Seite 67 - personalmagazin_2010_09

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hin die Fehlermeldung MVDSz96. Ein
Anruf bei der Hotline ergab, dass ich
eine E-Mail an Elena schreiben muss,
damit diese die Daten prüfen könne.
Auf die E-Mail bekam ich es nunmehr
schriftlich, dass ich die Daten mit der
Deutschen Rentenversicherung Bund
abgleichen müsse.
Ein erneuter Anruf bei der Elena-
Hotline ergab dann überraschend, dass
die bisherigen Auskünfte und E-Mails
„falsch“ seien. Nicht die Deutsche Renten-
versicherung Bund sei zuständig, auch
wenn diese die Daten bei sich ändere,
habe dies keinen Einfluss auf die Elena-
Daten. Nur die Behörde, die den Sozial-
versicherungsausweis ausgestellt habe,
sprich die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA) oder die Landes-
versicherungsanstalt (LVA), könne hier
tätig werden. Wie soll ich aber Behörden
finden, die es doch eigentlich gar nicht
mehr gibt? Da werde ich wohl weiterhin
mit der Fehlermeldung MVDSz96 leben
müssen.“
Technische Basis ist vorhanden
Nadja Riedel, Programmmanagerin
Personal bei Haufe-Lexware, betrachtet
die Diskussion um Elena aus Sicht der
Software-Hersteller: „Bürokratieabbau
und Innovation fördern – ein wichtiger
und gutgemeinter Gedanke des Wirt-
schaftsministeriums. Doch statt der
versprochenen Entlastung entstand ein
teures Verfahren mit neuen zusätzlichen
Meldepflichten für Arbeitgeber. Durch
Verzögerungen bei der Verbreitung von
Signaturkarten explodieren nun die ge-
planten Kosten. Wen wundert’s, wenn
sich da die erhoffte Zufriedenheit am
neuen Verfahren auf keiner Seite ein-
stellen mag.
Dennoch: Wird in einem Büro eine Pa-
pierbescheinigung manuell erstellt und
im Anschluss per Brief versandt, um da-
nach in einem anderen Büro wieder in
einen Computer eingegeben zu werden,
ist dies sicher nicht mehr zeitgemäß.
Man könnte sagen, Deutschland ha-
be im Bereich der papierlosen digitalen
Verwaltung etwas nachzuholen. Bereits
2002 begannen hierzu die ersten Be-
strebungen. Jetzt, fast acht Jahre später,
haben wir endlich eine in weiten Teilen
funktionierende technische Struktur.
Dafür sind viel Arbeit und Millionen
in die Umsetzung geflossen: Vonseiten
der Regierung, der Datenschützer, der
Software-Hersteller und von den Arbeit-
gebern. Jetzt alles hinzuwerfen, wäre
wirtschaftlich alles andere als sinnvoll.
Das Ziel bleibt: Bürokratischen Auf-
wand reduzieren, Bearbeitungszeiten
verkürzen, Medienbrüche vermeiden
und Fehleranfälligkeit reduzieren. Die
Umsetzung muss angepasst werden: Die
für Bescheinigungen benötigten Daten
sollten dann elektronisch übermittelt
werden, wenn sie gebraucht werden – im
Bedarfsfall. Damit hätten sich die meis-
ten Kritikpunkte der Gegner erledigt,
auch die technische Basis ist inzwischen
vorhanden. Bürokratieabbau und Inno-
vation – zwei sinnvolle Ziele, die man bei
aller Kritik an Elena nicht aus den Augen
verlieren darf.
„Jetzt alles hinzuwerfen wäre wirt-
schaftlich alles andere als sinnvoll.“
Nadja Riedel, Programmmanagerin Personal, Haufe-Lexware
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ELENA
RECHT
KOMMENTAR
Pflichtverteidiger gesucht
Wer Regierungsverantwortliche bittet, ein Gesetz
zu erläutern, braucht normalerweise nicht lange zu
suchen. Nicht nur, weil es ja schließlich eine Infor-
mationspflicht der öffentlichen Hand gibt, die sogar
in einem amtlichen „Informationsfreiheitsgesetz“
festgeschrieben ist. Vielmehr ist die Verteidigung
amtlicher Eingriffe auch eine Frage der persönlichen
Reputation der Verantwortlichen. Die bekommen
damit Gelegenheit, „ihr“ Gesetz zu verteidigen.
In Sachen „Elena“ herrscht hier allerdings mehr als
Funkstille. Abtauchen statt Aufklärung heißt die
Devise. Sie führte dazu, dass wir über Monate bei
den Ministerien mit Fragen zu „Elena“ gegen eine
„Mauer des Schweigens“ gerannt sind. Gerne hätten
wir zumindest aus den Reihen der Wirtschaft einen
„Elena-Verteidiger“ gehört – etwa jemanden, der bei den Anhörungen im Gesetzge-
bungsverfahren beteiligt war. Aber auch hier holten wir uns nur Absagen. Und so sitzt
„Elena“ ohne Verteidiger auf der Anklagebank. Leider, denn nun bleiben dem Chefanklä-
ger aus dem Wirtschaftsministerium, Rainer Brüderle, wichtige Argumente verborgen.
Zum Beispiele solche, die für eine angepasste „Elena“-Verwendung sprechen.
Thomas Muschiol
leitet das Ressort „Recht“
beim Personalmagazin.
Von
Thomas Muschiol