Seite 65 - personalmagazin_2009_09

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Kaba GmbH
Philipp-Reis-Str. 14, 63303 Dreieich,
Telefon 06103 9907-0, Fax 06103 9907-133
Besuchen Sie uns:
Zukunft Personal
Köln, 22. – 24.09.2009,
Halle 4.1, Stand B.04
DSAG Kongress
Bremen, 29.09. – 01.10.2009
...mehr als nur
Zeiterfassung
Türen öffnen, Daten erfassen, Prozesse
managen, Überblick behalten – das sind die
Aufgaben, denen wir uns täglich stellen.
Kaba ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche
Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Betriebs-
datenerfassung, Türsysteme, Sicherheitstüren,
Schließsysteme und Systemintegration.
Gemeinsam setzen wir Ihre Anforderungen
prozessorientiert um.
Ausgenommen von der Förderung
sind Maßnahmen, zu denen der Ar-
beitgeber gesetzlich verpflichtet ist,
und Qualifizierungen, die rein be-
trieblichen Interessen dienen, bei-
spielsweise Produktschulungen. Die
Weiterbildungen werden je nach Aus-
gangssituation (gering qualifizierter
oder qualifizierter Arbeitnehmer,
Unternehmensgröße) zu 25 bis 100
Prozent übernommen. Bei gering qua-
lifizierten Kurzarbeitern bezuschusst
die Bundesagentur für Arbeit auch
Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
Beratung beim Weiterbildner
Aber: „Fast jeder fünfte Arbeitgeber
rät seinenMitarbeitern erst gar nicht,
se positive Einschätzung allein in den
vergangenen acht Wochen um sechs
Prozent. Auch die Teilnehmer der be-
reits zitierten DGFP-Umfrage äußern
Zweifel, ob Weiterbildung während
Kurzarbeit den Unternehmen einen
Vorteil um qualifizierte Fachkräfte
verschafft. 35 Prozent meinen „viel-
leicht“, 32Prozent sagen „wahrschein-
lich nicht“ oder „keinesfalls“.
Dabei sind die staatlichen Förde-
rungen verlockend: Wenn in mindes-
tens 50 Prozent der ausgefallenen
Arbeitszeit Qualifizierungen stattfin-
den, erhält der Arbeitgeber die Sozi-
alversicherungsbeiträge vollständig
erstattet. Also zusätzliche 50 Pro-
zent zur „normalen“ KuG-Regelung.
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WEITERBILDUNG IN KURZARBEIT
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HINTERGRUND
Qualifizierung während Kurzarbeit
Die Qualifizierungsförderung aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
ist möglich für gering qualifizierte Arbeitnehmer, die Förderung aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds richtet sich vorrangig an Arbeitnehmer mit Qualifikation.
Die BA fördert Maßnahmen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare
Kenntnisse vermitteln, die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen, die mit
verbands- oder branchenübergreifendem Zertifikat abschließen oder zu einem
anerkannten Berufsabschluss führen.
Aus dem ESF werden „allgemeine Ausbildungsmaßnahmen“ gefördert, die Quali-
fikationen vermitteln, die auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar
sind, sowie „spezifische Ausbildungsmaßnahmen“, die den gegenwärtigen oder
künftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten betreffen.
Für die Förderung gering qualifizierter Arbeitnehmer müssen sowohl der Träger
als auch die Maßnahme nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung
Weiterbildung“ (AZWV) für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Auch
für die ESF-geförderten Maßnahmen muss grundsätzlich eine Zulassung nach der
AZWV vorliegen. Eine Ausnahme stellt die Einzelfallzulassung nach §12 AZWV dar.
Für gering Qualifizierte werden Lehrgangskosten in voller Höhe übernommen, bei
ESF-geförderten Maßnahmen werden zwischen 25 und 80 Prozent erstattet.
Ansprechpartner für die Förderung (auch von ESF-geförderten Maßnahmen) sind
der Arbeitgeber-Service und das Team Arbeitgeber-/Trägerleistungen der ört-
lichen Agentur für Arbeit. Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen
gibt es auch unter
wie unter
und
ch einige Weiterbildner bieten ihren Kunden Beratung und
Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln an.