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ELENA
Die arbeitsrechtliche Bescheinigung
GEWERBEORDNUNG. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ausführliche
Entgeltbescheinigung. Wie Arbeitgeber dies bewerkstelligen sollen, ist unklar.
J
eder Arbeitnehmer hat laut Gewerbe-
ordnung (GewO) Anspruch auf eine
Entgeltbescheinigung. Was diese kon-
kret enthält, sollte bereits 2009 in ei-
ner Rechtsverordnung festgelegt werden.
Diese lag damals auch schon unterschrifts-
reif vor, wurde aber in letzter Minute wie-
der verworfen, wohl im Hinblick auf das
ELENA-Projekt. Idee war, in das ELENA-
Verfahren auch die Entgeltbescheinigung
nach der GewO zu integrieren. Hier gab
es jedoch Einwände: die Datenverwendung
über ELENA ist eine öffentlich-rechtliche
Aktion, die Bescheinigung nach der GewO
eine arbeitsrechtliche Pflicht. Wird die
zurückgezogene Rechtsverordnung 2010
wieder aus der Schublade geholt? Wohl
nicht, denn jetzt lässt das zuständige
Ministerium verlauten, dass die vormals
in einer zwingenden Rechtsverordnung
beschriebenen Bescheinigungsangaben
jetzt als „bloße Empfehlung“ veröffent-
licht werden sollen. Wird es also eine pa-
rallele Entgeltbescheinigung neben dem
herkömmlichen „Lohnzettel“ geben, von
der neuen Bescheinigung für ELENA gar
nicht zu reden? Hier bleibt nur ein Appell
an die Software-Anbieter. Die Entgeltab-
rechnungssysteme sollten im Zuge der
ELENA-Programmierung in der Lage sein,
die Lohnabrechnung so auszugeben, dass
sie gleichzeitig auch als Entgeltbescheini-
gung nach der Gewerbeordnung verwen-
det werden kann.
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
Bescheinigungen ab 2012 für
So soll ELENA funktionieren
Die neue ELENA-Datenbank befindet sich bei der zentralen Datenerfas-
sungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg. Sie wird mit
Entgeltabrechnung
Zentrale Speicherstelle
DEÜV-
Verfahren
vorhandene Verdienstdaten
zusätzliche Verdienstdaten
Daten von zirka 40 Millionen Beschäftigten gefüllt und soll ab 2012 die
Berechnung von Sozialleistungen unterstützen.
Einzugsstellen
Als da sind ...
Angaben über
• Zusammensetzung des Gehalts
• Vertragliche Arbeitszeit
• Ausbildungsdaten
• Kündigungsfristen
• Beendigungsgründe
• und weitere sogenannte
„Fallbezogene Datenbausteine“.
Behördenzugriff
Bescheinigungen ab 2015 für
alle weiteren Antragsarten für Sozialleis-
tungen, von Kindergeldanträgen bis zu
Bescheinigungen für Gerichtsverfahren
Ab 1. Januar 2010
Anträge auf: Elterngeld, Wohngeld,
Arbeitslosengeld
zum Beispiel: