Seite 64 - personalmagazin_2010_09

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URTEILSDIENST
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personalmagazin 09 / 10
... habe es nur nicht bekommen.“ Mit
dieser Floskel hilft man sich mitunter
über einen verlorenen Prozess hin-
weg. Ärgerlich ist dies aber besonders
dann, wenn ein Gericht erst gar nicht
ZUSAMMENFASSUNG
Gibt ein Arbeitnehmer Unterschlagungen zu,
und unterzeichnet er vor einem Notar ein Schuldanerkenntnis, so
kann er gegen dessen Wirksamkeit grundsätzlich nicht einwenden,
die Methoden zu seiner Überführung seien unzulässig gewesen.
RELEVANZ
Bei Unterschlagungen oder Diebstählen kommt es häufig
– oft im Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen – zu schriftlichen
Zugeständnissen der Arbeitnehmer, insbesondere zur Anerkennung
von Schadensersatzansprüchen. Diese Erklärungen werden dann mit-
unter nachträglich mit dem Hinweis auf „besondere Umstände“ bei
der Vertragsunterzeichnung angefochten. Die ansonsten zulässige
Darlegung aller Details, die vor der Unterzeichnung eines Schuldaner-
kenntnisses wichtig und relevant sein können, sind nach Ansicht des
BAG bei einem notariellen Schuldanerkenntnis nicht zu beachten. Je-
denfalls nicht, soweit sie sich auf Gründe der Art und Weise stützen,
die zur Aufdeckung der Straftat des Arbeitnehmers führten.
Quelle
BAG, Urteil vom 22.7.2010, 8 AZR 144/09
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Personalmagazin 8/2010, Seite 62
Notarielles Schuldanerkenntnis
Quelle
EuGH, Urteil vom 24.6.2010, C 98/095
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Personalmagazin 6/2007, Seite 84
Anforderungen an befristeten Arbeitsvertrag
ZUSAMMENFASSUNG
Die Versendung einer E-Mail durch einen Be-
triebsrat von einer dem Anschein nach dienstlichen Adresse, in der
zum Arbeitskampf aufgerufen wird, stellt einen massiven Verstoß
gegen das Arbeitskampfverbot des § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG dar.
RELEVANZ
Das Urteil beschäftigt sich mit der wichtigen Abgrenzung
von zulässiger Gewerkschaftstätigkeit zu unzulässiger Betätigung
derselben durch Betriebsräte. Die Abgrenzungsfragen stellen sich
des Öfteren, weil Betriebsratsmitglieder nicht selten auch gewerk-
schaftlich tätig sind. Das LAG hat hier vor allem deswegen zugunsten
des Arbeitgebers entschieden, weil die E-Mail unter Angabe der
Funktion als Gesamtbetriebsratsvorsitzender versehen war. Dass der
Versand dann über einen privaten E-Mail-Account erfolgte, sahen
die Richter ebenso als unbeachtlich an, wie die Kennzeichnung der
E-Mail als „vertraulich“.
Quelle
LAG München, Beschluss vom 3.5.2010, 3 TabVGa 10/10
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Personalmagazin 1/2009, Seite 66
ZUSAMMENFASSUNG
Eine Kündigung wegen Alkoholsucht kommt
als ordentliche Kündigung in Betracht, wenn die Prognose ange-
sichts mehrfacher erfolgloser Therapieversuche negativ ist.
RELEVANZ
Das Urteil knüpft an die höchstrichterliche Rechtspre-
chung zur Kündigung wegen Alkoholsucht an und präzisiert die
einschlägigen Gründe, nach denen eine Kündigung berechtigt ist.
Zunächst wird klargestellt, dass eine Alkoholerkrankung keinesfalls
zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund führen
kann, da eine Erkrankung kein
„vorwerfbares Verhalten“ sein
kann.
Ein Recht zur ordentlichen
Kündigung wurde im vorlie-
genden Fall jedoch bejaht. Die
Interessenabwägung ging hier
zulasten des Arbeitnehmers,
da dieser trotz langjähriger
Therapie- und Entzugsbemü-
hungen offensichtlich einer
Heilung seiner Alkoholkrank-
heit nicht zugänglich war.
Quelle
LAG Köln, Urteil vom 17.5.2010, 5 Sa 1072/09
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Personalmagazin 10/2007, Seite 75
zur Frage gelangt, wer im Recht ist. In
Kündigungsschutzprozessen erlebt man
dies dann, wenn eine Kündigung wegen
nicht ordnungsgemäßer Anhörung des
Betriebsrats unwirksam ist. Hier kann es
„Recht hatte ich, ...
vorkommen, dass der Richter im Termin
dem Arbeitgeber einen glasklaren Kün-
digungsgrund bescheinigt, dieses Lob
aber wegen der fehlenden Betriebsrats-
formalie dem Arbeitgeber wenig nützt.
ZUSAMMENFASSUNG
In befristeten Arbeitsverträgen muss nicht
zwingend der Name des vertretenen Mitarbeiters und der Grund
der Vertretung angegeben werden.
RELEVANZ
Das Urteil bestätigt die bisher herrschende Meinung zum
Befristungsrecht. Gleichwohl bleibt es nach wie vor wichtig, im
Streitfall durch Dokumentationen außerhalb des Arbeitsvertrags
beweisen zu können, dass die Voraussetzungen einer ordnungsge-
mäßen Befristung vorliegen.
Sucht kann Kündigungsgrund sein.
Streikaufruf durch Betriebsrat
Kündigung wegen Alkoholerkrankung