Seite 58 - personalmagazin_2009_01

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RECHT
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personalmagazin 01 / 09
NACHRICHTEN
Gesundheitsfonds
Während sich die Krankenkassen über
die Folgen des Gesundheitsfonds
eher ausschweigen, lehnt sich die IKK
Südwest-Direkt weit aus dem Fenster.
Sie verkündet, dass sie „ihre Millionen-
überschüsse“ in Form einer Prämie an
ihre Mitglieder auszahlen möchte. Über
die Höhe der Rückzahlungen macht sie
jedoch keine Angaben.
Kürzung der Pendlerpauschale
verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat
entschieden, dass die seit Anfang 2007
geltende Regelung den Grundsatz der
Gleichbehandlung verletzt. Danach
konnten Fahrkosten zum Arbeitsplatz
erst ab dem 21. Kilometer von der
Steuer abgesetzt werden. Ab dem
1. Januar 2009 gilt damit automatisch
wieder das bis zum 31. Dezember 2006
geltende Recht.
Bagatellgrenze für Incentives
Geschenke zum Weihnachtsfest können
nach unterschiedlichen Grundlagen der
pauschalen Lohnsteuer unterworfen
werden. Es gibt aber eine Bagatell-
grenze, unterhalb der Geschenke völlig
steuerfrei sind. Dies sind sogenannte
Streuwerbeartikel mit Anschaffungs-
kosten von maximal 10 Euro.
Frisierte Arbeitslosenstatistik?
Die Bundesregierung will Arbeitslose,
die von einem externen Vermittler
betreut werden, gänzlich aus der
Arbeitslosenstatistik herausnehmen.
Dies geht aus dem Gesetzentwurf des
Arbeitsministeriums hervor. Kritiker
sehen darin die Gefahr, dass die
Arbeitslosenzahlen wirklichkeitsfremd
nach unten korrigiert werden
.
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AKTUELLES
AGG: Berlin muss sich Brüssel beugen
B
isher hatten die Arbeitsgerichte
akzeptiert, dass bei Kündi-
gungsschutzverfahren allein
die besonderen Vorschriften des
Kündigungsschutzes gelten und die
Diskriminierungsverbote des Allge-
meinen Gleichbehandlungsgesetzes
hier keine Berücksichtigung finden.
Gesetze können von Arbeitsgerichten
aber dann ignoriert werden, wenn sie
gegenhöherrangiges Recht verstoßen.
Von Anfang an war es umstritten, ob
der Gesetzgeber die Antidiskriminie-
rungsrichtlinien des europäischen
Gesetzgebers im natio-
nalen Gesetz quasi außer
Kraft setzen kann.
Jetzt hat sich das Bun-
desarbeitsgericht (BAG)
den Kritikern angeschlos-
sen und mit Urteil vom 6.
November 2008 (2 AZR
701/07) entschieden: „Die
Diskriminierungsverbote
des AGG finden im Rah-
men des Kündigungs-
schutzes nach demKündi-
gungsschutzgesetz An-
wendung.“ Man darf nun
auf die Veröffentlichung
der Urteilsgründe ge-
spannt sein, denn erst
dann lassen sich die tat-
sächlichen Auswirkungen
der AGG-Vorschriften auf
Kündigungsschutzverfah-
ren vor den Arbeitsgerich-
ten abschätzen.
Unternehmer gegen Bundesagentur
I
st der Staat berechtigt, über die allgemeine Arbeitslosenversicherung
Arbeitgeberbeiträge für den Zweck der Eingliederung von Langzeitar-
beitslosen zu erheben? Mit dieser Frage muss sich demnächst das Bun-
desverfassungsgericht in Karlsruhe befassen.
Die Argumente des klagenden Unternehmers, der Eigentümer eines schwä-
bischen mittelständischen Unternehmens ist: Die Förderung von Langzeitar-
beitslosen belaste die Bundesagentur für Arbeit in Höhe von fünf Milliarden
Euro. Dies aber seien Kosten, die nicht auflasten der Unternehmer über den
Arbeitslosenversicherungsbeitrag, sondern aus Steuermitteln finanziert wer-
den müssten. Ohne diesen Eingliederungsbeitrag, so das Argument des Un-
ternehmers, könne der derzeitige Beitrag zur Arbeitslosenversicherung noch
wesentlich weiter gesenkt werden.
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Brüsseler Wahrzeichen: Symbol für die Einmischung
der Europäischen Kommission in nationale Gesetze?