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PANDEMIE
09 / 09 personalmagazin
diesem Grund empfehle ich Unter-
nehmen, einen Krisenplan einzuset-
zen“, rät Rose.
Wichtigster Punkt eines Pande-
mieplans ist es daher, den Betrieb
sicherzustellen, Zuständigkeiten,
Schlüsselfunktionen sowie wesent-
liche Prozesse festzulegen. Gleich-
zeitig muss das Infektionsrisiko am
Arbeitsplatz möglichst gering gehal-
ten werden. Schließlich ist die Angst
vor möglichen Infektionen – neben
der eigenen Erkrankung und der
Pflege eines erkrankten Angehörigen
– einer der Hauptgründe, weshalb
Arbeitnehmer während der Pande-
miephase dem Betrieb fernbleiben.
Die Rolle der Personalabteilung
Pandemieplanung ist „Business-Con-
tinuity-Management“ und gehört zu
den Aufgaben der Geschäftsleitung.
Dies bestätigen 57 Prozent der im
„Themenkompass 2009“ befragten
Personal- und Krisenmanager. Kann
sich der Personaler da also entspannt
zurücklehnen?
Sicher, gibt es einenPandemieplan,
so existiert vermutlich auch ein Kri-
senstab oder ein Verantwortlicher,
der die notwendigen Maßnahmen
einleitet. Andernfalls – was wie gese-
hen nicht selten vorkommt – ist es die
Personalabteilung, die quasi „an
vorderster Front“ mit den eingangs
gestellten Fragen konfrontiert wird.
Ohne Plan muss sie aktiv werden,
darf aber keinesfalls planlos vorge-
hen. Dann steht auch und gerade der
Personaler vor der größten Heraus-
forderung während einer Pandemie:
Dem drohenden Mitarbeiterausfall.
Wichtig für die Aufrechterhaltung
des Betriebs ist daher die Auswahl
des Schlüsselpersonals. Dies bestä-
tigen auch 63 Prozent der in einer
Studie des IMWF gemeinsam mit
Handelsblatt.com befragten Unter-
nehmer zum Thema betriebliches
Risikomanagement. Hierbei kann
und muss der Personalbereich auch
bezüglich sinnvoller Vertretungs-
regeln und der (Re-) Aktivierung
älterer oder externer Mitarbeiter
einen wichtigen Beitrag leisten, um
Betriebsausfälle zu verhindern.
Zurück zur Eingangsfrage: Muss
ich nun einenKrankheitsfall melden?
„EineMeldepflicht gibt es nicht“, sagt
Roland Wolf, Geschäftsführer und
Leiter der Abteilung Arbeitsrecht der
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (im Interview
auf Seite 50). Diese obliege grund-
sätzlich den Ärzten. Für die Kollegen
eines erkrankten Mitarbeiters kann
sich eine Freistellung anbieten. Zu-
mindest sollten Atemschutzmasken
ausgegeben und eine Isolation dieser
Beschäftigten angestrebt werden.
Weitere typischeMaßnahme der Per-
sonalabteilung zum Arbeitnehmer-
schutz: Einrichtung von Heimarbeits-
plätzen,
Einschränkung
von
Dienstreisen oder Kommunikation
der Verhaltensregeln: Körperlicher
Abstand, kein Begrüßungshandschlag,
keineBenutzungderGemeinschaftsein-
richtungen sowieVermeidung größerer
Menschenansammlungen und engerer
Räumlichkeiten (etwa Aufzüge). Wei-
tere Handlungshilfen liefert eine
Checkliste auf Seite 52.
Auf unserem Online-Portal können
Sie sich folgende weiterführenden
Informationen herunterladen:
Handbuch zur betrieblichen
Pandemieplanung
Kurzinformation zur betrieb-
lichen Pandemieplanung
Checklisten Verband deutscher
Betriebs- und Werkärzte e.V.
Arbeitsrechtliche Hinweise
zur Pandemie
Top-Thema Pandemie
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