Seite 38 - Immobilienwirtschaft_2013_06

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38 Finanzen, Markt + Management
06 | 2013
Alles ist besser als eine
Teilungsversteigerung
Beratungsfall Ehescheidung.
Die Paare haben hier ein Problem: Es gilt, mit der
gemeinsam genutzten Immobilie neu umzugehen. Drei Lösungen, falls der Bund
doch nicht fürs Leben hält.
Viele trauten sich als Ehepaar vor Jah­
ren an die Finanzierung der eigenen vier
Wände heran und nun das: Die Schei­
dung steht an! Dieser einschneidende
Akt in den Lebensverhältnissen bringt
es mit sich, dass beide Partner viele Din­
ge regeln müssen. Dazu gehört auch die
Frage, was mit den gemeinsamen vier
Wänden geschehen soll. „Der Finan­
zierungskredit bleibt in jedem Fall be­
stehen“, erklärt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungs­
portals Baufi24.de. „Daher sollten sich
beide Partner frühzeitig darauf verstän­
digen, wie bei der Trennung mit der ei­
genen Immobilie verfahren werden soll.“
Beim Scheidungsverfahren sollten die
Parteien eine Entscheidung über das
Wohneigentum treffen.
Können sich beide Partner hierüber
nicht einigen oder keinen finanziellen
Ausweg finden, muss die Immobilie
veräußert, im schlimmsten Fall sogar
versteigert werden. „Die Teilungsverstei­
gerung wird häufig allein deshalb betrie­
ben, weil beide Ehegatten die Immobilie
zum Alleineigentum erwerben möchten.
Daher scheitert der Verkauf “, beschreibt
Rechtsanwältin Nicole Thiele, Kanzlei
Doehring in Hannover, die Situation.
„Die finanziellen Folgen werden dabei
gänzlich außer Acht gelassen.“ Banken
verlangen in diesen Fällen eine Vorfällig­
keitsentschädigung für den entgangenen
Zinsgewinn des Darlehens und das kann
teuer werden. Außerdem geht die Im­
mobilie dann auch unter Wert weg, dies
Eike Schulze, Hannover
der Trennung eine Nutzungsvereinba­
rung treffen. „In diesen Fällen wird meist
ein Nutzungsentgelt festgelegt“, sagt Ni­
cole Thiele. Das Nutzungsentgelt bemisst
sich dabei an der ortsüblichen Miete, in
der Regel wird die Hälfte der Miete als
Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt.
Möchte ein Ehegatte die Immobi­
lie als Alleineigentümer nach der Ehe­
scheidung übernehmen, geschieht dies
durch notarielle Scheidungsfolgenver­
einbarung. Hier ist der Zugewinn eines
jeden Ehepartners zu berechnen und
entsprechend auszugleichen. Damit hat
drückt dann den möglichen Zugewinn.
Gerade diese Punkte sind in der Bera­
tung wichtig, denn so können auf beiden
Seiten finanzielle Verluste vermieden
werden. Grundsätzlich sollte daher eine
Versteigerung nur als Ultima Ratio in
Betracht gezogen werden, wenn absolut
keine Einigung möglich ist.
Erste Lösung: Ein Partner
übernimmt die Immobilie
Bleibt ein Partner im Objekt wohnen, so
können beide Partner bereits während
Foto: Twin Design/shutterstock.com