Seite 76 - personalmagazin_2009_09

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URTEILSDIENST
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personalmagazin 09 / 09
... istauchdieBelohnung der vergangenen
und zukünftigen Betriebstreue.“ Wenn
sich Derartiges aus Sonderzahlungen
herauslesen lässt, engt dies den Spiel-
raum zu differenzierten Zahlungen von
ZUSAMMENFASSUNG
Bei einer EDV-Grundausstattung handelt es
sich regelmäßig um unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber selbst an den
Schnittstellen zur Tätigkeit des Betriebsrats keinerlei EDV einsetzt.
RELEVANZ
Das Urteil weicht bewusst von der bisherigen Recht-
sprechung des Bundesarbeitsgerichts ab. Dieses macht es den Be-
triebsräten etwas schwieriger und fordert, dass jeweils konkrete
Darlegungen zur Begründung der Erforderlichkeit geliefert werden.
Anders das LAG Bremen, das wörtlich ausführt: „Die Kammer geht
aber im Gegensatz zum Bundesarbeitsgericht davon aus, dass es
sich bei der zur Verfügungstellung einer EDV-Grundausstattung re-
gelmäßig um unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats handelt,
sodass es keiner weiteren Darlegung zur Begründung ihrer Erfor-
derlichkeit bedarf.“ Man darf gespannt sein, ob sich dieser neuen
Betrachtung auch das BAG anschließen wird.
Quelle
LAG Bremen, Urteil vom 4.6.2009, 3 TaBV 4/09
Zum Thema ...
Personalmagazin 9/2008, Seite 102
Computer für den Betriebsrat
Quelle
BAG, Urteil vom 29.7.2009, 7 ABR 27/08
Zum Thema ...
Personalmagazin 11/2007, Seite 18
Tarifvertrag über Zuordnung von Betrieben
ZUSAMMENFASSUNG
Eine vorsorgliche Änderungskündigung, die
hilfsweise zum „nächst zulässigen Zeitpunkt“ erfolgt, kann unter
dem Gesichtspunkt der Vorratskündigung, für die kein dringendes
betriebliches Erfordernis besteht, sozial ungerechtfertigt sein.
RELEVANZ
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zeigt: Vorsorg-
lich ausgesprochene Änderungskündigungen sind zwar grundsätzlich
möglich. Dies setzt aber voraus, dass die durch die Änderungs-
kündigung angekündigte Maßnahme in engem Zusammenhang mit
der Beendigungskündigung steht und die betriebsbedingten Gründe
deckungsgleich sind. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben,
sodass nach Ansicht des LAG dem Arbeitgeber vorzuwerfen war, er
würde „letztendlich ein Rechtsgutachten“ für die Frage anstreben,
ob er im Fall einer unwirksamen Beendigung zu einem späteren
Zeitpunkt noch mit einer Änderungskündigung reagieren kann.
Quelle
LAG Köln, Urteil vom 28.5.2009, 6 Sa 258/09
Zum Thema ...
Personalmagazin 1/2008, Seite 74
ZUSAMMENFASSUNG
Beim Beschwerdeverfahren nach dem AGG hat
der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bezüglich Beachtung und
Ausgestaltung. Die mit der Beschwerdestelle zusammenhängenden
organisatorischen Fragen sind dagegen mitbestimmungsfrei.
RELEVANZ
Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
ergibt sich, dass jeder Beschäftigte das Recht hat, sich bei den
zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu be-
schweren, wenn er sich benachteiligt fühlt. Seit Inkrafttreten des
AGG war streitig, ob sich hieraus ein Mitbestimmungsrecht des Be-
triebsrats ergibt. Jetzt hat sich das BAG der herrschenden Meinung
in der Literatur angeschlossen. Danach unterfällt die Beachtung und
Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens nach § 87 Absatz 1 Nr. 1
BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Insoweit steht ihm
auch ein Initiativrecht
zu. Kein erzwingbares
Mi tbest immungsrecht
hat der Betriebsrat je-
doch bei der Frage, wo
der Arbeitgeber die Be-
schwerdestelle örtlich
errichtet und wie er die-
se personell besetzt.
Quelle
BAG, Urteil vom 21.7.2009, 1 ABR 42/08
Zum Thema ...
Personalmagazin 9/2007, Seite 105
freiwilligen Leistungen ein. Das BAG
hat hier wieder einmal klargestellt, dass
durch das Kriterium „Betriebstreue“ an-
dere Maßstäbe, insbesondere Leistungs-
kriterien, in den Hintergrund treten
„Der Zweck der Zuwendung ...
können. Und wieder einmal ist der Rat
zu geben, dass eine genaue Formulie-
rung des Zwecks einer Sonderzahlung
notwendig ist, um spätere Streitigkeiten
von vornherein zu vermeiden.
ZUSAMMENFASSUNG
Zu tariflichen Sonderlösungen für Betriebsrats-
einheiten müssen nicht alle im Unternehmen vorhandenen Gewerk-
schaften zustimmen.
RELEVANZ
Das Urteil verhindert, dass „zerstrittene Gewerkschaften“
die Bildung unternehmensspezifischer Betriebsratseinheiten torpe-
dieren. Zuordnungen sind auch gegen den Willen einzelner Gewerk-
schaften möglich.
Unzulässige Vorratskündigung
Mitbestimmung bei einer Beschwerdestelle
Das AGG schreibt diese Einrichtung vor.
© PIXELIO/RAINER STURM