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personalmagazin 09 / 10
NACHRICHTEN
Bonuszahlungen geregelt
Das Gesetz über Vergütungssysteme in
Finanzinstituten (Bonuszahlungen) ist
am 27. Juli 2010 in Kraft getreten. Die
Vergütungsstrukturen sollen hinsichtlich
von Bonuszahlungen stärker auf den
längerfristigen Erfolg des Unternehmens
ausgerichtet und die eingegangenen
Risiken angemessen berücksichtigt
werden. Genaue Details über Ausgestal-
tung, Überwachung und Weiterentwick-
lung sollen noch per Rechtsverordnung
geregelt werden.
BGBL.I 2010,950
Krankes Kind im Urlaub
Anders als bei eigener Erkrankung im
Urlaub lebt der Anspruch auf Jahres-
urlaub nicht wieder auf, wenn der
Arbeitnehmer die Urlaubszeit zur Pflege
eines unerwartet erkrankten Kindes
aufwendet. Eine Analogie könne hier
nicht angenommen werden, urteilte
das Arbeitsgericht Berlin.
Arbeitsgericht Berlin,
Urteil vom 17.6.2010, 2 Ca 1648/10t
Pflege-Mindestlohn ist da
Seit dem 1. August 2010 gilt im Pflege-
bereich und damit für 600.000 Pflege-
kräfte in Deutschland ein gesetzlicher
Mindestlohn. Dieser liegt bei 7,50 Euro
pro Stunde in den neuen und 8,50 Euro
in den alten Bundesländern.
Anlernen ist nicht ausbilden
Schließt ein Arbeitgeber mit einem Mitar-
beiter ein „allgemeines Anlernverhältnis“,
so kann er sich bei der Vergütung nicht auf
das Berufsbildungsgesetz berufen, soweit
er damit tarifliche Mindestgrenzen unter-
schreitet. Es handelt sich insoweit um eine
nichtige Abrede, die nach den Grundsätzen
des faktischen Arbeitsverhältnisses wie ein
Arbeitsvertrag behandelt und entspre-
chend bezahlt werden muss.
BAG, Urteil vom 27.8.2010, 3 AZR 317/08
Arbeitgeber hat die Pflicht zur
Einrichtung von Betriebsratsadressen
I
mmer dann, so entsprach es schon der bisherigen Rechtsprechung, ist dem
Betriebsrat für seine Tätigkeit Zugang zum Internet einzurichten, wenn eine
solche Möglichkeit generell im Unternehmen besteht. Jetzt hat das Bundes-
arbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung diese Pflicht erweitert.
Verlangt hatte ein Betriebsrat auch die Einrichtung individueller E-Mail-Adres-
sen, aus denen sich die Betriebsratszugehörigkeit der einzelnen Betriebsratsmit-
glieder ergibt. Im Gegensatz
zu den Vorinstanzen hat das
BAG im konkreten Fall einen
Anspruch nach § 40 Abs. 2
BetrVG bejaht. Die Pflicht
zur Einrichtung von E-
Mail-Adressen besteht nach
Ansicht der BAG-Richter
jedenfalls dann, wenn dies
ohne größeren Aufwand
möglich ist und die Betriebs-
ratsmitglieder ohnedies
alle an PC-Arbeitsplätzen
beschäftigt sind.
Grundsätzlich gilt hier
wie bei allgemeiner Inter-
net-Nutzung: Der Betriebs-
rat kann das verlangen, was
der Arbeitgeber auch für
normale Arbeitnehmer zur
Verfügung stellt.
Betriebsübliche Ausrüstung – auch für den Betriebsrat.
Neue Form einer Familienpflegezeit
N
achdem die Möglichkeit der
völligen oder teilweisen Frei-
stellung für den Zweck der
Pflege von Angehörigen schon seit ge-
raumer Zeit möglich ist, will Bundes-
familienministerin Kristina Schröder
jetzt eine neue Variante durchsetzen.
Das Modell sieht vor, dass Arbeit-
nehmer ihre Angehörigen bei hälf-
tiger Arbeitszeit pflegen können, in
dieser Zeit aber drei Viertel ihres
Gehalts weiterbeziehen. Das dabei
entstehende Arbeitszeitsaldo soll
von den Arbeitnehmern dann wie-
der eingearbeitet werden, wenn sie
die Pflegezeit beenden. Trotz herber
Kritik der Arbeitgeberverbände, die
vor allem auf das Problem der Kün-
digungen während der Ausgleichs-
phase hinweisen, will Schröder
durchsetzen, dass die Regelung zum
Jahreswechsel in Kraft tritt.
BAG, Beschluss vom 14.7.2010,
7 ABR 80/08