeit ist nun
mal Anwaltsarbeit und das bedeutet
auch, für den Mandanten zeitlich flexibel
zur Verfügung zu stehen“, sagt Alexius
Leuchten. Eine Kanzleipartnerin in Teil-
zeit ist daher für die meisten Kanzleien
nicht oder nur sehr schwer zu realisie-
ren, das Spannungsfeld zwischen dem
Bedürfnis des Mandanten nach vertrau-
ensvoller Zusammenarbeit sowie mög-
lichst einem Ansprechpartner und der
flexiblen Arbeitszeit der Anwälte kaum
zu überwinden. „Vor allem um den An-
teil der weiblichen Bewerber müssen
wir uns mehr bemühen. Aber die Auf-
Dr. Matthias Kast, Taylor Wessing
„Die Kanzleien müssen sich etwa
mit Teilzeitmodellen mehr um die
weiblichen Bewerber kümmern.”
Volker von Alvensleben, DLA Piper
„Die demografische Entwicklung ist
künftig auch aus arbeitsrechtlicher
Sicht eine große Herausforderung.”