Seite 60 - personalmagazin_2009_01

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URTEILSDIENST
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personalmagazin 01 / 09
... hat nun eine neue Dimension erreicht.
Quasi „nebenher“ hat das Bundesarbeits-
gericht entschieden, dass die Vorgabe
des Gesetzgebers, AGG-Erwägungen aus
Kündigungsschutzverfahren herauszu-
ZUSAMMENFASSUNG
Über die Eingruppierung von Leiharbeit-
nehmern entscheidet der Verleiher. Damit steht ein Recht auf Be-
teiligung an der richtigen Eingruppierung nicht dem Betriebsrat zu,
der für den Betrieb des entleihenden Unternehmens zuständig ist.
RELEVANZ
Pressemeldungen über dieses BAG-Urteil haben in der
Praxis zu Irritationen geführt, da nach der bestehenden Rechtslage
es eigentlich klar sein sollte, dass für Leiharbeitnehmer in den Fällen
der Entlohnung allein der Betriebsrat des entsendenden Unterneh-
mens zuständig ist.
Im vorliegenden Fall ging es jedoch um eine Frage der „unechten
Arbeitnehmerüberlassung“, beispielsweise bei der Entsendung eines
Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns. Das Bundesarbeitsgericht
hat klargestellt, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hier ana-
log anzuwenden ist und eine Mitbestimmung des Betriebsrats im
entleihenden Unternehmen nicht gegeben ist.
Quelle
BAG, Beschluss vom 17.6.2008, 1 ABR 39/07
Zum Thema ...
Personalmagazin 6/2004, Seite 46
Mitbestimmung bei Leiharbeitnehmereinsatz
Quelle
BAG, Urteil vom 3.12.2008, 5 AZR 74/08
Zum Thema ...
Personalmagazin 2/2006, Seite 30
Gleichbehandlung bei Firmenfusion
ZUSAMMENFASSUNG
Wird ein Weihnachtsgeld über eine Betriebs-
vereinbarung geregelt, so kann es sich um ein zwingendes Mitbe-
stimmungsrecht handeln, welches auch nach einer Kündigung durch
den Arbeitgeber bis zu einer neuen Regelung nachwirkt.
RELEVANZ
Achtung: Das Urteil ist sehr differenziert zu betrachten.
Es ist aufgrund eines Einzelfalls ergangen, der eher selten in der
Praxis so vorliegt. In der Regel wird entgegen der BAG-Entscheidung
deswegen kein Mitbestimmungsrecht bestehen, weil Betriebsver-
einbarungen nach der „Topf-Theorie“ nur über die Verteilung, je-
doch nicht über den Inhalt des „Topfs“ entscheiden dürfen. Stellt
der Arbeitgeber dann Zahlungen in den „Topf“ ein, gibt es nichts
mehr zu verteilen. Im vorliegenden Fall wurde durch die Betriebs-
vereinbarung auch die Höhe des Weihnachtsgelds als Anspruch
geregelt.
Quelle
BAG, Urteil vom 26.8.2008, 1 AZR 354/07
Zum Thema ...
Personalmagazin 12/2005, Seite 44
ZUSAMMENFASSUNG
Das LAG Brandenburg hat die Vorlage einer
Statistik über die Besetzung von Direktorenposten als ausreichendes
Indiz für eine Diskriminierung erachtet.
RELEVANZ
Setzt sich die Auffassung des LAG Brandenburg durch, wird
es für Bewerberinnen auf Führungspositionen in vielen Bereichen
leicht werden, einen Schadensersatzanspruch erfolgreich durchzu-
setzen, denn wie im vorliegenden Fall dürfte es viele Unternehmen
geben, bei denen sämtliche Führungspositionen von Männern be-
setzt sind. Die Folge: Der Arbeitgeber muss belegen, dass sachliche
Gründe dafür ausschlaggebend sind, dass bisher keine Frauen in
der Führungsmannschaft vorhanden sind. Das Urteil zeigt auch, wie
teuer eine AGG-Verurteilung werden kann. Neben einer Entschädi-
gung in Höhe von 20.000
Euro sprachen die Branden-
burger Richter der Klägerin
die unbefristete Zahlung
der Differenz zwischen ih-
rem derzeitigen Gehalt und
dem Verdienst bei der nicht
erfolgten angestrebten Be-
förderung zu.
Quelle
LAG Brandenburg, Urteil vom 26.11.2008, 15 Sa 517/08
Zum Thema ...
Personalmagazin 4/2008, Seite 68
nehmen, ignoriert werden muss (ver-
gleiche Seite 58 in dieser Ausgabe).
In derselben Entscheidung ist das BAG
aber zurückgerudert und hat die Nähe
zum vorzeitigen Rentenalter als zuläs-
Die AGG-Rechtsprechung ...
siges Abgrenzungskriterium bei Sozial-
plänen erachtet. Gleichwohl ist jedoch zu
erwarten, dass bei vielen Kündigungs-
verfahren in Zukunft auch über AGG-
Argumente entschieden werden muss.
ZUSAMMENFASSUNG
Mitarbeiter, die bei einer Unternehmens-
zusammenführung ein unterschiedliches Lohnniveau mitbringen,
dürfen nicht nach Gruppen differenzierte Prämien erhalten.
RELEVANZ
Das Urteil zeigt, wie schwierig es ist, sachgerecht Un-
terschiede bei zusätzlichen Leistungen zu definieren. Basieren die
Unterschiede nämlich allein auf unterschiedlichen Ausgangsposi-
tionen, so lässt sich daraus kein sachlicher Differenzierungsgrund
herleiten.
Männerrunde als AGG-Indiz.
Weihnachtsgeld durch Betriebsvereinbarung
AGG-Nachweis durch Statistik möglich