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personalmagazin 11 / 11
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URTEILSDIENST
Die Entscheidung des EuGH zur Nicht-
verfallbarkeit von Urlaub zieht weiter
Kreise und macht auch vor dem Erbrecht
nicht halt. Somusste sich das BAGmit der
Frage befassen, ob nicht genommener
ZUSAMMENFASSUNG
Die Wiederverheiratung eines Chefarzts an
einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht immer eine Kün-
digung. Grundsätzlich ist jedoch ein nach katholischem Verständnis
ungültiger Ehestand als erheblicher Loyalitätsverstoß zu bewerten.
RELEVANZ
Mit dem Urteil wird klargestellt, dass sich die Sonder-
stellung der Kirchen, die sich aus Artikel 4 Grundgesetz ergibt, auch
weiterhin von erheblicher arbeitsrechtlicher Relevanz ist. Heiratet
ein Beschäftigter nach einer Scheidung erneut, ist dies zunächst in
Einrichtungen der katholischen Kirche als Kündigungsgrund zu be-
trachten. Gleichwohl zeigt der Fall, dass im Rahmen der Interessen-
abwägung derartige Kündigungen unwirksam sein können. Dabei
spielt es eine erhebliche Rolle, ob die katholische Einrichtung auch in
der Vergangenheit konsequent und ausnahmslos darauf bestanden
hat, dass ihre Beschäftigten die katholische Glaubens- und Sitten-
lehre einhalten.
Quelle
BAG, Urteil vom 8.9.2011, 2 AZR 543/10
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Personalmagazin 11/2010, Seite 61
Aus kirchenspezifischen Gründen gekündigt
Quelle
BAG, Urteil vom 18.8.2011, 8 AZR 312/10
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Personalmagazin 2/2010, Seite 68
Vermeidung eines Betriebsübergangs
ZUSAMMENFASSUNG
Arbeitnehmer, die sich auf die Tarifunfähigkeit
der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personalserviceagenturen (CGZP) stützen, können auch für den Zeit-
raum vor dem 14. Dezember 2010 Lohnansprüche geltend machen.
RELEVANZ
Nach wie vor ist umstritten, inwieweit der Beschluss
des BAG vom Dezember 2010 auch rückwirkende Bedeutung hat.
Bekanntlich stellte damals das Gericht die Tarifwidrigkeit der CGZP
fest. Zurzeit werden in diesem Zusammenhang in zahlreichen Fällen
Lohnansprüche aus der Vergangenheit geltend gemacht.
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sind etwaige vertrag-
liche Ausschlussfristen erst mit Verkündung des BAG-Beschlusses in
Gang gesetzt worden. Mit diesem Urteil ist jedoch nicht das letzte
Wort im Streit um die christlichen Gewerkschaften gesprochen, denn
die Brandenburger Richter ließen die Revision gegen ihr Urteil zu.
Quelle
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.9.2011, 7 Sa 1318/11
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Personalmagazin 4/2011, Seite 78
ZUSAMMENFASSUNG
Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt des-
sen Anspruch auf Urlaub. Er wandelt sich auch nicht in einen Abgel-
tungsanspruch um, der auf die Erben übergeht.
RELEVANZ
Das Urteil zeigt die weitreichenden Folgen der Recht-
sprechung des EuGH zur Unverfallbarkeit von Urlaubsansprüchen
bei lang andauernder Krankheit. Das BAG musste hier einen erb-
rechtlichen Spagat bewältigen, da Geldansprüche nach § 1922 Ab-
satz 1 BGB auf die Erben übergehen. Mit dem Argument, dass der
Urlaubsabgeltungsanspruch nicht als höchstpersönlich zu bewerten
ist, hat das LAG Hamm in der Vorinstanz den Erben die Auszahlung
der Urlaubsabgeltung noch
zugesprochen. Das BAG hat
sich nun der Gegenmeinung
angeschlossen und insoweit
den Abgeltungsanspruch
sowie den Urlaub selbst, als
höchstpersönlich gewertet.
Man darf auf die Urteilsbe-
gründung und die Frage, ob
sich daraus möglicherweise
noch ein Verfahren vor dem
EuGH ergibt, gespannt sein.
Quelle
BAG, Urteil vom 20.9.2011, 9 AZR 416/10
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Personalmagazin 6/2011, Seite 71
Urlaub als Abgeltungsanspruch auch an
die Erben eines verstorbenen Mitarbei-
ters ausgezahlt werden muss. Ebenfalls
in dieser Rubrik lesen Sie, wie es mit
der Frage weitergeht, ob während einer
Urlaubsurteile am laufenden Band
Erwerbsunfähigkeit, Urlaubsansprüche
angespart werden können. Ein Ende der
Urlaubswelle ist nicht abzusehen. Es
scheint, dass auch 2012 im Arbeitsrecht
wieder ein „Urlaubsjahr“ wird.
ZUSAMMENFASSUNG
Ein dreiseitiger Vertrag zur Vermeidung eines
Betriebsübergangs kann unwirksam sein, wenn die Erwerberin neue
Arbeitsverhältnisse verbindlich in Aussicht gestellt hat.
RELEVANZ
Der oft als sichere Sache bezeichnete dreiseitige Vertrag
kann unter bestimmten Umständen unwirksam sein. Dies dann,
wenn der Arbeitnehmer nicht wusste, dass der Betriebsübernehmer
schon neue Arbeitsverhältnisse verbindlich versprochen hat.
Kein Erbrecht auf Urlaub
CGZP – Lohnansprüche sind möglich
Urlaubsabgeltung ist nicht vererbbar