05 / 11 personalmagazin
„Hoher Preis für Billigtarife“
INTERVIEW. Die Tarifverträge der CGZP sind nichtig. Wir fragten nach den Kon-
sequenzen, Verjährungsfristen und den Möglichkeiten neuer Tarifabschlüsse.
personalmagazin:
Das Urteil zur Tarif-
unfähigkeit der CGZP wurde bereits
im Dezember gefällt. Jetzt liegen die
Urteilsgründe vor und die Hoffnungen
mancher, dass die Konsequenzen des
Urteilsspruchs keine rückwirkende
Folgen haben werden, haben sich offen-
sichtlich nicht erfüllt. Schon bevor sich
das BAG mit der Frage befassen musste,
hatten Sie diese Folgen in einem Inter-
view mit dem Personalmagazin voraus-
gesagt. Worauf hatten diejenigen, die
auf die Urteilsgründe gewartet haben,
eigentlich gehofft?
Peter Schüren:
Bereits im Termin am 14.
Dezember 2010 wurde deutlich, dass
die Entscheidung des BAG zur Tarifun-
fähigkeit der CGZP auch auf die Ver-
gangenheit übertragen werden kann. Es
kann sein, dass einzelne Interessenver-
treter mit dem Hinweis, es sei noch al-
les offen, die Sozialversicherungsträger
und die Arbeitnehmer darin hindern
wollten, verjährungshemmend vor dem
Jahresende ihre Ansprüche geltend zu
machen.
personalmagazin:
Das hat aber wohl nicht
funktioniert?
Schüren:
Nein. Die individuellen Ansprü-
che der Arbeitnehmer unterliegen hier
nicht der dreijährigen Verjährung. Die
Rechtslage war bis zur Entscheidung
des Bundesarbeitsgerichts vollkommen
unklar. Es war den Arbeitnehmern
bis zu diesem Zeitpunkt nicht zumut-
bar, die Nachforderungen geltend zu
machen. Das verschiebt den Verjäh-
rungsbeginn auf den Zeitpunkt der
Entscheidung des BAG. Auch die Hoff-
nung, dass Ausschlussfristen in den
Arbeitsverträgen die Nachforderungen
verhindern könnten, hat sich wohl zer-
schlagen. Diese Vertragsgestaltungen
überstehen keine AGB-Kontrolle. Die
Ausschlussfristen der Entleiher greifen
ebenfalls nicht. Das hat das BAG am 23.
März 2011 entschieden. Jetzt werden
diejenigen, die sich mit den Billigtarifen
einen Wettbewerbsvorteil verschafften,
einen hohen Preis zahlen müssen.
personalmagazin:
Es gibt Berichte, dass es
unmittelbare wirtschaftliche Gegen-
leistungen einzelner Unternehmen für
CGZP-Haustarife gab.
Schüren:
In der Tat mehren sich die An-
zeichen, dass diese Haustarifverträge
nicht auf legale Weise zustande kamen.
Wenn sich das tatsächlich bestätigen
sollte, geht es um schwere Wirtschafts-
kriminalität. Dann greift auch die
vierjährige Verjährung hinsichtlich der
Sozialversicherungsbeiträge nicht.
personalmagazin:
Die Christlichen Ge-
werkschaften verweisen darauf, dass
mittlerweile durch einzelne Mitglieds-
gewerkschaften neue Tarifverträge
abgeschlossen worden seien. Wie beur-
teilen Sie hier die Tariffähigkeit? Wird
es hier zu Folgeverfahren kommen?
Schüren:
Die Hoffnung der Christlichen
Gewerkschaften, durch ihre neuen
Tarifabschlüsse das Problem erledigt
zu haben, halte ich für trügerisch. Die
CGZP, die mit unterschrieben hat, ist
tarifunfähig. Und die anderen Christ-
lichen Gewerkschaften, die unter-
schrieben haben, sind genauso wenig
wie die CGZP für den gesamten Bereich
der Arbeitnehmerüberlassung zusam-
men tariffähig.
Die neuen Tarifverträge schränken die
Arbeitnehmerüberlassung nicht auf die
Zuständigkeitsbereiche der einzelnen
Gewerkschaften ein. Sie wollen Arbeit-
nehmerüberlassung in alle Branchen
regeln. Dazu sind diese Gewerkschaften
aber zusammen nicht in der Lage.
Überschreitet eine Gewerkschaft ihre
satzungsmäßige Zuständigkeit, sind die
abgeschlossenen Tarifverträge nichtig.
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf
Gleichbehandlung mit den Arbeit-
nehmern des Entleihers.
ist Direktor des Instituts für Arbeits-,
Sozial- und Wirtschaftsrecht an der
Universität Münster.
Prof. Dr. Peter Schüren
Das Interview führte
Thomas Muschiol.
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