Seite 48 - Immobilienwirtschaft_2014_07-08

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Immobilienmanagement
i
SEPA
i
recht
schriften arbeitenmit Fälligkeitsdaten, mit
Fristen bei der Bank und Vorabankündi-
gungen. Dies gab es bisher nicht. Die Ab-
läufe werden wesentlich komplexer.
Das ist zu tun!
Voraussetzung für eine
erfolgreiche Umstellung der Zahlungsvor-
gänge auf SEPA ist eine IT-Buchhaltung,
die diese neuen Strukturen darstellen
kann. Ein Update vorhandener alter Soft-
ware ist notwendig und sollte sofort ge-
schehen, um rechtzeitig fertig zu sein.
Schuldner, die Überweisungen oder
Daueraufträge nutzen, müssen IBAN
und BIC des Verwalters oder Vermieters
kennen. Diese Information gehört deshalb
auf alle Schriftstücke. Für die eigenen Zah-
lungen an Staat, Kommune, Handwerker
oder Dienstleister muss deren IBAN und
BIC besorgt werden. Erfolgt die Zahlung
per Lastschrift, muss der Zahlungsemp-
fänger die Umstellung initiieren.
Nutzt der Verwalter oder Vermieter als
Zahlungsempfänger das Lastschriftver-
fahren, muss er sich kümmern. Vorhan-
dene Einzugsermächtigungen müssen in
SEPA-Basis-Mandate überführt, Firmen-
Mandate müssen neu eingeholt werden.
Die neuen Fristen und Voraussetzungen
werden in die Zahlungsabläufe integriert.
Viel Arbeit für die verbleibende Zeit.
W
er als gewerblich tätiger Bankkunde
am 01.08.2014 nicht auf die neuen
Regeln umgestellt hat, der kann
weder Gelder überweisen noch Zahlungs-
eingänge, gleichgültig ob Überweisungen
oder Lastschriften, empfangen. Das kann
zu existenziellen Liquiditätsproblemen
führen. Mit SEPA (Single European Pay-
ments Area) wird europaweit in 34 Staaten
das gleiche Recht für den Zahlungsver-
kehr herrschen. Die Banken dürfen keinen
Unterschied mehr zwischen Inlands- und
Auslandsvorgängen machen. Das Ergeb-
nis sind gleiche Gebühren und Fristen
für alle Zahlungsvorgänge. Langfristig
wird der Wirtschaftsraum Europa davon
profitieren. In der Immobilienwirtschaft
bleibt es oft beim Aufwand ohne Gewinn,
denn die meisten Verwalter und Vermie-
ter arbeiten regional. Betroffen sind sie
dennoch, denn die Zahlungsströme von
Mietern und Eigentümern oder zu Be-
hörden, Handwerkern und Dienstleistern
müssen gewährleistet bleiben. SEPA kann
nicht ignoriert werden.
Was ändert sich?
Die Kontoidentifikati-
onen IBAN und BIC ersetzen die Konto-
nummer und Bankleitzahl. Die IBAN setzt
sich zusammen aus alter Bankleitzahl und
Kontonummer. Der BIC ist ein internati-
onaler Bankencode. Für Überweisungen
reicht es, diese Kontoinformationen in die
neuen SEPA-Formulare einzutragen.
Komplexer sind die Änderungen im
Lastschriftverfahren, das in der Immobi-
lienwirtschaft erfolgreich genutzt wird. Es
gelten vollkommen neue Regelungen. Die
bisherigen Einzugs- und Abbuchungser-
mächtigungen werden durch SEPA-Basis-
Mandate oder SEPA-Firmen-Mandate
ersetzt. Eine Überführung der Ermächti-
gungen in SEPA-Mandate ist nur für das
Basis-Mandat möglich. Firmen-Mandate
sind nur für Firmenkonten erlaubt und
enthalten keine Widerspruchsfrist. Sie
müssen neu erteilt werden. SEPA-Last-
SEPA: Jetzt eilt es wirklich!
Der Umstellungs-Stichtag für
Hausverwalter, Vermieter und
alle sonstigen gewerblichen
Partner ist nun der 1. August
2014. Bis dahin muss die
Umstellung auf das neue Ver-
fahren erfolgt sein. Wer noch
nicht umgestellt hat, muss
sich sputen. Das ist zu tun.
«
Reinhard Bleiber, Lengerich
IT-Buchhaltung auf SEPA-Fähigkeit prüfen
eigene IBAN und BIC bekannt geben
IBAN und BIC der Zahlungsempfänger
besorgen
angekündigte Überführungen in
Basis-Mandate prüfen
vorhandene Einzugsermächtigungen in
Basis-Mandate überführen
Firmen-Mandate neu einholen
Mandatsverwaltung aufbauen
Zahlungsabläufe anpassen
checkliste
Sepa
SEPA für Ver-
walter und
Vermieter
Praxisbezogene
Beispiele bei
der Umstellung
der Zahlungs-
ströme auf das
SEPA-Verfahren. Grundlagen der
SEPA-Abläufe, Checklisten und
Musterschreiben. Sicher auf SEPA
umstellen und dadurch Liquidi-
tät auch nach dem 01.08.2014
sichern.
Reinhard Bleiber,
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG,
ISBN: 978-3-648-05431-4; 1.
Auflage 2014, 206 Seiten, 34,95 €
Buchtipp
Haufe