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ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG
personalmagazin 09 / 09
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Kurzarbeit hemmt Beweglichkeit
TREND. Der Arbeitszeitkorridor bietet eine Alternative zur Kurzarbeit und
ermöglicht zudem den Einstieg in zukunftsorientierte Arbeitszeitmodelle.
senkt wird, dass die betreffenden Mitar-
beiter auf diesem Level ausgelastet sind
– in unserem Beispiel also um maximal
acht Wochenstunden. Dabei besteht
grundsätzlich das gemeinsame Interes-
se, stets den höchstmöglichen Wert zu
realisieren, da dies für den Betrieb die
niedrigsten Kosten und für die Mitar-
beiter die höchsten Verdienstchancen
bedeutet.
Beim Einsatz des Arbeitszeitkorridors
bleiben die jeweiligen betrieblichen Ar-
beitszeitsysteme grundsätzlich unbe-
rührt. Dies funktioniert nur, wenn sie
flexibel sind. Proportional angepasst
wird lediglich die anteilige Tagesver-
tragsarbeitszeit. In unserem Beispiel
wird die regelmäßige Sollarbeitszeit von
jeweils acht Stunden, also auf bis zu 6,4
Stunden (32 Wochenstunden durch fünf
Arbeitstage), pro Arbeitstag reduziert.
Bei Schichtsystemen, die dazu zeit-
kontengestützt angelegt sein müssen,
wird analog verfahren. Dadurch erhöht
sich entweder die Zahl der Freischichten
oder es vermindert sich die Zahl der zu-
sätzlich zu leistenden Schichten. Was
unterscheidet diesen Ansatz nun von der
Von
Andreas Hoff
D
erzeit ist die vorherrschende
Meinung, dass das volkswirt-
schaftliche Arbeits(zeit)vo-
lumen in Deutschland in den
nächsten Monaten nicht spürbar zuneh-
men wird. Nach dem Bundesverband
deutscher Banken könnte „der Beschäf-
tigungsabbau […] durch flexible Arbeits-
zeitanpassungen bei entsprechender
Lohnreduktion entschärft werden“. Mit-
arbeiter sollen also bei gleichbleibenden
Stundenentgelten so lange in einem zu-
mutbaren Rahmen – im Folgenden als
„Arbeitszeitkorridor“ bezeichnet – we-
niger arbeiten, bis das betrieblich benö-
tigte Arbeitszeitvolumen pro Mitarbeiter
wieder zunimmt. Gerade in Krisenzeiten
bietet dieses Mittel eine Chance, die Ar-
beitszeitsysteme weiterzuentwickeln.
So funktioniert der Arbeitszeitkorridor
Die Obergrenze des Arbeitszeitkorri-
dors ist die tarifvertragliche oder bei
fehlender Tarifbindung die betriebliche
Regelarbeitszeit. Die Untergrenze liegt –
ohne anderweitige Tarifregelung – etwa
20 Prozent darunter. Beträgt die Regelar-
beitszeit beispielsweise 40 Wochenstun-
den, reicht der Arbeitszeitkorridor von
32 bis 40 Wochenstunden bei entspre-
chender Anpassung des Monatsentgelts.
Dabei kann es bei Absenkungen der
Arbeitszeit sinnvoll sein, dieses durch
ratierliche Auszahlung jahresbezogener
Entgeltbestandteile aufzubessern.
Der Arbeitszeitkorridor kann nun so
genutzt werden, dass seine Obergrenze
bei fehlender Auslastung derart abge-
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Flexibel und individuell. Sieht so in Zukunft die Arbeitszeitgestaltung aus?