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2.2015
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„Jede Kooperation findet ihre Grenzen“
Doch nicht in allen
Teilbereichen der Immobilienwirtschaft ist die Aufgabenteilung
so klar. In die Feinheiten des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB)
muss einsteigen, wer verstehen will, wie sich die Tätigkeitsfelder
des zweiten BVI (nämlich des Bundesverbands Investment und
Asset Management mit gut 80 Mitgliedsunternehmen) und des
bsi (Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen mit 65
Mitgliedsunternehmen) unterscheiden.
„Der BVI ist der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen
rund um regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fonds“,
erläutert eine BVI-Sprecherin. „Wir vertreten ausschließlich As-
set Manager; nur sie sind bei uns stimmberechtigt.“ In welche
Assetklassen investiert werde, sei hingegen unwichtig. Anders
beim bsi, der aus dem früheren Verband Geschlossene Fonds
(VGF) hervorgegangen ist: Er steht ausschließlich Unternehmen
offen, die auf Immobilien und andere Sachwerte fokussiert sind.
Mitmachen beim bsi dürfen auch Verwahrstellen und Berater.
„Auf der Verbandsebene arbeiten wir dort kollegial zusammen,
wo sich dies inhaltlich anbietet oder ergibt“, antwortet bsi-
Hauptgeschäftsführer Eric Romba auf die Frage, wie sich die
Zusammenarbeit zwischen den beiden thematisch doch sehr
nahe stehenden Verbänden gestaltet. „Jede Kooperation findet
aber dort ihre Grenzen, wo sich die Interessen der Mitglieder
unterscheiden“, heißt es beim BVI. „Ein Zusammenschluss mit
dem bsi stand nie zur Debatte.“
Mehrere Verbände gibt es auch bei den Immobilienbewertern
und -sachverständigen: Zum einen den schon erwähnten IVD;
zum anderen den Bundesverband öffentlich bestellter und verei-
digter sowie qualifizierter Sachverständiger (b.v.s.), der Sachver-
ständige sämtlicher Branchen vertritt; und zum dritten den BIIS
(Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen).
Allerdings macht ein näherer Blick schnell klar, dass ein Zu-
sammenschluss der in diesem Bereich tätigen Verbände wenig
Sinn ergeben würde. „Der BIIS ist ausschließlich auf die Im-
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