Seite 45 - personalmagazin_2010_09

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BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
ORGANISATION
hungsweise Erwerbsminderung abge-
stelltwerden. Dasbirgt dieGefahr, dass im
Leistungsfall der Versorgungsanspruch
des Arbeitnehmers gegen den Arbeitge-
ber und die Leistungsvoraussetzungen
des Versicherers auseinanderfallen kön-
nen. Hat das Versicherungsunterneh-
men aufgrund von Vorerkrankungen
des Arbeitnehmers beispielsweise einen
Leistungsausschluss vereinbart, sollte
dieser Leistungsausschluss auch in der
Versorgungszusage des Arbeitgebers
an den Arbeitnehmer Berücksichtigung
finden.
Arbeitgeberwechsel
Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem
Unternehmen aus oder tritt ein neuer
Arbeitnehmer ein, kann die Versorgungs-
zusage mit Zustimmung aller Parteien
(also Arbeitnehmer, ehemaliger und neu-
er Arbeitgeber) vom neuen Arbeitgeber
übernommen werden. Hierbei ist jedoch
zu beachten, dass der neue Arbeitgeber
die Versorgungszusage mit allen Pflich-
ten und haftungsbefreiend für den ehe-
maligen Arbeitgeber übernimmt. Vor
diesem Hintergrund empfiehlt sich beim
Arbeitgeberwechsel, die Möglichkeit zur
Übernahme des Werts der unverfall-
baren Versorgungsanwartschaften des
Arbeitnehmers (Übertragungswert) bei
gleichzeitiger Einrichtung einer wertglei-
chen Versorgungszusage zu verfolgen.
Wurde die betriebliche Altersversorgung
alternativ über die Durchführungswege
Direktversicherung, Pensionskasse oder
Pensionsfonds eingerichtet, kann der
Übertragungswert (maximal bis zur Höhe
der Beitragsbemessungsgrenze der gesetz-
lichen Rentenversicherung) innerhalb von
zwölf Monaten (Gesetz zur Verbesserung
der betrieblichen Altersversorgung, Be-
trAVG) nach Beendigung des Arbeitsver-
hältnisses auch auf einseitiges Verlangen
des Arbeitnehmers übertragen werden.
Wenn Personalabteilungen effektiver arbeiten sollen, wird oft der Ruf nach einer passenden IT-Lösung laut. Dabei soll die Entscheidung für die richtige Software
ohne Risiko und schnell zu fällen sein. Ein wichtiges Kriterium ist oft auch das Service- versus Kaufmodell. Soll es das Rundum-Sorglos-Paket mit Software as a
Service (SaaS) sein oder eine auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittene Lösung? Diese Checkliste hilft Ihnen, die Entscheidung
professionell vorzubereiten und die richtigen Fragen an Ihren Anbieter zu stellen:
eHR as a Service – Softwareeinführung schnell, risikolos und skalierbar
Der Anbieter
P
Ist der Anbieter trendgetrieben auf SaaS umgestiegen oder
langfristig am Markt?
P
Werden Kundenanforderungen aufgenommen und berück-
sichtigt?
P
Welche Referenzen und Erfahrungen hat der Anbieter?
P
Arbeitet er nach zertifizierten Qualitäts- und Projekt-
management-Standards?
P
Wie sind Kundenservice und Support definiert?
P
Welche weiteren Leistungen werden angeboten?
P
Wie wird bei der Einführung unterstützt?
P
Sind genügend deutschsprachige Ressourcen vorhanden?
P
Wie erfolgt die Abrechnung?
P
Sind die Kosten transparent und nachvollziehbar?
P
Ist ein flexibler Vertragsausstieg möglich?
Die Software
P
Wie gut sind Funktionalität und die intuitive Bedienbarkeit der
Software für die Ziel-Anwender?
P
Ist die Anwendung aus dem technisch Möglichen oder aus dem
fachlich Sinnvollen heraus entwickelt worden?
P
Wurden „Best-Practice“-Ansätze umgesetzt?
P
Welche Bestandteile der Software sind konfigurierbar?
P
Welche Flexibilität bietet die Anwendung?
P
Sind die Module unabhängig voneinander, aber dennoch
aufeinander abgestimmt und integriert einsetzbar?
P
Werden Schnittstellen zu anderen Systemen bedient?
P
Ist der Datenaustausch sichergestellt?
P
Wie lange dauert die Inbetriebnahme?
P
Wie sind Hosting und Wartung der Software aufgesetzt?
P
Wie sind die Release-Zyklen?
P
Gibt es einen transparenten Plan für Release-Wechsel? Fallen
dafür weitere Kosten an?
P
Wie sind Releases dokumentiert und wie werden sie
kommuniziert?
P
Welche Verfügbarkeit und Performance wird garantiert?
P
Fließt Kundenfeedback in die Weiterentwicklung der Lösung ein?
P
Gibt es eine Customer Community zum Austausch und Einsicht
in aktuelle Informationen des Herstellers?
Die Sicherheit
P
Wie wird mit sensiblen Personendaten umgegangen?
P
Gibt es professionelle Monitoring–Prozesse (z. B. Frühwarn-
systeme, Abfangen von Auslastungsschwankungen)?
P
Sind Rechenzentrum und Sicherheitsvorkehrungen SaaS-zertifiziert?
P
Wo befinden sich die Rechenzentren des Anbieters?
P
Sind diese nach deutschem und nach EU-Datenschutzrecht
abgesichert?
Telefon: +49 (0351) 2820 5200
E-Mail:
Web:
Blog:
Für diese und alle weiteren Fragen zur Einführung einer
Personalsoftware in den Bereichen Bewerber-, Talent-
und Zielemanagement, Onboarding, Personalplanung,
Ausbildungsplanung und Social Media stehen wir Ihnen
gern zur Verfügung.
Erfahren Sie, wie moderne Lösungen Ihre
strategische Personalarbeit fördern und
die Umsetzung der Unternehmensziele
sichern:
eHR Success Forum
am 14.09.2010 in Königswinter/Bonn.
Mehr dazu unter:
ist Geschäftsführer der Consilium
Beratungsgesellschaft für betriebliche
Altersversorgung mbH.
Alexander Schrehardt
ANZ E I GE