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personalmagazin 10 / 11
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TITEL
Spielräume erkennen und nutzen
ÜBERBLICK. Vereinbarungen über eine Arbeitszeiterhöhung finden meist ihre
Grenzen im Arbeitszeitgesetz und in Tarifverträgen. Dennoch kann man gestalten.
Für jeden Mitarbeiter ein anderes Zeitmodell – dabei sind rechtliche Grenzen zu beachten.
und betrieblichen Arbeitszeitstrukturen
durchgeführt werden kann, ist ein regel-
rechter arbeitsrechtlicher Hürdenlauf zu
absolvieren.
Bei der in solchen Situationen gebote-
nen „Kurzschulung für Fachvorgesetzte“
sollten nicht zuletzt die folgenden Argu-
mente ins Feld geführt werden.
Die Vertragsfreiheit hat Grenzen
Am Anfang steht die allgemeine Fest-
stellung, dass man mit einvernehm-
lichen Lösungen im Arbeitsrecht nur
sehr bedingt rechtswirksame Lösungen
erreichen kann. Bei arbeitsrechtlichen
Gesetzen insgesamt, bei solchen, die
die Arbeitszeit regeln aber im Besonde-
ren, handelt es sich um unabdingbare
Mindestarbeitsbedingungen. Die im
vorliegenden Fall vom Abteilungsleiter
verkündete Einvernehmlichkeit kann da-
her schon in vielen Aspekten deswegen
ins Leere laufen, weil die Unterschrift
eines Arbeitnehmers unter einer vom
Gesetz oder Tarifvertrag abweichenden
Regelung immer dann unwirksam ist,
wenn es sich um unabdingbares Recht
handelt.
Schranke eins: Das Arbeitszeitgesetz
An unabdingbaren Vorschriften des
Arbeitszeitgesetzes können vor allem
einvernehmliche Vereinbarungen über
projektbedingte Mehrarbeit scheitern,
denn das Arbeitszeitgesetz setzt inso-
weit die wöchentliche Höchstarbeits-
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
D
er Leiter der Abteilung Ent-
wicklung brachte gleich zu
Beginn seines Gesprächs mit
der für ihn zuständigen Per-
sonalreferentin sein Anliegen auf den
Punkt: „Wenn wir den derzeitigen Auf-
tragsboom bewältigen wollen, müssen
wir etwas mit der Arbeitszeit tun.“ Ge-
spräche zwischen Personal- und Fach-
abteilung über das Thema Arbeitszeit
sind keine Seltenheit und oftmals haben
sich die Fachvorgesetzten dabei schon
ihre eigenen Gedanken über Abhilfe-
möglichkeiten gemacht. So auch unser
Abteilungsleiter, der stolz verkündete,
er habe schon ordentlich vorgearbeitet
und sich bei allen Mitarbeitern seiner
Abteilung schlau gemacht. Das Ergebnis,
welches die Personalabteilung jetzt „nur
noch umzusetzen braucht“, erläutert der
Fachvorgesetzte dann wie folgt: „Wenn
wir entsprechende finanzielle Anreize
bieten, sehe ich keinerlei Probleme,
mit unseren Mitarbeitern einvernehm-
lich vertragliche Änderungen über alle
Aspekte der Arbeitszeit abzuschließen.
Wenn sich die finanziellen Vorteile der
Neuregelung rumgesprochen haben,
wird uns bald eine breite Zustimmung
sicher sein.“
Aufgabe der Personabteilung ist
es nun, den Fachvorgesetzten auf die
grundsätzlichen Probleme aufmerksam
zu machen, die im Zusammenhang mit
einvernehmlichen Änderungen in Sa-
chen Arbeitszeit auftreten können. Denn
Personalprofis wissen nur gut: Bevor ein
erfolgreicher Eingriff indie vertraglichen
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