Seite 54 - personalmagazin_2010_01

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RECHT
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personalmagazin 01 / 10
NACHRICHTEN
Soli wird vorläufig
Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent
wird ab sofort nur noch vorläufig
festgesetzt. Damit reagierte Finanzmi-
nister Schäuble auf die Anrufung des
Bundesverfassungsgerichts durch das
Niedersächsische Finanzgericht, das die
Meinung vertreten hatte, die dauer-
hafte Erhebung des Solizuschlags sei
grundgesetzwidrig.
Mindestlöhne auf dem Rückzug
Das Arbeitnehmerentsendegesetz hat
die Möglichkeit von tariflichen Mindest-
löhnen auf neue Branchen erweitert.
Tatsächlich umgesetzt wurden bisher
jedoch nur zwei Bereiche, nämlich
der Tarifvertrag für Bergbauspezial-
arbeiten sowie der Tarifvertrag für
Wäschereidienstleistungen im Objekt
Kundengeschäft. Bei den anderen
Branchen wurde nicht die erforderliche
Kabinettsmehrheit erreicht.
Neuer Schutz für Wehr- und
Zivildienstleistende
Die Verlängerung eines befristeten
Arbeitsverhältnisses oder die Über-
nahme eines Arbeitnehmers in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis darf
nicht aus Anlass eines bevorstehenden
Wehr- oder Zivildiensts abgelehnt wer-
den. Dies bestimmt eine gesetzliche Än-
derung des Arbeitsplatzschutzgesetzes
(§ 2 Abs. 5 Satz 2 ArbPlSchG).
Steuerkarte gilt zwei Jahre
Eigentlich sollte sie im Jahr 2010 zum
letzten Mal zum Einsatz kommen. Jetzt
wird uns die Steuerkarte aus Karton
noch ein weiteres Jahr erhalten bleiben,
da das ersetzende elektronische Verfah-
ren noch nicht funktioniert.
Die Steuerkarte 2010 soll daher als
„Doppelnummer“ auch noch für das
Jahr 2011 Gültigkeit haben.
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AKTUELLES
Datenschutz bleibt vorerst Provisorium
W
ir brauchen ein umfas-
sendes Arbeitnehmer-
datenschutzgesetz. Dies
fordern seit den Datenskandalen in
diversen Unternehmen nicht nur
Datenschützer. Im Streit über Details
ist daraus aber nur eine Minireform
entstanden. So wurde im Bundesda-
tenschutzgesetz ein „Beschäftigten-
schutzparagraf“ verankert, der nach
Auffassung fast aller Fachleute frag-
mentarisch und unzureichend ist.
So bezeichnete der Arbeitsrechtler
Professor Gregor Thüsing das be-
stehende Gesetz als „funktionsloses
Schaustück des Reformwillens“.
Das hat sich offensichtlich die
neue Justizministerin Sabine Leut-
heusser-Schnarrenberger zu
Herzen genommen und sich
für eine schnelle Reform ausge-
sprochen, die Rechnung jedoch
ohne den Koalitionspartner
CDU gemacht. Diese verweist
auf den Koalitionsvertrag in
dem die Kompetenz für den
Datenschutz dem Innenminis-
terium unter der Führung des
CDU-Politikers Thomas de Mai-
zière zugeschrieben wurde.
Ob dieser denselben Elan in
Sachen Datenschutz wie seine
Kollegin aus dem Justizminis-
terium aufbringt, bezweifeln
Fachleute mit Hinweis auf die
Blockade der CDU vor der Bun-
destagswahl. So werden Perso-
nalabteilungen sich vorerst in
das Provisorium des § 32 BDSG
einlesen müssen.
Steuerberater nicht vertretungsbefugt
D
ie Klärung der Frage, ob ein Beschäftigter Arbeitnehmer oder freier
Mitarbeiter im Sinne der Sozialversicherung ist, darf von einem Steu-
erberater als Vertreter des Unternehmens nicht im Rechtsweg geklärt
werden. Dies entschied das Sozialgericht Aachen in einer Entscheidung, die
sich mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz beschäftigte. Nach diesem
Gesetz ist es möglich, dass auch Berufsgruppen, die nicht zu den Rechtsan-
wälten gehören, Rechtsberatung zulassen, sofern es sich um einen Annex
ihrer sonstigen Tätigkeit handelt. Anders sei dies in Verfahren, bei denen es
um rein beitragsrechtliche Fragen gehe. Hier sei wegen der Anlehnung an das
Steuerrecht ein zulässiger Annex im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes
gegeben (Sozialgericht Aachen, Urteil vom 27.11.2009, S 6 R 217/09).
Ausgebremst: Die neue Justizministerin muss beim
Datenschutz dem Innenminister Platz machen.
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