Seite 55 - personalmagazin_2009_09

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ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG
ORGANISATION
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bei Beschäftigungsmangel überwiegend
eingesetzten Kurzarbeit?
Arbeitszeitkorridor versus Kurzarbeit
Zunächst ist festzustellen, dass mit den
Vertragsarbeitszeiten auch die Personal-
nebenkosten reduziert werden, etwa der
urlaubs- und feiertagsbedingte Freistel-
lungsanspruch. Damit werden gegen-
über der Kurzarbeit – einschließlich
ihres nicht einfachen Handlings – Kosten
gespart. Dieser Effekt wird derzeit (noch)
durch die weitgehende Übernahme der
Sozialversicherungsbeiträge verringert.
Zudem kann sich der Kostenvorteil des
Arbeitszeitkorridors bei etwaigen Tarif-
bestimmungen mit kostenwirksamen
Elementen, wie dem eines teilweisen
Entgeltausgleichs, reduzieren.
Durch die Einführung des Arbeits-
zeitkorridors verdienen die Mitarbeiter
brutto zwar proportional weniger. Die
Nettoentgelteinbuße kann jedoch auf-
grundder SteuerprogressionoderGrund-
sicherung deutlich geringer ausfallen.
Kurzarbeiter erhalten dagegen selten
weniger Gehalt. Kein Wunder also, dass
Mitarbeiter und ihre Vertretungen die
Kurzarbeit vorziehen. Dabei wird aber
in Kauf genommen, dass Kurzarbeiter
gegenüber den Kollegen durch entspre-
chend höhere effektive Stundenentgelte
teils erheblich bevorzugt werden.
Dagegen liegt ein Vorteil des Arbeits-
zeitkorridors gerade darin, dass alle
Mitarbeiter eines Bereichs einbezogen
werden. Auch die Schwelle von zehn Pro-
zent, ab der Kurzarbeit erst eingesetzt
werden kann, ist nicht relevant. Können
nicht alle Beschäftigten kurzfristig ent-
lastet werden, bauen sie einfach so lange
später durch Freizeit auszugleichende
Zeitguthaben auf, bis eine entsprechende
Vertretungsflexibilität verfügbar ist. Bei
Kurzarbeit droht dagegen die Demotiva-
tion gerade derjenigen (oft für den Be-
trieb besonders wichtigen) Mitarbeiter,
die weiter voll arbeiten müssen.
Auch der Einsatz des Arbeitszeit-
korridors konserviert grundsätzlich
bestehende Arbeitszeitstrukturen. Im
Vergleich zur Kurzarbeit geschieht dies
aber ohne Subventionierung. Allerdings
könnten entstehende Entgelteinbußen
die Mitarbeiter eher dazu veranlassen,
sich stärker als bei der Kurzarbeit nach
einem besser ausgelasteten Arbeitgeber
umzusehen. Für das Unternehmen be-
deutet dies daher, dass der Arbeitszeit-
korridor nur befristet genutzt werden
sollte, um diese Gefahr zu reduzieren.
Letztlich hinterlässt ein Betrieb, der in
der Lage ist seine Probleme gemeinsam
mit seinen Mitarbeitern selbst zu lösen,
einen besseren Eindruck als einer, der
dazu externe Hilfe in Anspruch nehmen
muss (oder auch nur nimmt). Dies gilt
nach außen wie innen, wobei gerade die
Innenwirkung deshalb von großer Be-
deutung ist, weil die Inanspruchnahme
von Kurzarbeit voraussichtlich nie wie-
der so „locker“ möglich sein wird wie
derzeit. Dann wird wieder die Fähigkeit
zur Selbsthilfe gefragt sein.
Die fünf Erfolgsfaktoren
Die Einführung des Arbeitszeitkorridors
ist bei anwendbaren Tarifbestimmungen
relativ einfach. Andernfalls sind einsei-
tige Kürzungen der Vertragsarbeitszeit
durch den Arbeitgeber nur bei entspre-
chenden Vereinbarungen im Arbeits-
vertrag möglich. Solche Klauseln sind
bisher in der Praxis aber selten vorzufin-
den, was sich nach meiner Einschätzung
auch künftig kaum ändern wird.
Um die guten Chancen einer Arbeits-