Seite 69 - personalmagazin_10_2011

Basic HTML-Version

Oster- und Pfingstsonntag
sind keine Feiertage
B
estimmt ein Tarifvertrag, dass für Feiertage ein
Lohnzuschlag bezahlt werden muss, so gilt dies
nur für eindeutige, sich aus dem jeweiligen Lan-
desrecht ergebende gesetzliche Feiertage. Geklagt hatte
ein Arbeitnehmer, der den Oster- und Pfingstsonntag
in Sachsen-Anhalt als kirchlichen Feiertag reklamierte
und daher die erheblich über den Sonntagszuschlägen
liegenden Feiertagszuschläge bezahlt haben wollte
– nachzulesen im Personalmagazin Heft 8/2011 auf
Seite 57. Das BAG hat jetzt endgültig entschieden: Ein
tariflicher Anspruch besteht nicht, weil in Sachsen-
Anhalt Ostersonntag und Pfingstsonntag nach dem
Landesrecht gesetzlich nicht als Feiertage bestimmt
sind. Anhaltspunkte für ein weitergehendes tarifliches
Verständnis des Feiertags bestehen nicht (BAG, Urteil
vom 17.8.2011, 10 AZR 347/10).
Beten zwecklos: Am Ostersonntag wird kein Zuschlag gezahlt.
69
AKTUELLES
10 / 11 personalmagazin
Lohnabrechnung für Azubis
D
a Auszubildende häufig nicht über eine Lohn-
steuerkarte verfügen und für das Jahr 2011 kei-
ne Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden,
fordern viele Personalabteilungen für das kommende
Ausbildungsjahr eine sogenannte Ersatzbescheinigung
an. Übersehen wird dabei häufig die Möglichkeit, dem
Auszubildenden den entsprechenden Gang zum Fi-
nanzamt zu ersparen. Ist das Ausbildungsverhältnis
gleichzeitig ein „erstmaliges Dienstverhältnis“, kann
auf die Ersatzbescheinigung verzichtet und die Ent-
geltabrechnung problemlos nach der Steuerklasse eins
ermittelt werden.
Der Praxiskommentar
von Arnold, Tillmanns
auf neuestem Rechtsstand.
Alles zum Bundesurlaubsgesetz
Die renommierten Herausgeber führen sicher durch das
gesamte Urlaubsrecht und angrenzende Vorschriften.
Ausführliche Kommentierung der Vorschriften des BUrlG.
Dazu Beispiele und Gestaltungshinweise für die Praxis
Inklusive urlaubsrechtlich relevanter Vorschriften aus dem
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz,
Mutterschutzgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz, Jugend-
arbeitsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch IX
Neu in der 2. Auflage: aktuelle Rechtsprechung zur Urlaubs-
übertragung bei Krankheit und Elternzeit, Kommentierung
zum Pflegezeitgesetz, Lohnsteuer- und sozialversicherungs-
rechtliche Hinweise
Auf CD-ROM: kompletter Kommentartext, zitierte Gesetze
und Entscheidungen im Volltext
Manfred Arnold, Christoph Tillmanns (Hrsg.)
Bundesurlaubsgesetz
2. Auflage 2010 | 750 Seiten | Buch mit CD-ROM
Bestell-Nr. E04256 | ISBN 978-3-448-10013-6
nur
69,00
Jetzt bestellen!
www.haufe.de/bestellung
oder in Ihrer Buchhandlung
Tel. 0180-50 50 440; 0,14
/Min. aus dem deutschen Festnetz;
max. 0,42
/Min. mobil. Ein Service von dtms.
Standard-
werk