Seite 58 - personalmagazin_2010_08

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NACHRICHTEN
Elena wird zurechtgestutzt
D
iePflichtzumelektronischen
Entgeltnachweis hat den
Personalabteilungen eine
Vielzahl von Arbeit und Problemen
gebracht. Ab demAbrechnungsmo-
nat Juli muss jetzt zusätzlich der
sogenannte Datenbaustein „Been-
digung des Arbeitsverhältnisses“
(DBKE) ausgefüllt werden. Die
Hoffnung mancher, dass aufgrund
der Kritik auch aus den eigenen
Reihen der Bundesregierung Elena
gestoppt oder ausgesetzt wird, hat
sich daher nicht erfüllt.
Allerdings gilt: Zumindest die im
Datenbaustein ursprünglich vor-
gesehenen Freitextfelder können
ignoriert werden. Vorgesehen war,
dass Angaben über Kündigungs-
umstände, Abmahnungen et cetera
in diesen Freitextfeldern vermerkt
werden. Dagegen hatten sich nicht nur Datenschützer vehement gewehrt,
auch Entgeltabrechner hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass dies
ein unzumutbarer Aufwand sei. In den Abrechnungsprogrammen und im
Elena-Workflow sind die Freitextfelder allerdings noch vorgesehen. Hier wird
es zu Fehlermeldungen kommen, die jedoch ignoriert werden können. Bleibt
noch der Blick auf den Jahreswechsel: Hier ist zu erwarten, dass es bei Elena
sowohl inhaltliche als auch technische Veränderungen geben wird.
Wenn das Essen zum Dienst gehört
D
er Grundsatz, dass die Gestel-
lung von Mahlzeiten durch
den Arbeitgeber ein Sachbe-
zug ist, welcher der Versteuerung
unterliegt, erfährt in einigen spezi-
ellenBerufsgruppen eine anerkannte
Ausnahme. Die wurde vom Bundes-
finanzhof in einer jetzt bekannt ge-
wordenen Entscheidung bestätigt.
Danach gilt: Immer dann, wenn
Mahlzeiten im Rahmen der Wahr-
nehmung von Betreuungsaufgaben
gemeinsam mit den betreuten Per-
sonen eingenommen werden, das Es-
sen also quasi „zum Dienst“ gehört,
entsteht kein geldwerter Vorteil für
den Arbeitnehmer.
Entschieden wurde dies im Fall ei-
ner Tätigkeit in einem Kindergarten.
Hier sah der Bundesfinanzhof ein
überwiegendes eigenbetriebliches
Interesse des Arbeitgebers daran,
dass Betreuer zusammen mit den
Kindern eine Mahlzeit einnehmen.
Die Frage, ob die Mitarbeiter am Es-
sen teilnehmen, sei von ihnen selbst
„nicht steuerbar“.
BFH Beschluss vom 1.12.2009, VI B 35/09
RECHT
NEWS
58
AKTUELLES
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personalmagazin 08 / 10
Lohndumping kann Straftat sein
Wer Putzfrauen mit Stundenlöhnen
unter einem Euro abspeist, begeht eine
Straftat. Das Landgericht Magdeburg
stellte klar, dass derartige Löhne nicht
nur Ordnungswidrigkeiten sind, sondern
zu einer Verurteilung nach dem Strafge-
setzbuch führen können.
LG Magdeburg, Urteil vom 29.6.2010,
21 Ns 17/09
Anonyme Bewerbungen
Als Versuch, in Bewerbungsverfah-
ren Diskriminierung von vornherein
auszuschließen, planen fünf große
Unternehmen in einem Pilotversuch,
Bewerbungen ohne Foto, Namen,
Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort
und Familienstand entgegenzunehmen.
Damit soll allein die Qualifikation
entscheidend sein.
Raumtemperatur bei Hitzewelle
Was soll man tun, wenn bei Extrem-
temperaturen die Raumtemperatur über
die von den Arbeitsstättenrichtlinien
geforderten 26 Grad Celcius ansteigt?
Helfen kann hier eine Entscheidung
des Landgerichts Bielefeld, in der
festgelegt wurde, dass in derartigen
Fällen eine Ausnahme gilt und die
Innenraumtemperatur nur mindestens
sechs Grad unter der Außentemperatur
liegen muss.
LG Bielefeld, Aktenzeichen: 3 O 411/01
Keine Staffelprämien
Krankenkassen dürfen Versicherten,
die sich mit Ärztebesuchen zurückhal-
ten, keine gestaffelten Prämien als
Belohnung anbieten. Dies entschied das
BSG (Urteil vom 22.6.2010, B1a1/09 R).
Wahltarife seien zwar erlaubt, hier
gelte allerdings das „Alles-oder-Nichts-
Prinzip“, sodass nur der völlige Verzicht
auf Arztbesuche belohnbar sei.
Elena: Die Freitextfelder werden gestutzt.
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