Seite 74 - personalmagazin_2009_09

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Sperrmüll geht juristisch gesehen zunächst in das Eigentum des Abfuhrunternehmens über.
RECHT
NEWS
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personalmagazin 09 / 09
NACHRICHTEN
Elektronische Meldungen
Die Übermittlung der Rentenversiche-
rungsnummer erfolgte bisher von der
Deutschen Rentenversicherung per
Brief. Ab dem 1. Januar 2010 soll die
Rückmeldung der Versicherungsnummer
für Arbeitgeber, sofern diese selbst auch
über Datenübertragung ihre Meldungen
abgeben, grundsätzlich nur noch auf
dem elektronischen Wege erfolgen.
2011: Aus für Lohnsteuerkarte
Das endgültige Aus der Lohnsteuerkarte
wurde schon mehrfach prognostiziert.
Jetzt will es die Finanzverwaltung
wissen. Sie hat bekannt gegeben,
dass das Muster der Lohnsteuerkarte
2010 die allerletzte Aktion in Sachen
Lohnsteuerkarte ist. Ab 2011 soll das
Lohnsteuerkartenverfahren durch das
elektronische Verfahren „Elster Lohn II“
abgelöst werden.
Arbeitsunfälle im Ausland
Auch für Arbeitsunfälle im Ausland gilt
weiterhin die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung. Darauf weist die
Verwaltungsberufsgenossenschaft in
Hamburg hin. Allerdings gilt dies nur,
soweit der Auslandseinsatz zeitlich be-
fristet ist. Im Regelfall darf er nicht län-
ger als zwölf Monate dauern. Allerdings
kann auf Antrag auch eine Verlängerung
des Geltungsbereichs erfolgen.
Richterernennungen
Drei Senate des Bundesarbeitsge-
richts in Erfurt sind mit Neuzugängen
versehen. Ernannt wurden: Waldemar
Reinfelder (bisher LAG Bremen); Dr.
Heinrich Kiel (bisher Ministerialdirigent
Landesrechnungshof Niedersachsen);
Kristina Schmidt (bisher LAG Branden-
burg).
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AKTUELLES
Bagatellkündigungen:
Gnade bei der Sperrmüllentwendung
K
ommt es bei einem Diebstahl
allein auf die juristische Be-
wertung an oder muss der
Arbeitgeber bei einer Kündigung
auch den Wert des „Corpus Delicti“
berücksichtigen? Bisher kannten die
Gerichte hier kein Pardon.
Durch ein Urteil des Arbeitsge-
richts Mannheim haben die Gegner
der bisherigen Rechtsprechung jetzt
Oberwasser erhalten. Auch wenn
„objektiv ein Diebstahl vorliegt“, sei
bei einer solchen Bagatellkündigung
auch das Maß des Verschuldens zu
prüfen. Imvorliegenden Fall hatte der
Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma
vor den Augen seiner Kollegen ein
Kinderreisebett aus dem Müll gezo-
gen und mit nach Hause genommen.
Zum einen sei dies im Betrieb gän-
gige Praxis gewesen, zum anderen
habe das Kinderbett für den Arbeitge-
ber offensichtlich keinen zählbaren
Wert gehabt. Allein das Verbot, keine
Sperrmüllgegenstände mit nach Hau-
se zu nehmen, reiche daher für eine
Kündigung nicht aus (ArbG Mann-
heim 15 Ca 278/08, 30.07.2009).
Keine Steuerfreiheit im Mutterschutz
B
ei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes gilt das Lohnausfallprin-
zip. Danach ist der Lohn der Mitarbeiterin so zu ermitteln, als wenn
sie gearbeitet hätte. Dementsprechend fließen in die Berechnung auch
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit ein. Wenn die Mitarbeiterin
dann gleichwohl netto weniger auf dem Lohnzettel hat als es bei ihrem hy-
pothetischen Verdienst der Fall gewesen wäre, liegt dies an der Strenge der
Finanzverwaltung. Diese ist der Ansicht, dass eine steuerfreie Auszahlung
derartiger Zulagen nur in Betracht kommt, wenn die Arbeit tatsächlich durch-
geführt wird. Der BFH hat dies jetzt bestätigt und sieht darin insbesondere
keine Diskriminierung (BFH-Beschluss vom 27.5.2009, VI B 69/08).
© PIXELIO, HARTMUT GIESSLER