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ZEUGNISRECHT
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personalmagazin 09 / 09
RECHT
Rechtssichere Zwischenzeugnisse
PFLICHTEN. Ein Zwischenzeugnis kann dem Arbeitgeber nachträglich
Probleme bereiten und sogar zum Haftungsfall werden.
E
s kommt nicht selten vor, dass
anfangs leistungsstarke und
engagierte Mitarbeiter ihr Leis-
tungsniveau im bestehenden
Arbeitsverhältnis nicht halten können.
Wenn einem Arbeitnehmer in seiner
zunächst guten Leistungsphase ein
ebenso gutes Zwischenzeugnis erteilt
wurde, wird er bei Beendigung des Ar-
beitsverhältnisses in der Regel auf ein
Endzeugnis bestehen, das dem Inhalt
des Zwischenzeugnisses entspricht. In
diesem Fall ist es für den Arbeitgeber
schwer, sich von der ursprünglich guten
Bewertung im Zwischenzeugnis wieder
loszusagen.
Das Recht auf ein Zwischenzeugnis
Als Erstes stellt sich die Frage, ob der Ar-
beitgeber dieses Problem nicht dadurch
vermeiden kann, dass er die Erteilung
eines Zwischenzeugnisses ablehnt und
den Arbeitnehmer auf eine einmalige Be-
wertung zum Beendigungszeitpunkt des
Arbeitsverhältnisses verweist.
Ein Arbeitnehmer kann zwar nicht
quasi nach Gutdünken jederzeit die Er-
teilung eines Zwischenzeugnisses ver-
langen. Ein entsprechender Anspruch
steht ihm aber zu, wenn er für die Er-
teilung des Zwischenzeugnisses einen
triftigen Grund darlegen kann. Ein solch
triftiger Grund liegt vor, wenn der Ar-
beitnehmer zum Beispiel versetzt wird,
ihm eine Kündigung in Aussicht gestellt
wird, sein Vorgesetzter wechselt oder
das Arbeitsverhältnis für längere Zeit
ruht (zum Beispiel wegen Elternzeit).
Von
Veit Voßberg
Auf ein Zwischenzeugnis besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
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