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URTEILSDIENST
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personalmagazin 01 / 10
Mit dieser literarischen Vorlage fühlt
sich so mancher konfrontiert, der darauf
setzt, dass „demnächst“ das BAG ein
Grundsatzurteil fällt. Auf dem Verhand-
lungsplan stand im November eines der
Quelle
BAG, Urteil vom 19.11.2009, 6 AZR 374/08
Zum Thema ...
Personalmagazin 10/2008, Seite 86
Verspätungsrisiko trägt der Arbeitgeber
ZUSAMMENFASSUNG
Auch für einen stellvertretenden Betriebs-
ratsvorsitzenden kann es erforderlich sein, an einer einwöchigen
Schulung „Rhetorik für Betriebsräte, Teil 1“ teilzunehmen.
RELEVANZ
Das Urteil zeigt, dass Arbeitgeber beim Kriterium „Erfor-
derlichkeit“ meist den Kürzeren ziehen. Im vorliegenden Fall lag
die Begründung jedoch im Vorverhalten des Arbeitgebers, der mit
einem Strategiepapier den Betriebsrat angegriffen hatte.
Dies wurde zur Retourkutsche, denn das Landesarbeitsgericht ent-
schied: „Um solchen sehr massiven und existenziellen Vorwürfen
sachgerecht begegnen zu können, bedarf auch ein stellvertre-
tender Vorsitzender einer einwöchigen Schulung auf dem Gebiet
der Rhetorik. Denn
nur wenn dieser
ebenfalls die gän-
gige Informations-
technik beherrscht
und damit vertraut
ist, kann er die ihm
zugewiesenen Auf-
gaben ordnungsge-
mäß erfüllen.“
Quelle
LAG Hamm, Beschluss vom 12.10.2009, 13 TaBV 181/08.
Zum Thema ...
Personalmagazin 9/2008, Seite 102
umstrittensten Verfahren, in dem es um
Grundsätzliches zum Thema „Bagatell-
diebstahl“ gehen sollte. Jetzt erfolgte die
Mitteilung, dass sich die Parteien „ver-
glichen haben“. Was für die beteiligten
Warten auf Godot ...
Personen ein gutes Ergebnis sein mag,
ist für die Rechtsfortbildung ein herber
Rückschlag. Jetzt müssen wir geduldig
abwarten, bis der Pfandbonfall und die
Maultaschenaffäre terminiert werden.
ZUSAMMENFASSUNG
Eine Bestimmung, nach der in Lenkzeiten auch
Unterbrechungen bis zur Dauer von zehn Minuten eingerechnet wer-
den, ist bei verkehrsbedingten Verspätungen nicht anwendbar.
RELEVANZ
Das Urteil hat für die Arbeitszeitberechnungen im Nahver-
kehr große Auswirkungen. Können vorgesehene Lenkzeitunterbre-
chungen an Haltestellen nicht eingehalten werden, weil diese durch
Verspätungen „verbraucht“ wurden, sind diese verkehrsbedingten
Wartezeiten als Arbeitszeit gutzuschreiben.
Redekunst – für den Betriebsrat notwendig
Rhetorikschulungen für Betriebsräte
ZUSAMMENFASSUNG
Formuliert ein Arbeitgeber in einem Arbeits-
vertrag, dass bei Sonderzahlungen kein Rechtsanspruch auf Wieder-
holung besteht, kann diese Klausel auch dann wirksam sein, wenn
zusätzlich ein Widerrufsvorbehalt besteht.
RELEVANZ
Das Urteil beschäftigt sich mit einer Rechtsfrage, die
eigentlich längst „abgehakt“ war. Dies deswegen, weil das BAG ent-
schieden hat, dass Freiwilligkeitsvorbehalte dann wertlos sind, wenn
sie mit einem Widerrufsvorbehalt verknüpft sind. Dann läge ein Ver-
stoß gegen die AGB-Regeln vor. Das LAG Düsseldorf hat jetzt einen
Versuch gestartet, diese Rechtsprechung zu revidieren. Die Argu-
mentation der LAG-Richter ist dabei: Die gleichzeitige Formulierung
von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt sei dann unschädlich,
wenn sich aus dem Sachverhalt ergebe, dass der Widerrufsvorbehalt
nur der Stützung des Freiwilligkeitsvorbehalts diene, mit der Folge,
dass eine betriebliche Übung nicht bestehen könne.
Quelle
LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.7.2009, 2 Sa 470/09
Zum Thema ...
Personalmagazin 11/2008, Seite 78
Landesarbeitsgericht Düsseldorf contra BAG
ZUSAMMENFASSUNG
Ein Arbeitgeber kann den Beweiswert einer
vom Arbeitnehmer vorgelegten ärztlichen Arbeitsfähigkeitsbeschei-
nigung mit der Darlegung begründeter Zweifel an deren Richtigkeit
erschüttern, um einem Annahmeverzug zu entgegnen.
RELEVANZ
Das LAG befasste sich hier mit dem Fall, dass ein Arbeit-
nehmer ausdrücklich arbeitsfähig geschrieben wurde, der Arbeitge-
ber jedoch der Auffassung war, dass er aufgrund einer psychischen
Krankheit nicht in der Lage war, den geforderten Job auszuüben. Die
LAG-Richter setzten für diesen Sonderfall Grundsätze zur Frage fest,
was ausreichende Indizien zum Leistungsunvermögen eines Arbeit-
nehmers sind. Dabei legten sie aber einen recht strengen Maßstab
an, der im vorliegenden Fall im Ergebnis zu einer Prozessniederlage
des Arbeitgebers führte. Das LAG ließ aber die Revision zu, da bisher
eine höchstrichterliche Meinung zu diesem Thema fehlt.
Quelle
LAG Düsseldorf, Urteil vom 3.9.2009, 11 Sa 410/09
Zum Thema ...
Personalmagazin 3/2006, Seite 34
Beweis eines ärztlichen Attests