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GESUNDHEITSMANAGEMENT
ORGANISATION
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tierische Produkte auf dem Speiseplan
reichen aus, um der Gesundheit und dem
Klima etwas Gutes zu tun.“ Wie das geht,
zeigt die Versicherungskammer Bayern.
Bereits seit Juni 2010 steht in den Casi-
nos des Unternehmens jeden Donnerstag
ausschließlich Vegetarisches auf der Kar-
te. „Bereits nach der sechsmonatigen Pi-
lotphase hattenwir siebenTonnenFleisch
eingespart“, berichtet Christian Feist
von der Versicherungskammer Bayern.
Seitdem ist der „Veggietag“ ein fester Be-
standteil bei der Versicherungskammer.
Obst in Deutschlands Büros
Doch auch bei den Zwischenmahlzeiten
kann angesetzt werden: Der Apfel am
Eingang ist in manchem Unternehmen
bereits Standard, wer mehr Abwechs-
lung bei wenig personellem Aufwand
möchte, kann sich Obstkörbe auch direkt
ins Unternehmen liefern lassen. Enzio
Reuss, Geschäftsführer von Fruitful Of-
fice, erklärt sein Konzept der deutsch-
landweiten Obstkorblieferung: „Fruitful
Office hat sich zum Ziel gesetzt, den
Arbeitsalltag deutscher Büros mit re-
gelmäßigen Lieferungen von frischem
Obst ein wenig gesünder und bunter
zu machen.“ Seit 2011 liefert Fruitful
Office deshalb einen saisonal wechseln-
den Mix aus heimischen und exotischen
Früchten deutschlandweit direkt in die
Unternehmen. Umweltschutz spielt dabei
eine zentrale Rolle: Der Einkauf von Obst
aus regionalem Anbau und ein ausgeklü-
geltes ökologisches Lieferroutensystem
minimieren CO
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-Emissionen. Obst, das
auf dem Luftweg verfrachtet wurde, wird
grundsätzlich nicht eingekauft.
EINZELASPEKTE
Rechtsfragen in der Betriebskantine
Auch bei den Mahlzeiten können rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Das gilt
beim Unfallschutz und der Frage, wie Essensangebote des Arbeitgebers steuerrechtlich zu
behandeln sind, aber auch bei besonderen Ansprüchen an die Speisenauswahl.
Weitere Angebote zur gesunden
Mitarbeiterverpflegung und die
Kontaktdaten der im Artikel vorge-
stellten Anbieter finden Sie online
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Pflicht zum AGG-Menü?
Manch ein Arbeitnehmer moniert die in der Kantine gereichte Speisenauswahl aus religi-
ösen Gründen, Vegetarier machen einen weiten Bogen um jedes Fleischgericht. Besteht
nun nach dem Gleichbehandlungsgesetz eine arbeitsrechtliche Pflicht zur differenzierten
Speisenzubereitung? Einfach zu entscheiden ist das für Vegetarier, denn sie gehören
nicht zum geschützten Personenkreis des AGG. In der Praxis wird hier aber erfahrungs-
gemäß auf freiwilliger Basis „nachgebessert“, die Wahl einer vegetarischen Alternativ-
speise ist in den meisten Kantinen zum Regelfall geworden.
Kann aber ein muslimischer Mitarbeiter aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungs-
gesetzes eine „Hammelquote“ verlangen, ist dem Wunsch von Mitarbeitern jüdischen
Glaubens nach einer koscheren Zubereitung von Fleisch nachzukommen? Wohl nicht,
erläutert Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-
Württemberg, vorausgesetzt, der Speiseplan selbst ist nicht „religiös motiviert“. Eine
mittelbare Diskriminierung, so räumt Tillmanns aber ein, könnte dann vorliegen, wenn
ein Speiseplan eine bestimmte geschützte Gruppe überwiegend benachteiligt. Dies setze
aber voraus, dass es nicht möglich ist, in der Kantine als Mitglied einer Glaubensgemein-
schaft generell überhaupt etwas Angemessenes zu essen. Sofern ein Moslem auf andere
Gerichte, beispielsweise das Vegetarierangebot, ausweichen kann, gilt der Grundsatz,
dass eine Kantine mit begrenzten Kapazitäten und dem Zwang wirtschaftlich zu arbeiten
nicht jedem den Essenswunsch erfüllen kann.
Obstkorb und Kekse – Sachbezug oder steuerfreie Aufmerksamkeit?
Auch das wird immer wieder von Betriebsprüfern moniert: Mitarbeiter bekommen am
Arbeitsplatz oder in einer Besprechung eine kostenfreie Mahlzeit, die unter Umständen
einen steuerpflichtigen Sachbezug darstellen kann. Dagegen ist der Besprechungskaffee
einschließlich üblicher Snacks, auch wenn sie noch so kalorienreich sind, ebenso wie
Obst als steuerfreie Aufmerksamkeit zu betrachten. Naturgemäß gibt es hier Abgren-
zungsfälle. So kann der Kaffee mit Butterbrezel innerhalb einer Besprechung durchaus
als Frühstück im Sinne der Sachbezugsvorschriften gewertet werden, so Rainer Hartmann
vom Finanzamt Freiburg. Wenn denn ein Prüfer einmal eine solche steuerliche „Mahlzeit“
aufdeckt, so kommt es dann noch auf die Uhrzeit an, so Hartmann: „Bis 10 Uhr 30 ist ei-
ne solche Mahlzeit noch als Frühstück abzurechnen, danach als Mittag- oder Abendessen.“
Ist der Kantinenunfall versichert?
Die „Nahrungsaufnahme“ gehört nicht zum geschützten Bereich durch die gesetzliche
Unfallversicherung. Essen ist Privatsache. Auch wenn dies zur Erhaltung der Arbeitskraft
dienen mag, wird ein betrieblicher Zusammenhang generell abgelehnt. Mitarbeiter
müssen daher wissen: Zwar steht der Weg zur Kantine noch unter Versicherungsschutz,
dieser endet jedoch grundsätzlich mit dem Durchschreiten der Kantinentür. Allerdings
gibt es Ausnahmen, so beispielsweise in Fällen, in denen ein Vorgesetzter seine Mitar-
beiter zu schnellem oder unkonzentriertem Essen animiert.