Seite 22 - personalmagazin_2011_05

Basic HTML-Version

22
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
personalmagazin 05 / 11
TITEL
ZEITARBEIT
Neue Vorschriften für die
Leiharbeit ab 2011 in Kraft
ÜBERBLICK. Die Reform des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes greift in die Pflichtenkreise von Ver-
leihern und Entleihern ein. Alte Probleme bleiben.
D
ie Fälle des missbräuchlichen
Einsatzes der Arbeitnehmer-
überlassung haben dem
Ansehen dieses arbeitsmarkt-
politischen Instruments geschadet.“
Diese Aussage ist primärer Anlass
für die aktuelle Reform des Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetzes. Ziel-
scheibe der neuen Vorschriften sind
Änderungen beim konzerninternen
Verleih. Kern ist dabei die Absicht, zu
verhindern, dass innerhalb eines Kon-
zerns Stammarbeitnehmer freigesetzt
und zu einem späteren Zeitpunkt bei
einer konzerninternen Personalüber-
lassungseinheit wieder zu schlech-
teren Bedingungen eingestellt werden.
Der Gesetzgeber hat dabei jedoch nicht
grundsätzlich verboten, entlassene Ar-
beitnehmer später als Leiharbeitneh-
mer im selben Unternehmen wieder zu
beschäftigen. Vielmehr wird nun ein
Rechtsmissbrauch bei dieser Konstruk-
tion sanktioniert durch das Verbot, für
diese Arbeitnehmer eine vom Equal-
Pay-Grundsatz abweichende tarifliche
Regelung in Anspruch zu nehmen. Zu
welchen praktischen Problemen diese
auch als „Lex Drehtür“ benannte Rege-
lung führt, lesen Sie im Beitrag auf den
Seiten 24 und 25 in dieser Ausgabe.
Umsetzung der europäischen
Überlassungsrichtlinie
Der zweite Teil der Änderung befasst sich
mir der Umsetzung der europäischen Ar-
beitnehmerüberlassungsrichtlinie. Hier
greift unter anderem die zwingende In-
formationspflicht der Entleiher an ihre
Leiharbeitnehmer über zu besetzende
Arbeitsplätze im Entleiherbetrieb. Ein
Recht auf bevorzugte Einstellung von
Leiharbeitnehmern auf ausgeschrie-
bene Stammarbeitsplätze lässt sich der
neuen Informationspflicht jedoch nicht
entnehmen. Nach der Neuregelung sind
Entleiher außerdem verpflichtet, Leih-
arbeitnehmern Zugang zu den Gemein-
schaftseinrichtungen oder -diensten im
Unternehmen (vor allem zum Beispiel in
Bezug auf Kinderbetreuung und Verpfle-
gung, aber auch hinsichtlich der Beförde-
rung) zu gewähren.
Trotz der Reform des Arbeitnehmer-
überlassungsgesetzes bleiben viele bis-
her bestehende Auslegungsprobleme
weiterhin ungelöst. Insbesondere die Fra-
ge, inwieweit im Bereich der Leiharbeit
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
bestehen, ist weiterhin nur lückenhaft
gelöst. Aktuell besteht hier vor allem im-
mer noch die Frage, ob der Arbeitgeber
bei betriebsbedingten Kündigungen ver-
pflichtet ist, zur Vermeidung einer Kün-
digung einen Arbeitsplatz, der mit einem
Leiharbeitnehmer besetzt ist, freizuma-
chen. Hier liegen unterschiedliche An-
sichten der Landesarbeitsgerichte vor,
erst eine Grundsatzentscheidung des
Bundesarbeitsgerichts wird hier eine
endgültige Klärung bringen.
Gesetz tritt schrittweise in Kraft
Die Gesetz tritt am 1. Dezember 2011
in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung
wird so Verleihern und Entleihern aus-
reichend Zeit gegeben, ihre vertraglichen
Vereinbarungen und Regelungen bei Be-
darf an die neue Rechtslage anzupassen.
Eine Ausnahme gilt für die Gesetzesteile,
die die sogenannte „Drehtürklausel“ be-
treffen, diese treten bereits am Tag nach
Verkündung in Kraft. Den Verkündungs-
termin finden Sie online auf unserem
Portal (siehe Kasten).
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
AUSBLICK
Parallel zu den Änderungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
hat der Bundestag am 24. März
2011 einen Mindestlohn für Leihar-
beiter beschlossen. Dieser beläuft
sich auf 7,79 Euro im Westen und
6,89 Euro pro Stunde im Osten.
Die Regelung soll den heimischen
Arbeitsmarkt vor Lohndumping
schützen, wenn ab Mai die volle
Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus
acht EU-Staaten aus Osteuropa gilt.
Eine Zustimmung des Bundesrats
zum Gesetz ist nicht erforderlich.
Mindestlohn für Leiharbeiter
kommt ab Mai 2011
Download
Die aktuelle Fassung der neuen
Regelungen zur Arbeitnehmer-
überlassung wie auch den Be-
schluss zum Mindestlohn finden Sie
auf unserem Online-Portal unter
aktuelle Donwloads.